Freitag, 1. August 2014

Wollt Ihr die totale Kontrolle? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

Ach, ist doch nicht nötig — ist schon da!
System und Verfahren zur Handhabung von Bargeldlogistikprozessen
DE 102007014176 A1
Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein System und ein Verfahren zur Handhabung von Bargeldlogistikprozessen für die Geldver- und -entsorgung von Geldautomaten (g1, g2, ...gn) wie Geldeingabe- und Geldausgabeautomaten, Kiosksysteme und Kassenstationen. Das System umfasst Kassetten 3 für die Aufnahme und/oder Entnahme von Geldnoten, Transportmitteln 2 zum Transport der Kassetten von und zu den Geldautomaten (g1, g2, ...gn) und ein Cash-Center. Die Kassetten 3 sind mit einer Speichereinrichtung 4 versehen, wobei in der Speichereinrichtung 4 der Bestand an Geldnoten in der Kassette 3 und die Identifikationsnummer der Kassette 3 abgelegt sind. Mittels Lese- und Schreibgeräten können an jeder Station des Logistikprozesses die Daten aus der Speichereinrichtung 4 ausgelesen werden.
Sie beheben beim Schalter oder beim Bankomat Geld. Damit ist ihr Geldschein zugeordnet. Sie zahlen damit in der Buchhandlung für den Erwerb eines aus Sicht des Staates unerwünschten Buches (z.B. Sarrazin). Der Buchändler trägt seine Tageslosung zur Bank. Damit wird die Seriennummer ihm zugeordnet. Mittels statistischer Methoden ist daher feststellbar, daß sie Kunde dieses Buchhändlers sind. Schon das ist aus Sicht eines Bürgers und seiner Privatsphäre nicht wünschenswert — vielleicht bei einem Buchhändler noch nicht ganz so tragisch — aber auch hier helfen statistische Methoden, die Sache aus Sicht des Staates zu »verfeinern«. Denn Sie werden ja solche Einkäufe »unerwünschter« Lektüre wohl nicht bloß einmal tätigen, sondern öfters. Und spätestens dann lassen sich statistisch Muster feststellen, welche im Falle des Falles (und ein »Verhetzungsparagraph« ist schnell zur Hand — warten wir nur mal ein paar Jahre oder vielleicht auch nur ein paar Monate, wenn sich die Situation für unsere Politruks ins Unangenehme zu ändern beginnt!) wenn schon vielleicht nicht zu einer Anklageerhebung reichen, aber doch zu Bespitzelung durch die Nachfolgeorganisationen von Gestapo & Stasi. Und irgendwann dann halt doch zu einer Anklageerhebung. Besonders dann, wenn man zusätzlich in folgendem Patent nachliest:
Verfahren zur Überwachung des Barzahlungsverkehrs
DE 102007030453 A1
Abstract

Bisher ist keine effektive Methode zur Überwachung des Barzahlungsverkehrs bekannt. Dies hat zur Folge, dass Strafdelikte im Zusammenhang mit Bargeld nur schwer verfolgbar sind. Das neue Verfahren ermöglicht eine effektive und kostengünstige Erkennung von Geldscheinen, welche im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, wodurch die Verfolgung dieser Straftaten erleichtert wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden bei jedem Zahlungsvorgang mit einer Kamera die Seriennummern der Geldscheine erfasst. Dadurch können die Seriennummern des Bargeldbestandes ermittelt werden, so dass nach einem Überfall diese Seriennummern zur Strafverfolgung genutzt werden können.
Dadurch kann direkt bei jeder Einzahlung geprüft werden, ob ein Geldschein im Zusammenhang mit einer Straftat steht.
Klingt doch alles harmlos, nicht wahr? Dient doch nur der Dingfestmachung pöhser Bankräuber und Geldwäscher. Nun, nicht nur, wenn man weiterliest:
Es ist hierbei zweckmäßig, eine Datenbank anzulegen, in der die Seriennummern von Geldscheinen, welche im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, wie beispielsweise einem Überfall oder einer Lösegeldzahlung, gespeichert werden. Dadurch können die Seriennummern der Einnahmen mit den in den Datenbank hinterlegten Seriennummern von Geldscheinen verglichen und dadurch ermittelt werden, ob ein Geldschein aus einer Straftat vorliegt. Bei Einnahmen mit Geldscheinen, welche im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, können sofort Maßnahmen zur Ermittlung der Identität des Einzahlers ergriffen werden, wie beispielsweise das Auslösen eines (stillen) Alarms oder dem Aufschalten eine Überwachungskamera.
Die Erfassung der Seriennummern erfolgt vorzugsweise mittels einer Kamera, welche bei Kassensystemen für den Handel zusätzlich zur Erfassung von Barcodes verwendet werden kann, wodurch eine kostengünstige Implementierung dieses Verfahrens ermöglicht wird. Der Zeitaufwand für das Erfassen ist gering, da bei einer Vielzahl von Geldscheinen die Seriennummer mehrfach aufgedruckt ist, so dass nur ein Teil des Geldscheines von der Kamera erfasst werden muss, wodurch ein aufwändiges Handling vermieden wird. (Anm.: Hervorhebung von LP)
Nett, nicht wahr? Nun ersetzen wir die Termini »Überfall« oder »Lösegeldzahlung« einfach durch die Begriffe »staatsfeindlicher Aktivist« und »Geldabhebung durch mutmaßlichen Regierungsgegner« (ein passender Verhetzungs-, Staatsfeindlichkeits- oder beliebiger sonstiger Paragraph findet sich immer), und wir haben als Resultat: sobald Sie an einer Scan-Kassa zahlen, werden Sie geortet. Über das Kassensystem wird Ihnen der Erwerb der staatsfeindlichen Lektüre zugeordnet (»Es ist hierbei zweckmäßig, eine Datenbank anzulegen«, lasen wir doch gerade — und was zweckmäßig ist, wird auch gemacht, ist doch klar!) ...

