Dienstag, 31. Mai 2011

»Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse«

... heißt es im nun ergangenen Urteil im Fall Kachelmann. So sehr dessen Freispruch zu begrüßen ist — es besteht demnach eine Resthoffnung, daß auch der linke, feministische, gutmenschliche Meinungsterror wenigstens gelegentlich einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird und dann erwartungsgemäß in sich zusammenbricht — so wenig befriedigt der im Titel zitierte Satz: warum soll die Kosten dieses Monsterverfahrens eigentlich von den Steuerzahlern berappt werden? Warum nicht von der famosen Dame (und ihren HelferInnen), die das ganze Spektakel angezettelt hat?

Ach, die Arme wäre dann finanziell ruiniert? Na, da tut sie uns aber leid ...

Wer durch offenbar unnachweisliche Beschuldigungen jemand anderen schwer belastet (die vom Staatsanwalt geforderten 4,5 Jahre Gefängnis sind ja fürwahr keine Kleinigkeit!) und faktisch seine Existenz zu ruinieren versucht, der hat eben die Konsequenzen zu tragen, wenn er seine Anschuldigungen nicht beweisen kann, es im Gegenteil sogar deutliche Indizien dafür gibt, daß er gelogen hat. Und das gilt eben auch dann, wenn das grammatikalische »er« eine biologische »sie« ist! Aber wir können getrost Wetten darauf abschließen, daß das nicht geschehen wird — dem armen »Opfer« wird kein Härchen gekrümmt werden, wo sie doch schon das »Pech« hatte, daß der pöhse Strafverteidiger ihre bewegenden Aussagen so herzlos zerzaust hat ...

Einige Poster in der »Presse« bringen die trotz des befriedigenden Prozeßausganges äußerst unbefriedigende Gesamtsituation auf den Punkt:
Die Gerichtskosten zahlt der Staat...

In Anbetracht der zahlreichen Widersprüche in den Aussagen der Zeuginnen und Klägerinnen konnte es einfach nur ein "im Zweifel FÜR den Angeklagten" geben! Unzweifelhaft ist allerdings, daß dann in solchen und ähnlich gelagerten Fällen der Staat; also der Steuerzahler, für die inzwischen angelaufenen horrenden Gerichtskosten gerade stehen muß!

Aber warum eigentlich nicht die "Zeuginnen der Anklage", bzw. jene Klägerinnen, die sich im Falle einer Verurteilung des ehemaligen Wetter-Frosches ein schönes "Schmerzensgeld" für sich erhofften? Ich frage mich in diesem Zusammenhang z.B. schon: Warum haben diese das ihnen angetane "Unbill" durch den TV-Star so spät gemeldet; und nicht etwa sofort nach dem an ihnen erfolgten sexuellen Insult? Waren es nicht vielleicht doch gewisse Exzentrizitäten, die damals sehr wohl in BEIDERSEITIGEM EINVERNEHMEN durch geführt wurden? Und die sich dann später in klingende Münze umsetzen ließén; wie von den Damen erhofft?

Auch müßte ihnen doch bewußt gewesen sein, daß Herr Kachelmann offenbar niemals der Typ gewesen ist, der für eine länger haltende Beziehung geschaffen ist. Haben diese Damen ernsthaft geglaubt, ihn ändern zu können und nur deshalb manches im Bett über sich ergehen lassen, was man eventuell als schon sehr "heftig" bezeichnen könnte? Dann hatten sie doch geklagt, in der Hoffnung, daß für sie etwas dabei heraus schaut. Wenn´s nicht klappt - zahlen die Gerichtskosten eh andere...
re: Die Gerichtskosten zahlt der Staat...

Ja, ich bin auch der Meinung, daß jeder für seine Behauptungen geradestehen muß. Und daß die Ex-Geliebte vom Kachelmann nun Schadenersatz für seine kaputte Karriere leisten müßte. Es soll sich jede/r vorher überlegen, was sie/er an Behauptungen in die Welt setzt und was davon beweisbar ist.
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War es dem Gericht auch unmöglich jeden Zweifel aus dem Weg zu räumen,

so hat dieser Prozeß doch eines klar bewiesen: der deutsche Feminismus ist (in Person seiner Chefideologin Alice S.) auf dem qualitativen Niveau der 'Bild' Zeitung angelangt. Und als Bild-Zeitung-Feminismus wird er in Zukunft auch betrachtet und behandelt werden müssen, soll die Gesellschaft nicht auch von dieser Seite her zusehends verblöden.
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Und wieder hat die blinde Männerfeindlichkeit in unserer Gesellschaft fast eine Existenz zerstört...

