plagiiert hat. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, müßte Ludwig van Beethoven das Finale der V. Symphonie aberkannt werden.
Hinsichtlich der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen in diesem Plagiatsfall kommt es wegen Kompetenzkonflikten zwischen den Staatsanwaltschaften in Bonn bzw. Wien zu Verzögerungen. Als Vorfrage ist u.a. zu klären, ob wegen des zwischenzeitlichen Ablebens des Verdächtigen eine Verhandlung des Falles vor dem Jüngsten Gericht zu erfolgen hat.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung dieser Affaire am laufenden ...
LOL!!!
AntwortenLöschenHabe mir erlaubt diese wahrlich gelungene satirische Glanzleistung unter Quellenangabe nach Ortner und Unterberger zu kopieren.
http://www.andreas-unterberger.at/2011/03/fusnote-176-ein-plagiat-zum-thema-plagiate/#comment-108041
http://www.ortneronline.at/?p=7089&cpage=1#comment-67871
xRatio