Bisher
ist keine effektive Methode zur Überwachung
des Barzahlungsverkehrs bekannt. Dies hat zur Folge, dass Strafdelikte
im Zusammenhang mit Bargeld nur schwer verfolgbar sind. Das neue
Verfahren ermöglicht
eine effektive und kostengünstige
Erkennung von Geldscheinen, welche im Zusammenhang mit einer Straftat stehen,
wodurch die Verfolgung dieser Straftaten erleichtert wird.
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
werden bei jedem Zahlungsvorgang mit einer Kamera die Seriennummern der
Geldscheine erfasst. Dadurch können
die Seriennummern des Bargeldbestandes ermittelt werden, so dass
nach einem Überfall
diese Seriennummern zur Strafverfolgung genutzt werden können.
Dadurch
kann direkt bei jeder Einzahlung geprüft werden, ob ein Geldschein
im Zusammenhang mit einer Straftat steht.
Klingt doch alles harmlos, nicht wahr? Dient doch nur der Dingfestmachung pöhser Bankräuber und Geldwäscher. Nun, nicht nur, wenn man weiterliest:
Es
ist hierbei zweckmäßig, eine
Datenbank anzulegen, in der die Seriennummern von Geldscheinen,
welche im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, wie beispielsweise
einem Überfall
oder einer Lösegeldzahlung,
gespeichert werden. Dadurch können
die Seriennummern der Einnahmen mit den in den Datenbank hinterlegten
Seriennummern von Geldscheinen verglichen und dadurch ermittelt
werden, ob ein Geldschein aus einer Straftat vorliegt. Bei Einnahmen
mit Geldscheinen, welche im Zusammenhang mit einer Straftat stehen,
können
sofort Maßnahmen
zur Ermittlung der Identität
des Einzahlers ergriffen werden, wie beispielsweise das Auslösen eines
(stillen) Alarms oder dem Aufschalten eine Überwachungskamera.
Die
Erfassung der Seriennummern erfolgt vorzugsweise mittels einer Kamera,
welche bei Kassensystemen für
den Handel zusätzlich
zur Erfassung von Barcodes verwendet werden kann, wodurch eine kostengünstige Implementierung
dieses Verfahrens ermöglicht
wird. Der Zeitaufwand für
das Erfassen ist gering, da bei einer Vielzahl von Geldscheinen
die Seriennummer mehrfach aufgedruckt ist, so dass nur ein Teil
des Geldscheines von der Kamera erfasst werden muss, wodurch ein
aufwändiges Handling
vermieden wird. (Anm.: Hervorhebung von LP)
Nett, nicht wahr? Nun ersetzen wir die Termini »Überfall« oder »Lösegeldzahlung« einfach durch die Begriffe »staatsfeindlicher Aktivist« und »Geldabhebung durch mutmaßlichen Regierungsgegner« (ein passender Verhetzungs-, Staatsfeindlichkeits- oder beliebiger sonstiger Paragraph findet sich immer), und wir haben als Resultat: sobald Sie an einer Scan-Kassa zahlen, werden Sie geortet. Über das Kassensystem wird Ihnen der Erwerb der staatsfeindlichen Lektüre zugeordnet (»Es ist hierbei zweckmäßig, eine
Datenbank anzulegen«, lasen wir doch gerade — und was zweckmäßig ist, wird auch gemacht, ist doch klar!) ...
Kann mir einer bitte erklären, was heute noch den angeblichen Unterschied unserer »Demokratie« zur Demokratie von »1984« ausmachen soll?
DIE TOTALE KONTROLLE!