Liebe männliche Leser. Das könnte auch jedem von uns passieren. "Im Zweifel für die Frau" scheint heutzutage die Devise zu sein. Einmal angepatzt stehen Kachelmann, Strauss-Kahn & Co. nie mehr wieder auf. Die können es sich leisten, doch es gibt auch zahlreiche Bespiele wo solche Besudelungsaktionen wildgewordener Frauen Männer in die Armut getrieben haben. Und unsere Medien, Bildungssystem, Politik etc. unterstützen diesen Wahnsinn auch noch.

Lustige neue linke Welt kann ich da nur sagen. Und während wir Minderheiten schützen und Frauen fördern überholen uns Inder und Chinesen wirtschaftlich sowie politisch mit einem breiten Lächeln auf den Lippen.
Solche Statements findet man freilich nur in den Leserbriefen. Die links-grün-feministisch unterwanderten Redaktionen kommen natürlich nicht auf die Idee, hier auch nur ein Problem zu vermuten. Die Schere im Kopf wirkt eben zuverlässiger als jede Zensur ...

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P.S.: »Honours, where honours due« — man hätte nicht gedacht, daß ein Jakob Augstein in der »Zeit« auch einmal die richtigen Worte finden kann. Umso mehr freut einen, es doch feststellen zu können: »Wie ein wildes Tier« ist ein auf weite Strecken richtiger, vor allem aber ein wichtiger Artikel zum Thema.

Daß Jakob Augstein »die Medien« aus seiner Kritik ausnimmt, verzeihe ich ihm sogar. Es ist falsch, keine Frage! Auch und gerade die Medien in ihrer Sensations- und Quotengeilheit sind anzuprangern. Aber als Jurist weiß ich auch, daß niemand gezwungen weden kann, sich selbst zu beschuldigen. Und Augstein ist eben ein Teil der Medien.

Sein Artikel wäre bedeutend zu nennen, hätte er es bis zu einem selbstkritischen »mea culpa« geschafft — so ist er aber immerhin ein Zeichen, daß Augstein auch Probleme sehen und in einer Weise ansprechen kann, die nicht gratismutig im gefahrlosen Mainstream daherkommt. Und das ist mehr, als man von ihm bislang eigentlich erwartet hatte.

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P.P.S.: soeben erst entdeckt — »Die Anmerkung« faßt alles in zwei Zeilen zusammen. Einfach genial! Dafür lasse ich jeden Haiku stehen ...

8 Kommentare:

  1. Bemerkenswert war auch der Satz des Ö1 Nachrichtensprechers heute im Mittagsjaournal:

    .....und entgegen dem Willen einiger Medien(!) freigesprochen.

    War das ein Freud'scher Versprecher, oder ein Blick in die Zukunft?

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  2. Karriere kaputt, Privatleben in die Gazetten gezerrt und zerstört, horrende Anwaltskosten, Verdienstausfall, etc. pp. Klasse gemacht, Gnä' Frau!
    Ich bin kein Jurist und auch kein Rechtsgeschichtler, kann mich aber daran erinnern, daß es früher Rechtssysteme gab, wo dem Kläger die Strafe des angeblichen Täters traf, wenn die Unschuld des Täters bewiesen werden konnte.
    Das wäre doch auch noch einmal zu überlegen!

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  3. So falsch es auch ist, die Unschuldsvermutung gleich über Bord zu werfen (wie Frau Schwarzer), so falsch ist es auch umgekehrt, Männer wie DSK oder Kachelmann gleich als „Opfer“ böser Frauen zu deklarieren. Schließlich kann in BEIDE Richtungen geirrt werden und einem echten Opfer Unrecht getan werden. Ein unabhängiges Gericht hat nach bestem Wissen und Gewissen solche Vorfälle aufzuklären und der Gerechtigkeit genüge zu tun.

    Im konkreten Fall Kachelmann gab es keine ausreichenden Beweise und somit wurde er zu Recht in „dubio pro reo“ freigesprochen. Soweit, so richtig.

    Was nun die Kosten für den Staat angeht: natürlich könnte man drüber nachdenken, zumindest einen Teil davon, der Anklägerin in einem solchen Fall aufzuerlegen, aber dafür müsste man halt einen neuen Prozess gegen dieselbe anstreben und genügend klare Beweise für eine absichtliche Täuschung vorbringen. Der heutige Urteilsverkündung nach würde aber vermutlich auch dort die Beweislage eher unausreichend sein. Es steht halt Aussage gegen Aussage.

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  4. @CK:

    Sorry, das sehe ich nicht ganz so! Nehmen wir folgendes Beispiel:

    Ich gehe her und behaupte, daß Herr CK mich bei einem Treffen homosexuell zu belästigen versuchte. CK bestreitet dies konstant, und ich kann es nicht beweisen — im Gegenteil: einiges von dem, was ich als Beweis anfänglich aussage, entpuppt sich später als Unwahrheit, anderes als wenigstens höchst unplausible Darstellung.

