In Berlin wird inzwischen der Ruf laut, Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs, der den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert, bedürfe einer Ergänzung. Ein Absatz 3 müsse künftig zwingend auch die Leugnung des Klimawandels unter Strafe stellen, etwa mit der Formulierung "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen den auch von Massenmedien und der Bundesregierung anerkannten wissenschaftlichen Konsens der Klimaforschung polemisiert, mit Gruppen von Klimagläubigen streitet oder auf Kosten eines Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Gruppe von IPCC-Anhängern Witze macht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."Damit besteht die Chance, daß konsensbrechende Klimaleugner aus dem Verkehr gezogen werden können, bevor das Verkehrsnetz wegen der klimaerwärmungsbedingten Tiefsttemperaturen zusammenbricht.
Samstag, 11. Februar 2012
Klimaverhetzung
3 Kommentare:
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§130 Absatz 4:
AntwortenLöschenWer die friedensstiftende Wirkung des Euros leugnet oder verhöhnt, dessen Vermögen wird umgehend durch die Kontrollorgane nach Absatz 5 zu Gunsten des EFSF eingezogen. Der Rechtsweg ist dabei ausgeschlossen.
§130 Absatz 5:
Für die Überwachung der Vorschriften dieses Gesetzes wird eine geheime Staatssicherheitspolizei eingerichtet, die auf die Führerin des Demokratischen Blocks der Parteien und Massenmedien in der BRD zu vereidigen ist.
@Arminius:
AntwortenLöschenDANKE! Das wird uns weiterhelfen, den alternativlosen Weg unserer Politiker weiterzugehen. Bis zum Ende (wessen auch immer).
Heute noch Satire, morgen schon Realität.
AntwortenLöschenWer wird uns dereinst "befreien"? Weder Russen noch Chinesen. Beide haben keinen "Youth Bulge" mehr, der für Eroberungskriege nötig ist.
Ich tippe auf afrikanisch-muslimische Völkerschaften.