Im Vorfeld muss die Überwachung von Internetverkehr und Telefongesprächen möglich sein. Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen. [...]Na klar! Wer braucht Bürgerrechte, wenn es um Terrorprävention geht — da soll doch die Polizei größtmögliche Handlungsfreiheit haben!
Wenn solch ein Terrorist erst einmal unterwegs ist, hat der Staat verloren. Solche Anschläge müssen im Vorfeld vereitelt werden. (Quelle)
So, mal ganz kurz zum Mitschreiben: 2010 gab es laut Kriminalstatistik in Deutschland 2.218 Mord-/Totschlagsdelikte, und 142.903 Fälle von schwerer Körperverletzung. Das beunruhigte unsere Politiker keineswegs und veranlaßte sie auch nicht, der Verbrechensbekämpfung besonderes Augenmerk zu schenken. Doch jetzt wird wegen eines (darüberhinaus noch nicht einmal in seinen Hintergründen geklärten) Anschlages mit ca. 90 Toten die totale Aushebelung der Grundrechte ins Auge gefaßt. Ähnlichkeiten der geplanten Vorhaben mit der »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (28.2.1933)« erkennen zu wollen, ist natürlich überzogen.
Aber warten wir ab.
Es gibt Rechte für "Normalos" und Recht für Politiker. Der Sinn von Rechten für Normalos ist dies soweit wie möglich zu verringern während die Rechte für Politiker um jeden Preis ausgedehnt werden müssen.
AntwortenLöschenSomit ist klar dieses Gesetz ist für Normalos also Beschränkung. Wenn man dieser "Regel" folgt erlebt man am wenigsten Überraschungen.
Man möge sich einmal ein News of the world für Politiker vorstellen, das wäre wirklich "informativ".