    CK wird freigesprochen, mich sexuell belästigt zu haben. Trotzdem steht hier nicht "Aussage gegen Aussage" — denn da fielen ja die nachweislichen Unwahrheiten und offensichtlichen Unplausibilitäten unter den Tisch. Doch selbst wenn dies außer Acht gelassen wird: wer etwas behauptet, muß es beweisen (oder wenigstens glaubhaft machen) können, sonst kann jeder alles straffrei behaupten.

    Daß es so kommen wird, wie Sie sagen, ist außer Zweifel — aber das ist ja der Skandal (einer von vielen!) an der Geschichte.

    Auf ef las ich eben einen Artikel, daß Experten davon ausgehen, daß 50-80% der Vergewaltigungsvorwürfe gegen Männer gefaked sind. Aus Rache am ungetreuen Ehemann, aus Haß gegen den nicht sich interessiert zeigenden Angebeteten, aus Selbstschutz, weil man sich nicht eingestehen will, z.B. daß man zu blöd zum Pille-schlucken war und jetzt eine "moralische" Rechtfertigung für die Abtreibung sucht ... aus hunderterlei Motiven.

    Nur aus keinem, die ich mir im Sinne einer geordneten Rechtspflege wünsche.

    Und was die von Ihnen geäußerte Gleichsetzung:

    So falsch es auch ist, die Unschuldsvermutung gleich über Bord zu werfen (wie Frau Schwarzer), so falsch ist es auch umgekehrt, Männer wie DSK oder Kachelmann gleich als „Opfer“ böser Frauen zu deklarieren

    betrifft: nego paritatem! Es gibt nämlich in die Gegenrichtung praktisch nie etwas ähnliches! Ist Ihnen schon einmal ein Mann untergekommen, der sich an einer Frau rächen wollte, bei der er abblitzte, indem er sie beschuldigte, ihn sexuell belästigt zu haben?

    Oder kennen Sie Fälle, wo Männer, die von einer Frau zur Zeugung eines zu Alimentations- oder gar Heiratsaussichten Hoffnung gebenden Kindes verführt wurden unter der Vorspiegelung, "eh die Pille zu nehmen", die sie mit öffentlicher Skandalisierung erpressende Frau wegen Nötigung vor den Kadi gebracht hätten?

    Nein, gibt's einfach nicht (okay, vielleicht ein, zwei Luschen der Extraklasse — so, wie's ja auch "Männer" geben soll, die sich Monatsbinden in die Unterhose montieren, oder sich das Poloch bleachen lassen ...).

    Derlei Vorgangsweisen gehören eindeutig in das Metier der Frauen, frei nach Schillers Motto: "Da werden Weiber zu Hyänen". Und dagegen hilft eigentlich nur, sie für unbeweisbare Anschuldigungen auch kräftig blechen zu lassen. Und gerichtlich vorbestraft zu sein, wenn sie jemanden ohne Beweis anschwärzen.

    Mit "Och, sind doch eh so arm, wenn der Unhold nicht mal verurteilt wurde!" wird man dieser kriminellen Machenaschaften nicht Herr werden!

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  5. Bankangestellter zur Kundin: "Tut mir leid, Gnädigste, aber dieser Scheck ist leider nicht gedeckt." - "Was??? Dann bin ich ja vergewaltigt worden!!!"

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  6. @LePenseur: Ich denke, wir sind gar nicht so weit weg voneinander. Ich bin durchaus ebenfalls der Meinung, dass man Verleumdung unbedingt häufiger anzeigen und möglichst streng bestrafen sollte. Wir haben einen solchen Prozess in Luxemburg zurzeit, wo eine Frau vor Gericht steht, die ihren Ex-Mann bei der Scheidung wegen Vergewaltigung ihrer selbst und sexuellen Missbrauchs einer gemeinsamen Tochter angezeigt hatte. Als Staatsanwalt würde ich da die Höchststrafe verlangen.

    Ich wies halt nur generell darauf hin, dass auch für diesen Strafbestand natürlich gilt, dass die Beweislast ausreichend sein muss. Inwiefern das aber im konkreten Fall Kachelmann nun gegeben ist, kann ich nicht beurteilen, da ich mich dafür dann doch nicht ausreichend mit ihm befasst habe (laut Urteilsbegründung der Richter ja anscheinend eher nicht?) Und wie die FAZ gestern richtig schrieb: wer in Teilen lügt, macht sich zwar unglaubwürdig, lügt aber damit noch nicht notwendigerweise bei allem.

    Mich wundert aber wieso so viele Menschen im Fall DSK gleich eine klare Meinung haben. Schließlich war niemand von denen dabei. Man sollte da lieber vorsichtiger sein.