Die hatte sich Orwell ja noch geradezu putzig unbedarft vorgestellt. Orwell war mal! Heute sind wir schon viele Schritte weiter: E-Card. Überwachungskameras auf allen Straßen und Plätzen (mit möglichem Einsatz von Gesichtserkennungssoftware). Gescannte Gesichter in allen Reisepässen, die regelmäßig neu ausgestellt werden müssen (damit immer ganz aktuelle Gesichter). Standardmäßige Abnahme von Fingerabdrücken. Standardmäßige Auslesung und Archivierung der gesamten Buchungsdaten aller von der Finanz geprüften Unternehmen. Kontrolle des Geldverkehrs. Verbot von Bargeldgeschäften über der Bagatellgrenze. Rufdatenerfassung und -archivierung (»Aber! Die wurde doch aufgehoben!« Na und? Glauben Sie wirklich, das schert NSA, Gestapo & Co.?). Verpflichtender Einbau von KFZ-Ortungsgeräten ab 2015. Permanente Kontrolle des Energie- und Wasserverbrauchs durch Online-Zähler.
Aber, so werden unerschütterliche Optimisten jetzt einwenden: das sind doch Datenmassen, die der Staat unmöglich ordnen und sichten kann! Also in Wahrheit: ein Datenfriedhof, völlig ungefährlich ...
Gemach, gemach! Mittlerweile kann man auch unvorstellbare Datenmengen blitzschnell verwalten. Haben Sie schon einmal etwas von »Google« gehört? Sie suchen einen Herrn Qwertzuiopü aus Asdfghhjklöä — eh voilà — in Sekundenbruchteilen steht er auf ihrem Bildschirm. Und was Google kann, das sollen die Rechner von NSA & Co. nicht können? Träumen Sie weiter ...
Und noch was: es geht ja nicht darum, von allem Menschen alle Daten zu erfassen, um »etwas damit anfangen zu können« — so naiv braucht man's wirklich nicht angehen! Sondern es geht darum, den Herrn Müller, gegen den man aus welchem Grund immer vorgehen will, durch gesammelte Daten zu Fall zu bringen. Oder, wenn es für die Machthaber interessant ist, ihm von unserer Gestapo/Stasi beim Verhör ein Angebot unterbreiten zu können, das er einfach nicht ablehnen kann. Auch wenn's für ein Gerichtsverfahren nicht ausreichen sollte, reicht es doch, ihm mitzuteilen, daß man diese oder jene Daten einfach »durchsickern« läßt, auf daß ein »Shitstorm« seinen E-Mail-Account lahmlegt, sein Vermieter ihm die Wohnung kündigt, seine Kinder aus der Schule gemobbt werden, er seine Arbeit verliert. Oder eben ... er zeigt sich »kooperativ«.
Und wenn nicht? Nun, dann wird an ihm eben ein Exempel statuiert. Denn, wie schon Stalin wußte: »Ermorde einen und versetze damit tausend in Schrecken«.
Ach ja, natürlich: umbringen darf der Uneinsichtige sich natürlich noch selber! Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat ...
Totale Kontrolle kann kein Mensch haben, die hat nur Gott. Allwissend, allmächtig (geht das überhaupt gleichzeitig?) und ubiquitär.
AntwortenLöschenMeine, damals kleine, Tochter hat mal gefragt, ob Gott ihr auch auf dem Klo zuschaut.
Sie hat damals schon begriffen, was wirklich totale Kontrolle bedeutet.
Cher F.M.,
AntwortenLöschenin gewissem sinne haben Sie natürlich recht. Aber ich finde schon den Gedanken unerträglich, daß anhand von online geschalteten Wasserzählern die Zahl meiner WC-Besuche und Vollbäder ausspioniert werden kann. Und vermutlich der Wasserblockwart zu einem Kontrollbesuch kommt, wenn »man« meint, ich verwende »unangemessen wenig« die Wasserspartaste.
Ihre Tochter ist zwar, hoffentlich, aus den kindlichen Ängsten ween Gott heraußen — aber Sie können ihr dazu sagen, daß es Gott wohl nicht interessiert, ihr am WC zuzuschauen.
Irgendwelche Staatsverbrecher hingegen u.U. schon.