Montag, 28. April 2014

»Der Kampf um die Krim als Problem des Staats- und Völkerrechts«

... betitelt sich ein überaus lesenswerter, die Gesamtsproblematik von vielen Seiten beleuchtender Aufsatz von Prof. Dr. Schachtschneider in der »Wissensmanufaktur«:
Im Kampf um die Krim wirft der Westen Rußland und dessen Präsidenten Wladimir Putin vor, der Einsatz von Soldaten, offen oder verdeckt, habe das Völkerrecht verletzt. Rußland habe die Krim annektiert, meint gar die Bundeskanzlerin. Das überzeugt nicht. Sie ist schlecht beraten. Die Vorwürfe scheinen die Sanktionen, wenn nicht die „indirekte“ Aggression der westlichen Bündnisse, der NATO und der Europäischen Union (EU), gegen die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), insbesondere gegen die Russische Föderation, rechtfertigen, jedenfalls legitimieren zu sollen. Die Fakten kennt die Öffentlichkeit nur verzerrt. Auch ich bin auf die allgemein zugänglichen Informationen angewiesen. Aber wer sich zu dem Konflikt äußert, muß versuchen, die Tatsachen von der Propaganda, welche die meisten jedenfalls der deutschen Medien zu den Ereignissen in der Ukraine verbreiten, zu unterscheiden. Dabei helfen die Einschätzung der Interessenlage und die Kenntnis der Rechtslage.
 Insbesondere der letzte Absatz kann dabei aus meiner Sicht nur unterstrichen werden:
Wirtschaftliche Sanktionen gegen die die Russische Föderation wären nicht nur ungerechtfertigt, weil die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim nicht illegal war, sie wären auch unergiebig. Sie würden nicht nur Rußland, sondern auch der EU und insbesondere Deutschland schaden. Insbesondere würden sie das nach dem Kalten Krieg mühsam gewonnene gegenseitige Vertrauen beschädigen. Es ist geradezu lächerlich, wenn Deutschland den russischen Bären warnt und ihm gar droht, der hochgerüsteten Atommacht. Auf den Schutz der USA sollte sich Deutschland nicht verlassen, wenn es existentiell wird. Der Weg zu einem guten Miteinander mit Rußland wäre die Einbindung dieses europäischen Staates in die europäische Integration. Das würde die EU grundlegend verändern, so wie das dem Grundgesetz entspricht. Das vereinte Europa könnte ein Verbund souveräner Staaten werden, der mit Demokratie und Rechtsstaat die Freiheit der Bürger wahrt, ein L´Europe des Etats. Ein Krimkrieg wäre dann so gut wie ausgeschlossen.
Langsam verdichtet sich aber der Eindruck, daß es unseren Politikern, die weitgehend Marionetten an den Fäden transatlantischer Seilschaften sind (die wieder an den Strippen des MIC tanzen), keineswegs darauf ankommt, einen Krimkrieg zu vermeiden, sondern daß dieser ihnen sogar recht zupaß käme, um im patriotischen Getöse, das darum verbreitet werden könnte, den überfälligen Implosionsknall unseres Fiat-Money-Systems wenn schon nicht untergehen, so doch gefälliger motivierbar zu machen. PR ist schließlich alles ...

1 Kommentar:

  1. Interessant, daß das "Völkerrecht" es zugelassen hat (?) 1945 23% des deutschen Staatsgebietes (1937) von D. abzutrennen und die seit Jahrhunderten dort ansässige Bevölkerung zu vertreiben und zu massakrieren.

    Und ausgerechnet Polen barmt über die "Intrigität" der Ukraine und denkt immer noch an die "verlorene" ehem. deutsche Stadt Lemberg.

    Und noch perverser: Polen sähe es als selbstverständlich an, daß möglicherweise deutsche Soldaten via Nato die "Intrigität" Polens schützten (!!)

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.