... ab sofort alle meine Nichtraucherschutzaktivitäten einzustellen und keine Anzeigen mehr wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz zu erstatten«, gab der »zurückgetretene Rauchersheriff« der Austria Presse Agentur bekannt. Der OGH bewerte das Hausrecht eines Gastronomen höher als den Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch.
»Konsequentes Anzeigen von Verstößen gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen wird vom OGH mit übertriebenem Eifer und Privatpolizei in Verbindung gesetzt« Er habe jedenfalls durch rund 1000 Anzeigen zu einer leichten Verbesserung der Situation in der Gastronomie beigetragen, was zugleich »dem Staat auch geschätzte 300.000 Euro an Strafgeldern gebracht"« habe. Er selbst sei »durch den verlorenen Prozess finanziell ruiniert«.
Dienstag, 10. Juni 2014
»Ich habe mich aufgrund des OGH-Urteils entschlossen
2 Kommentare:
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Na, so ein Urteil wurde aber mal auch Zeit. Bin selber Nichtraucher aber was sich da inzwischen abspielt, ist nicht mehr tolerierbar.
AntwortenLöschenDa setzt sich einer mal zum Wohle aller unschuldigen Nichtraucher ein, und so wird es ihm gedankt!
AntwortenLöschenUnd jetzt auch noch ruiniert? Unfassbar!
Wievielen kleinen Kneipen dieses Rauchverbot das Genick gebrochen hat, darüber reden wir jetzt mal nicht.