Nichtraucherschutz: Wirt darf „Raucher-Sheriff“ das Lokal verbietenMan glaubt es kaum: ein staatliches Gericht — noch dazu das knallrot durchseuchte Wiener Oberlandesgericht! Ein befreundeter Anwalt formulierte das mir gegenüber mit den wenig salonfähigen Worten: »Wenn i ins OLG Wien muß, speib' ich mich auf der Stell' an, weil ich die ganzen G'frieser vom Club 45 dort herumsitzen seh' ...«) — hält fest, daß der Grundsatz der Vertragsfreiheit dem sozialistischen Denunziationsgebot vorgeht! Man sinkt in die Knie und schluchzt ergriffen:
Das Oberlandesgericht Wien setzt der privaten Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen Grenzen: Ohne persönliche Betroffenheit besteht kein Anspruch auf Durchsetzung von Rauchverboten.
Ein Wiener Gastronom, der von einem selbst ernannten „Raucher-Sheriff“ mehrfach wegen angeblicher Verstöße gegen das Tabakgesetz angezeigt worden war, verhängte gegen denselben Lokalverbot. Nachdem dagegen verstoßen wurde, folgte die Unterlassungsklage – zu Recht, wie jetzt das Oberlandesgericht Wien bestätigte.
Zehntausende Anzeigen gegen Gastronomen, in deren Lokalen entgegen den Bestimmungen des Tabakgesetzes von Gästen geraucht wurde, wurden in den letzten Jahren von selbst ernannten „Raucher-Sheriffs“ erstattet. Diese, offensichtlich mit ausreichend Tagesfreizeit ausgestattet, besuchen Lokale mit dem alleinigen Zweck, bei dort festgestellten Verstößen gegen das Tabakgesetz sofort Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Verwaltungsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro gegen den Wirt sind dann oft die Folge. Nachdem ein solcher „Sheriff“ auch das Lokal eines bekannten Wiener Gastronomen mehrfach in dieser Weise „besucht“ und im anschließenden Verwaltungsstrafverfahren auch noch angegeben hatte, er habe extra einen Platz gewählt, der es ihm erlaubte, zu beobachten, ob die Türe in der Glaswand zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich offen stehen bleibt, wurde durch ein Schreiben des Rechtsvertreters des Gastronomen Lokalverbot gegen den „Sheriff“ verhängt. Auf „Gäste“, die das Lokal nur betreten, um dessen Eigentümer dann anzuzeigen, legt wohl kein Gastronom großen Wert – und die Grundsätze der Eigentums- und Vertragsfreiheit müssen ihm auch die Möglichkeit geben, derartigen Personen den Zutritt zum Lokal zu verbieten.
Der „Sheriff“ wollte sich nicht daran halten, kündigte schriftlich an, gegen das Verbot zu verstoßen und tat das dann auch (und ließ eine weitere Anzeige folgen). Daraufhin wurde gegen ihn die Unterlassungsklage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. [...]
Wie das OLG Wien kürzlich (11 R 126/13z) unmissverständlich festhielt, gelte der Grundsatz der Vertragsfreiheit selbstverständlich auch in der Gastronomie (seltene Fälle einer Monopolstellung ausgeklammert). Das Betretungsverbot sei auch weder sittenwidrig noch diskriminierend (»DiePresse«)
Montag, 23. Dezember 2013
Ein Weihnachtswunder besonderer Art
1 Kommentar:
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
In der Tat, das muß man heutzutage ein Wunder nennen.
AntwortenLöschen