Samstag, 11. Februar 2012

Reichsfluchtsteuer

Wer angesichts der durch dieses »Sparpaket« völlig evident gewordenen Unfähigkeit unserer Politiker aus dem schönen Österreich flüchten will, bevor uns die ganze Chose um die Ohren fliegt, kann von Glück reden, wenn er das entweder in den nächsten Tagen bewerkstelligen kann, oder wenn ein allfälliger Immobilienbesitz, aus dessen Verkauf er sich eine Ansiedlung in einem anderen Staat finanzieren möchte, bereits vor dem 1. April 2002 erworben wurde. Denn in der typischen Situation eines mittelständischen Wieners, der am Arbeitsort in einer Mietwohnung lebt, und sich vor ein paar Jahren draußen vor der Stadt ein Wochenendhaus (oder auch nur ein Grundstück zur künftigen Errichtung eines solchen) angeschafft hat, wird bei Veräußerung desselben von der Finanz mit 25% der Wertsteigerung gegenüber den Anschaffungskosten ganz ungeniert zugelangt.

Da diese angebliche »Wertsteigerung« zum größten Teil nichts anderes als die Geldentwertung darstellt (da Grundstücke im Gegensatz zum Papiergeld nicht nach Belieben nachgedruckt werden können), führt eine Besteuerung dieser fiktiven »Wertsteigerung« also zu einer kalten Enteignung (als Analogie zum Begriff der »kalten Progression«) bereits versteuerter Vermögenswerte.

Aber bitte — das gab's ja alles schon! Wer beispielsweise in den 1930er-Jahren das schöne Deutschland verlassen wollte (oder durch die dortigen Umstände genötigt war, es zu wollen), durfte 25% »Reichsfluchtsteuer« berappen. Den Prozentsatz hat unsere Regierung ja gleich vom bewährten Vorbild abgekupfert. Die weiteren Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens (»... Spediteure sollten Umzüge melden, Notare Immobilienverkäufe anzeigen und Lebensversicherungen erbetene Rückkäufe melden. Mit der Gestapo wurden Post- und Telefonüberwachung einzelner Verdächtigter vereinbart ...«, weiß Wikipedia zu berichten) werden vermutlich demnächst nachgereicht.

Willkommen im Fiskalfaschismus!

7 Kommentare:

  1. Es gibt nur einen Sozialismus. Egal, ob er sich als national oder international bezeichnet.

    AntwortenLöschen
  2. Rinks und lechts kann man nicht velwechsern? Werch ein Illtum!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. War nur eine rhetorische Frage. Wir wissen ja alle, zu welchen Zwecken die Bezeichnungen "links" und "rechts" von der Elite, bzw. der veröffentlichten Meinung vergeben werden.

      Bin neugierig, wann das Studium der RECHTSwissenschaften umbenannt wird. Jedenfalls, link (ohne s) sind viele Juristen.

      Löschen
    2. Danke übrigens für den Link "warum nicht", Arminius. Interessant. Erinnert mich auch an eines meiner Lieblingsthemen: Wo überall gab/gibt es national-sozialistische Staaten? Demokratische Republik Vietnam zB., und viele schwarzafrikanische Staaten.

      Löschen
  3. Och das können wir auch in Bestem Neusprech:
    http://www.welt.de/finanzen/article13863341/Deutschland-wird-fuer-Steuersuender-viel-ungemuetlicher.html

    Man sollte wirklich aufhören auf unsere Systempresse zu schimpfen. Sie zeigt uns täglich, wie man es nicht machen sollte. Aber nun ja ich glaube die Zeitungsverkäufe sind auch nicht mehr glänzend....

    AntwortenLöschen
  4. @Arminius: Danke für den Link. Ein exzellenter Kommentar.

    Tom

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.