Kann mir einer bitte erklären, was heute noch den angeblichen Unterschied unserer »Demokratie« zur Demokratie von »1984« ausmachen soll?

DIE TOTALE KONTROLLE!

Die hatte sich Orwell ja noch geradezu putzig unbedarft vorgestellt. Orwell war mal! Heute sind wir schon viele Schritte weiter: E-Card. Überwachungskameras auf allen Straßen und Plätzen (mit möglichem Einsatz von Gesichtserkennungssoftware). Gescannte Gesichter in allen Reisepässen, die regelmäßig neu ausgestellt werden müssen (damit immer ganz aktuelle Gesichter). Standardmäßige Abnahme von Fingerabdrücken. Standardmäßige Auslesung und Archivierung der gesamten Buchungsdaten aller von der Finanz geprüften Unternehmen. Kontrolle des Geldverkehrs. Verbot von Bargeldgeschäften über der Bagatellgrenze. Rufdatenerfassung und -archivierung (»Aber! Die wurde doch aufgehoben!« Na und? Glauben Sie wirklich, das schert NSA, Gestapo & Co.?). Verpflichtender Einbau von KFZ-Ortungsgeräten ab 2015. Permanente Kontrolle des Energie- und Wasserverbrauchs durch Online-Zähler.

Aber, so werden unerschütterliche Optimisten jetzt einwenden: das sind doch Datenmassen, die der Staat unmöglich ordnen und sichten kann! Also in Wahrheit: ein Datenfriedhof, völlig ungefährlich ...

Gemach, gemach! Mittlerweile kann man auch unvorstellbare Datenmengen blitzschnell verwalten. Haben Sie schon einmal etwas von »Google« gehört? Sie suchen einen Herrn Qwertzuiopü aus Asdfghhjklöä — eh voilà — in Sekundenbruchteilen steht er auf ihrem Bildschirm. Und was Google kann, das sollen die Rechner von NSA & Co. nicht können? Träumen Sie weiter ...

Und noch was: es geht ja nicht darum, von allem Menschen alle Daten zu erfassen, um »etwas damit anfangen zu können« — so naiv braucht man's wirklich nicht angehen! Sondern es geht darum, den Herrn Müller, gegen den man aus welchem Grund immer vorgehen will, durch gesammelte Daten zu Fall zu bringen. Oder, wenn es für die Machthaber interessant ist, ihm von unserer Gestapo/Stasi beim Verhör ein Angebot unterbreiten zu können, das er einfach nicht ablehnen kann. Auch wenn's für ein Gerichtsverfahren nicht ausreichen sollte, reicht es doch, ihm mitzuteilen, daß man diese oder jene Daten einfach »durchsickern« läßt, auf daß ein »Shitstorm« seinen E-Mail-Account lahmlegt, sein Vermieter ihm die Wohnung kündigt, seine Kinder aus der Schule gemobbt werden, er seine Arbeit verliert. Oder eben ... er zeigt sich »kooperativ«.

Und wenn nicht? Nun, dann wird an ihm eben ein Exempel statuiert. Denn, wie schon Stalin wußte: »Ermorde einen und versetze damit tausend in Schrecken«.
Ach ja, natürlich: umbringen darf der Uneinsichtige sich natürlich noch selber! Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat ...

2 Kommentare:

  1. Totale Kontrolle kann kein Mensch haben, die hat nur Gott. Allwissend, allmächtig (geht das überhaupt gleichzeitig?) und ubiquitär.
    Meine, damals kleine, Tochter hat mal gefragt, ob Gott ihr auch auf dem Klo zuschaut.
    Sie hat damals schon begriffen, was wirklich totale Kontrolle bedeutet.

    AntwortenLöschen
  2. Cher F.M.,

    in gewissem sinne haben Sie natürlich recht. Aber ich finde schon den Gedanken unerträglich, daß anhand von online geschalteten Wasserzählern die Zahl meiner WC-Besuche und Vollbäder ausspioniert werden kann. Und vermutlich der Wasserblockwart zu einem Kontrollbesuch kommt, wenn »man« meint, ich verwende »unangemessen wenig« die Wasserspartaste.

    Ihre Tochter ist zwar, hoffentlich, aus den kindlichen Ängsten ween Gott heraußen — aber Sie können ihr dazu sagen, daß es Gott wohl nicht interessiert, ihr am WC zuzuschauen.

    Irgendwelche Staatsverbrecher hingegen u.U. schon.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.