Mit Orbán in den AbgrundNun, wer wollte das bezweifeln! Ein gewisses »Gschmäckle«, wie der Schwabe sagen würde, erhält das nur dadurch, daß exakt ebendies (und ohne, daß ein gewisser Herr Gaulhofer, oder auch irgendein anderer Skribent der »Presse« auch nur annähernd soviel Wind machen würde) auch in garantiert 100% Orbán-freien Ländern wie Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien etc. geschieht.
Willkommen zurück im Mittelalter: Eingriffe in Verträge sind ein despotischer Akt.
Bleiben wir gleich bei Österreich: hier wird unter dem mehr oder weniger beifälligen, mindestens jedoch verständnisvollen Murmeln der Systempresse gerade die Einführung der neuen Vermögensteuer beschlußfertig gemacht (wetten, daß die ÖVP umfällt, ehe sie aufgestanden ist?), obwohl ein Verfassungsgesetz samt heiligsten Eiden in den seinerzeitigen »Erläuternden Bemerkungen« bei der Beschlußfassung des Endbesteuerungsgesetzes 1992 auch die (damals noch existierende) Vermögensteuer damit abgegolten wissen wollte. Das (faktisch zur Gänze der Endbesteuerung unterliegende) private Finanzvermögen neuerlich einer Vermögensteuer zu unterwerfen, wäre also ein glatter Bruch seinerzeitiger Verfassungsgarantien (sonst bleiben, will man nicht eine Substanzsteuer auf Betriebsvermögen einführen, was wirtschaftlich ruinös wäre, oder die Häuselbauer belasten, was keine Partei, die das einführt, politisch überleben würde, nämlich nur die Klunker der Industriellengattinnen zur Besteuerung über). Nur — wo lasen wir über Faymännchen Sätze wie diese:
Denn in ein Land, das sich von der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet, in dem jeder Investor jederzeit mit hoheitlicher Willkür rechnen muss, wird bald niemand mehr sein Geld tragen. Mit seinem Ritt zurück ins Mittelalter treibt Orbán die „heilige ungarische Nation“ auch wirtschaftlich in den Abgrund.Wo fanden sich in unseren Systemmedien auch nur annähernd so heftige Worte über die bei der Griechen-»Rettung« achselzuckende Mißachtung der No-bailout-Klausel der Euro-Einführung? Wo findet sich nennenswerte Kritik am Aberwitz, mit dem das Bundesverfassungsgericht eine Haftungsübernahme für Griechenland in derzeitiger Höhe von 55% des Gesamt-Bundesbudgets von Deutschland keineswegs als faktische Aufgabe der Budgethoheit gewertet sehen wollte?
Aber bei Orbán ist es natürlich anders! »Er agiert mit dem Furor des Despoten«, wie Gaulhofer sich theatralisch entrüstet — denn Orbán hat (wie seinerzeit Wolfgang Schüssel in Österreich mit seinem leider bald untergegangenen schwarz-blauen Experiment) den einzigen wirklich unverzeihlichen Fehler, quasi die »Sünde wider den (un)heiligen Geist« der EU, begangen: er hat eine vollkommen unfähige, verbrecherisch korrupte, aber den Brüsseler Eurokraten durchaus willfährige Sozenregierung abgelöst. Und das darf in der EU einfach nicht sein. Wer braucht fähige nationale Regierungen, die in erster Linie die Interessen ihrer Bürger vertreten wollen? Brüssel bestimmt nicht ...
alles wahr, was sie über systempresse etc. schreiben, und trotzdem ist orbans aktion widerrechtlich und populistisch. daß in anderen ländern ähnliches geschieht, macht es nicht besser.
AntwortenLöschenzusätzlich ist das im hinblick auf künftige versuche, investoren nach ungarn locken zu wollen, ein ziemlicher schuss in den ofen.
@Anonym:
AntwortenLöschenVöllig d'accord. Ich thematisierte aber nicht, daß der Eingriff in Vertragsverhältnisse ein Skandal ist, sondern, daß andere Eingriffe in Vertragsverhältnisse ebenso ein (und vom Ausmaß unvergleichlich größerer!) Skandal sind, aber eben nicht thematisiert werden, weil sie unsere Systempresse nicht thematisieren will!
Und was künftige Investoren betrifft — jo mei! Wenn ich mir den demnächst kommenden big bang so ausmale, werden internationale Investoren (außer aus China) ohnehin äußerst rare Ware sein ...
»Quod licet Iovi, non licet bovi«, gerade wenn der Ochse kein völlig EU-höriger Roter ist, sondern gar - o Graus! - einer, der sich um das eigene Volk zumindest etwas kümmert und u. a. zumindest symbolisch ein wenig versucht, an eine vorsozialistische Vergangenheit anzuknüpfen (s. Verfassung) etc.
AntwortenLöschensie insinuieren aber, daß orban mit seiner aktion recht hätte. hat er aber nicht. außerdem schwingt mit, die ungarischen kunden wären von österr. banken über den tisch gezogen worden. auch das ist bloße vermutung. wenn es so war, sollen sich die vermeintlich geschädigten zusammentun und eine sammelklage einbringen wegen unterlassener aufklärung durch die geldinstitute. sowas war ja sogar in österreich erfogreich. aber was orban da macht, ist blanker unsinn.
AntwortenLöschennochmal: alles andere, was sie bezüglich medien, haftungsübernahe etc. sagen, ist davon unberührt.
@Anonym:
AntwortenLöschensie insinuieren aber, daß orban mit seiner aktion recht hätte.
Falsch: Sie insinuieren vielmehr, ich insinuierte derlei. Darf ich Ihre geneigte Aufmerksamkeit auf den ersten Absatz (Hervorhebung durch mich) meines Artikel lenken?
Und zwar in Österreichs selbsternanntem Qualitätsmedium, na, eh scho' wissen, »Die Presse«. Dort donnert er (nicht ohne inhaltliche Berechtigung): ...
Ihr Vorwurf, ich insinuiere, läuft bereits damit ins Leere.
Lassen Sie es mich so ausdrücken: Ich sehe, daß ein dicker S-Klasse-Mercedes mit 120 km/h an einer Stelle mit (nachvollziehbar berechtigter) 80 km/h-Beschränkung in einer Kolonne mit anderen Autos (darunter das Auto des örtlichen Bürgermeisters) in vergleichbarer Geschwindigkeit fahrend, von einem Polizisten als einziger herausgefischt und drastisch abgestraft wird (wogegen man dem Bürgermeister bloß freundlich zuwinkt), dann gerät mein Gemüt in Wallung! Nicht, weil ich Geschwindigkeitsüberschreitungen an gefährlichen Stellen für so cool halte, sondern weil ich willkürliches Abstrafen bei gleichzeitig willkürlicher (oder gar bewußt, z.B. aus Karrieregründen, gewährter) Straffreiheit für vergleichbares Verhalten anderer empörend finde.
Ausschließlich darum ging es in dem Artikel (und diesbezüglich stimmten Sie mir ja auch explizit zu!) — es ist eben ein Artikel über die Verlogenheit der Mediendarstellung, keiner über die Zewckmäßigkeit von Staatseingriffen in Vertragsverhältnisse.