    Und ja, Falschanschuldigungen sind immer widerlich und es gibt Verbrechen, die eher oder gar fast ausschließlich von Frauen begangen werden (wie eben falsche Vergewaltigungsvorwürfe) genauso wie es welche gibt, die hauptsächlich Männer begehen (bspw. schwere Körperverletzung). Ich hab im Übrigen das sofortige Annehmen falscher Vergewaltigungsvorwürfe mit der sofortigen Annahme echter Vergewaltigungen verglichen, beides halte ich eben für falsch.

    Eigenes Posting dazu folgt noch.

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  7. @CK:

    Sicher war niemand "dabei". Bei einer Vergewaltigung, die nicht stattgefunden hat, kann man auch schwer dabei sein. ;-)

    Aber Scherz beiseite: es ist unter erprobten Kriminalisten ein offenes Geheimnis, daß wohl weit (!) mehr als die Hälfte aller erhobenen Vergewaltigungsanschuldigungen unwahr sind! Als ich studierte (heute würde sich das angesichts von "GleichbehandlungsbeauftragtInnen" wohl keiner mehr zu sagen trauen!), meinte der damalige Professor für Kriminologie in der Vorlesung so circa:

    »Eine Vergewaltigung ist in Friedenszeiten eigentlich ein recht seltenes Delikt, und man soll sich hüten, sie vorschnell anzunehmen! Wenn es nicht eindeutige Tatspuren, wie z.B. Verletzungen, oder glaubhafte Tatzeugen gibt, dann ist eine Vergewaltigung, besonders wenn sie erst nach einiger Zeit angezeigt wird, zumeist eine Erfindung — entweder eine böswillige, oder eine pathologische.

    Wir alle wissen, wie schwer es ist, einen Zwirnsfaden in eine Nadel einzufädeln — und wenn diese "Nadel" dann noch schreiend im Zimmer herumläuft, ist es ohne massive Gewaltanwendung praktisch unmöglich! Massive Gewaltanwendung kann fast immer nachgewiesen werden. Wo sie nicht nachweisbar ist, wird aller Wahrscheinlichkeit auch keine Vergewaltigung stattgefunden haben.«


    Ein Professor, der das heute noch zu sagen wagt, wird vermutlich sein Pensionsgesuch bereits unterschrieben haben. Wahr ist es aber trotzdem!

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  8. Auch hierzu wußten bereits die Alten
    etwas zu berichten (von Valerius
    Maximus):

    »Ne de his quidem feminis tacendum est, quas
    condicio naturae et verecundia stola ut in foro
    et iudiciis tacerent cohibere non valuit.
    C. Afrania vero Licinii Bucconis senatoris uxor
    prompta ad lites contrahendas pro se semper apud
    praetorem verba fecit, non quod advocatis
    deficiebatur, sed quod inpudentia abundabat.
    Itaque inusitatis foro latratibus adsidue
    tribunalia exercendo muliebris calumniae
    nottisimum exemplum evasit, adeo ut pro crimine
    inprobis feminarum moribus C. Afraniae nomen
    obiciatur. Prorogavit autem spiritum suum ad C.
    Caesarem iterum P. Servilium consules: tale enim
    monstrum magis quo tempore extinctum quam quo
    sit ortum memoriae tradendum est.«

    [Auch von jenen Frauen ist nicht zu schweigen,
    die nicht durch ihre natürliche Bestimmung und
    die Rücksicht auf ihren Stand dazu gebracht
    werden konnten, auf dem Forum und vor Gericht zu schweigen.
    C. Afrania die Ehefrau des Senators Licinius
    Bucco war wahrhaft auf ihr zugezogene Prozesse
    erbicht und machte beim Prätor immer für sich
    Worte, nicht weil es ihr der Rechtsbeistände
    ermangelte, sondern weil sie übervoll an Schamlosigkeit war. Daher wurde sie, weil sie
    mit ihrem auf dem Forum unüblichen Gebelle, die
    (Gerichts-)Tribunale plagte, zum bekanntesten
    Beispiel weiblicher(/n) Verleumdung
    (/Intrigantentums); so sehr, daß Frauen, denen
    man den Vorwurf der unguten Sitten macht, der
    Name C. Afrania vorgehalten wird. Sie lebte aber bis C. Caesar und P. Servilius Konsuln waren:
    Bei solch einem Monstrum sei die Zeit des Abgangs eher dem Gedenken (der Nachwelt) zu
    überliefern, als die der Geburt.]

    (Factorum ac dictorum memorabilium libri XI,
    8.3.2)

    Und an anderer Stelle: »Sed minus miror, quod
    mulieres.«

    Valete,


    ...

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