Mittwoch, 15. Oktober 2014

Nichts als Verschwörungstheorien, logo!

Flug MH370:

An Bord der verschwundenen Maschine der malaysischen Fluglinie befanden sich 20 Chinesen die allesamt Mitarbeiter der US-Firma ”Freescale Semiconductor” sind. 
Vier dieser 20 Mitarbeiter besitzen die Rechte an einem US-amerikanischen Patent, nutzbar unter anderem für implantierbare Microchips (Stichwort: Chip statt Personalausweis). 

Der fünfte Besitzer ist die Firma ”Freescale Semiconductor” selbst, eine Tochtergesellschaft der Bankendynastie Rothschild. 
Das Besondere? 
Im Falle des Todes einer dieser fünf Patentinhaber gehen alle Rechte am Patent an die übrigen Besitzer über.
(Hier weiterlesen)
 Was fällt einem dazu spontan ein? Ich würde sagen: die Insignien des britischen Hosenband-Ordens:



5 Kommentare:

  1. Na ja, werter Penseur,

    da muß der zu erwartende Gewinn aus dem Patent schon ganz schön hoch sein, damit man mal so einfach über 200 Leute abmurksen läßt. Vor allem, wenn der Begünstige doch so einfach zu erkennen ist.

    Eine weitere Frage ist, ob denn das Patent wirklich solch einen Reibach verspricht. Und wenn da wirklich richtig viel dabei herauskommen könnte, gäbe es sicherlich Horden an Rechtsanwälten, die sich im Namen der Hinterbliebenen mit Klagen über die Gültigkeit des Übergangs der Patentrechte eine goldenen Nase verdienen würden. Und die würden mit Sicherheit alles Mögliche ausgraben.

    Also...

    Grüße

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  2. @SF-Leser:

    ... Horden an Rechtsanwälten, die sich im Namen der Hinterbliebenen ...

    Sorry, das ist juristischer Unfug! Klagen aus einem Flugzeugabsturz können (zunächst) nur gegen das Luftfahrtunternehmen gerichtet werden (bzw. gegen die Haftpflichtversicherung dieses). Erst für den Fall, daß einem Dritten nachgewiesen (sic!) werden kann, daß er die Luftfahrtgesellschaft schädigte, indem er das Flugzeug zum Absturz brachte, könnten die Schadenersatzansprüche der Luftfahrtgesellschaft gegen den Schädiger von den Absturzopfern aufgegriffen werden, wenn der Deckungsfonds der Gesellschaft (+ ihrer Versicherung) nicht ausreicht. Von einer solchen Beweislage sind wir meilenweit entfernt (denn dazu müßte zunächst mal der Vogel irgendwo gefunden werden).

    Eine Vereinbarung über ein Heimfallsrecht des Patents an überlebende Parteien ist bei einer Gesellschaft, an der eine Rothschild-Firma beteiligt ist, wohl von keinem Wald&Wiesen-Provinzanwalt zusammenklabüsert, sondern von einem Spätzenanwalt getextetworden, und wird demgemäß vielleicht bekämpft (das kann man fast immer!), aber höchstwahrscheinlich nicht erfolgreich bekämpft werden können.

    An einer potentiellen Profitabilität des Patants würde ich angesichts der Rothschild-Beteiligung eher nicht zweifeln — die Leute sind dafür bekannt, daß sie sich eklatant überwiegend an hochprofitablen Geschäften beteiligen. Sonst wären sie nicht geworden, was sie sind.

    Vor allem, wenn der Begünstige doch so einfach zu erkennen ist.

    Zwischen "etwas erkennen" und "etwas beweisen können" liegen halt Welten ...

    Und was die "200 Leute abmurksen" betrifft — vor kurzem habe ich den Fall Udo Proksch auf meinem Blog erwähnt. Der hat auch kaltblütig eine Schiffsbesatzung (okay, es waren damals keine 200 Leute, aber m.W. auch so ca. ein Dutzend, wenn sie wie geplant tutto completo untergegangen wären) versenkt, um einen Versicherungsbetrug begehen zu können.

    Solche Bedenken hindern vielleicht SF-Leser und LePenseure daran, es zu tun. In Kreisen von Bankstern und BigBusiness denkt man da "pragmatischer" ...

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  3. Werter Penseur,

    darauf „Sorry, das ist juristischer Unfug! Klagen...“

    habe ich nun wirklich nicht abgehoben, also was soll der Exkurs??

    So wie ich das verstehe, hat die genannte Firma Blackstone sich nicht am Patent, sondern an dem Arbeitgeber (?) Freescale Semiconductor der vier Verstorbenen beteiligt und dann läuft das Ganze nur unter Vergütung für Arbeitnehmererfindungen mit allen entsprechenden Konsequenzen.
    Selbst wenn die Verträge da alle ganz viel dolle wasserdicht sein sollten, klagen kann man trotzdem dagegen, wegen geänderter Voraussetzungen usw. Und in den Prozessen so viel schmutzige Wäsche waschen, daß es den Beteiligten entweder zu viel wird oder Unangenehmes herauskommt und man sich dann vergleicht.
    Der Fall Proksch ist da ja auch eher ein schlechtes Beispiel, denn herausgekommen ist ja.

    Tja, ob Sie und ich bei passender Gelegenheit und mit etwas früher deutlich mehr vorhandener Risikoakzeptanz eine solche Gelegenheit am Schopfe gepackt hätten, das wissen wir nicht. (Vielleicht auch zum Glück!)

    Grüße

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  4. @SF-Leser:

    Natürlich hat sich Blackstone nicht am Patent direkt, sondern am Arbeitgeber beteiligt. Und natürlich ist es nur ein blöder Zufall, daß dann kurz vor Patentregistrierung die Mitbesitzer spurlos verschwinden und, leider, leider, die Firma Blackstone über ein Investment verfügt, dem ein wertvolles Papent ganz alleine gehört.

    Zufälle gibt es in der Tat. Aber ab einem bestimmten Grad von Zufälligkeiten wird man halt hellhörig ...

    Und daß die Sache mit Proksch herausgekommen ist, war wirklich bloßer Zufall: keim Mensch wettete auch nur einen Schilling darauf, daß die gesunkene Lucona tatsächlich gefunden werden könnte. Man wußte aus den Berichten der Überlebenden ja nur einen ungefähren Unfallsort, es war also ein Areal von mindestens mehreren hundert Quadratkilometern "fundträchtig" — die Sache lag damals schon Jahre zurück, Meeresströmungen könnten eine Rolle gespielt haben, vielleicht war das Wrack beim Sinken zerbrochen ... mit einem Wort: Nadel im Heuhaufen.

    Und es wurde auch in der regulär angesetzten Zeit nichts gefunden. Nur machte der Kapitän der Suchmannschaft noch "außerplanmäßig" einen letzten Versuch — und genau da fand man den Rest der Lucona. Und der lag so "günstig" am Meeresboden, daß man die Beschriftung noch lesen konnte. Und die Explosionsstelle perfekt photographieren. Hätte sich die Lucona bloß ein wenig anders in den Boden gebohrt, wäre die Sache bis heute unaufgeklärt ...

    So, wie der Flug der MH 370.

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  5. In den Ketzerbriefen las ich mal den Satz: "Die Herrschenden haben sich noch nie von den Vorstellungschwierigkeiten ihrer Untertanen beeindrucken lassen!"

    Das ist es. Der "kleine Mann" kann sich gigantisch große Verbrechen einfach nicht vorstellen, also gilt für ihn, daß nicht sein kann, was nicht sein darf ...

    Kreuzweis

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