Der Advent gilt sprichwörtlich als »stillste Zeit des Jahres«. Was angesichts des allsamstäglichen Kaufrauschs in den Geschäftsstraßen und Einkaufszentren allerdings etwas überholt erscheint. Aber bitte ... auch Geschäftsleute wollen berechtigterweise leben, und in Zeiten wie diesen ist das Weihnachtsgeschäft für viele Betriebe die kleine Zusatzhoffnung, daß es trotz Wirtschaftskrise und bevorstehender Staatspleite irgendwie weitergeht.
In diese ehedem stille Zeit platzte nun eine Meldung, die im Getöse von beginnendem Ausverkauf der Geschäfte, endenden Staatsgarantien für die Banken und stetig fortwirkender Inflation in Euroland fast untergegangen wäre. Aber irgendwie hat sie es doch z.B. in die Wiener Tageszeitung »Kurier« geschafft. Und wird dort mit merklicher Begeisterung kommentiert: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand demnach dieser Tage, daß Irlands Abtreibungsverbot die Menschenrechte von Frauen verletzt. Abtreibung ist also ein Menschenrecht, wird vom Kurier insinuiert — drei Frauen hätten Irland wegen des Abtreibungsverbotes geklagt, das sie zwang, die Abtreibungen im Ausland (nämlich: Großbritannien) durchführen zu lassen. Und das »Risiko«, zu diesem Zweck ins Ausland fahren zu müssen, sei menschenrechtsverletzend.
Nun — wenn man im Internet nach den genaueren Hintergründen der Entscheidung sucht, dann wird man freilich eine andere Geschichte zu lesen bekommen — hier z.B.:
Man kann daher diese Entscheidung sicher unter verschiedenen Gesichtspunkten gutheißen oder kritisieren — aber eines ist sie mit Sicherheit nicht: die Statuierung eines »Menschenrechts auf legale Abtreibung«. Auch wenn es der Kurier-Redaktion ganz gut ins links-feministische Konzept passen würde. Wobei ich nicht einmal glaube, daß der Kurier hier bewußt Desinformation verbreiten wollte. Ich tippe eher auf schlampige Recherche, die sich aus kompliziert zu lesendem Juristen-Englisch etwas Gewünschtes zusammenreimte. »Stille Post« eben, wie wir sie schon zu Kinderzeiten spielten ...
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*) z.B. Sally Miller Gearhart, Autorin von »The Future — If There Is One — Is Female«, in welchem sie zur Bekämpfung der Überbevölkerung vorschlägt: The proportion of men must be reduced to and maintained at approximately 10% of the human race.
In diese ehedem stille Zeit platzte nun eine Meldung, die im Getöse von beginnendem Ausverkauf der Geschäfte, endenden Staatsgarantien für die Banken und stetig fortwirkender Inflation in Euroland fast untergegangen wäre. Aber irgendwie hat sie es doch z.B. in die Wiener Tageszeitung »Kurier« geschafft. Und wird dort mit merklicher Begeisterung kommentiert: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand demnach dieser Tage, daß Irlands Abtreibungsverbot die Menschenrechte von Frauen verletzt. Abtreibung ist also ein Menschenrecht, wird vom Kurier insinuiert — drei Frauen hätten Irland wegen des Abtreibungsverbotes geklagt, das sie zwang, die Abtreibungen im Ausland (nämlich: Großbritannien) durchführen zu lassen. Und das »Risiko«, zu diesem Zweck ins Ausland fahren zu müssen, sei menschenrechtsverletzend.
Nun — wenn man im Internet nach den genaueren Hintergründen der Entscheidung sucht, dann wird man freilich eine andere Geschichte zu lesen bekommen — hier z.B.:
... the court declared that Ireland had failed properly to implement the constitutional right to abortion in cases where a woman’s life is in danger.Nun, das klingt doch ein klein wenig anders als die Kurier-Darstellung, daß Abtreibung ein Menschenrecht sei! Wohl eher könnte man sagen, daß die Straßburger Richter feststellten, daß das Recht zu leben, ein Menschenrecht sei, das man nicht einfach einem ungeborenen Kind zuteilen könne, jedoch im Gegenzug der Mutter verweigern. Daß es in solchen Konstellationen keine alle Seiten und Umstände befriedigenden Lösungen gibt, liegt auf der Hand. Wer will schon (außer ein paar durchgeknalle Feministinnen*), wenn es sich um ein Ungeborenes männlichen Geschlchts handelt) ein Kind abtreiben — andererseits will doch auch keiner, daß eine Mutter durch den Ausbruch einer tödlichen Krankheit, verursacht durch die Schwangerschaft, stirbt.
It ruled in a test case that a woman with a rare form of cancer, known only as "C," should not have been denied abortion, as her unintentional pregnancy could have caused a recurrence of the disease.
The 17-judge tribunal concluded that the human rights of two other women, "A" and "B," were not breached.
One was a recovering alcoholic with four children in foster care who felt another pregnancy would harm her chances of getting them back.
The other did not want to become a single parent and had been advised that her risk of ectopic pregnancy was not sufficient to justify an abortion under the Irish constitution.
Abortions in Ireland are allowed only if there is “a real and substantial risk to the life, as distinct from the health, of the mother,” the court noted.
The risk to the life of "C," a Lithuanian woman living in Ireland, “clearly concerned fundamental values and essential aspects of her right to respect for her private life,” it said.
"C" was unable to find a doctor in Ireland willing to perform an abortion on the grounds that her life would be at risk if she went the full term.
Man kann daher diese Entscheidung sicher unter verschiedenen Gesichtspunkten gutheißen oder kritisieren — aber eines ist sie mit Sicherheit nicht: die Statuierung eines »Menschenrechts auf legale Abtreibung«. Auch wenn es der Kurier-Redaktion ganz gut ins links-feministische Konzept passen würde. Wobei ich nicht einmal glaube, daß der Kurier hier bewußt Desinformation verbreiten wollte. Ich tippe eher auf schlampige Recherche, die sich aus kompliziert zu lesendem Juristen-Englisch etwas Gewünschtes zusammenreimte. »Stille Post« eben, wie wir sie schon zu Kinderzeiten spielten ...
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*) z.B. Sally Miller Gearhart, Autorin von »The Future — If There Is One — Is Female«, in welchem sie zur Bekämpfung der Überbevölkerung vorschlägt: The proportion of men must be reduced to and maintained at approximately 10% of the human race.
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