Mir wenigstens geht es so: der Fall Kampusch geht mir schon seit langem auf die Nerven. Was hier an offensichtlicher Sensationsmache und Desinformation durch die Medien in den letzten Jahren auf uns herabgeronnen kam, war ja wirklich schwer auszuhalten!
Dennoch: wenn in dieser Causa ein ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes, der es eigentlich nicht nötig hätte, an seinem Lebensabend in derlei Unannehmlichkeiten zu kommen, in einem für Juristenbegriffe ein wenig »eigenartigem« Verfahren am Heiligen Abend des Jahres 2009 in einem Ehrenbeleidigungsprozeß erstinstanzlich verurteilt wurde, wenn nun ein ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofes, der es ebenso wie der Vorgenannte eigentlich nicht nötig hätte, sich in seinem wohlverdienten Ruhestand von naßforschen Reaktionen amtierender Staatsanwälte ans Bein punkeln zu lassen, in derselben Causa mit Warnungen über bedrohliche Zustände in Österreichs Justiz an die Öffentlichkeit geht ... ... dann frage auch ich mich, ob der Fall wirklich so lupenrein klar ist, wie uns das die offiziellen Ermittlungsergebnisse glauben lassen wollen, und wie es das mutmaßliche Opfer, Natascha Kampusch, in ihrem Bestseller weismachen will.
Es ist mir natürlich nicht bekannt, welche Ermittlungen seitens der Polizei gepflogen, und ob, bzw. wenn, welche davon seitens der Staatsanwaltschaft unberücksichtigt geblieben sind. Aber das unangenehme Gefühl, daß hier — aus welchen Gründen immer — einiges von der Wahrheit ungesagt blieb, will und will nicht weichen. Wenn nun noch ein verdienter Polizeibeamter, der diesen Fall jahrelang zu bearbeiten hatte, unter, nochmals, »eigenartigen« Umständen Selbstmord beging, und sein Bruder einen Selbstmord mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen will, dann ist dies angesichts sich aufdrängender Parallelen mit dem belgischen Fall Dutroux, in dessen Verlauf mehr als zwei Duzend Zeugen und Auskunftspersonen mehr oder weniger eigenartig ums Leben kamen, auch nicht geeignet, das bröselnde Vertrauen in die korrekte Arbeit unserer Justizorgane zu festigen.
OGH-Präsident i.R. Dr. Rzeszut hat statt bequemer Untätigkeit den aufsehenerregenden Gang an die Öffentlichkeit gewählt. Solange es Persönlichkeiten wie ihn gibt, brauchen wir eigentlich nicht um die österreichische Justiz bangen. Eigentlich. Denn die Korruptions-Staatsanwaltschaft hat blitzschnell befunden, daß »vorerst keine dringlichen Amtshandlungen oder Erhebungsschritte nötig sind«. Und diese schnelle Erledigung will mir irgendwie nicht recht gefallen. Denn sie erinnert zu sehr an die schnelle Beeindigung des Falles Dutroux, als im Gerichtsverfahren herauszukommen drohte, welche Personen im Hintergrund dieses Verbrechens Nutznießer, Beteiligte und Fädenzieher gewesen sein dürften ...
Dennoch: wenn in dieser Causa ein ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes, der es eigentlich nicht nötig hätte, an seinem Lebensabend in derlei Unannehmlichkeiten zu kommen, in einem für Juristenbegriffe ein wenig »eigenartigem« Verfahren am Heiligen Abend des Jahres 2009 in einem Ehrenbeleidigungsprozeß erstinstanzlich verurteilt wurde, wenn nun ein ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofes, der es ebenso wie der Vorgenannte eigentlich nicht nötig hätte, sich in seinem wohlverdienten Ruhestand von naßforschen Reaktionen amtierender Staatsanwälte ans Bein punkeln zu lassen, in derselben Causa mit Warnungen über bedrohliche Zustände in Österreichs Justiz an die Öffentlichkeit geht ... ... dann frage auch ich mich, ob der Fall wirklich so lupenrein klar ist, wie uns das die offiziellen Ermittlungsergebnisse glauben lassen wollen, und wie es das mutmaßliche Opfer, Natascha Kampusch, in ihrem Bestseller weismachen will.
Es ist mir natürlich nicht bekannt, welche Ermittlungen seitens der Polizei gepflogen, und ob, bzw. wenn, welche davon seitens der Staatsanwaltschaft unberücksichtigt geblieben sind. Aber das unangenehme Gefühl, daß hier — aus welchen Gründen immer — einiges von der Wahrheit ungesagt blieb, will und will nicht weichen. Wenn nun noch ein verdienter Polizeibeamter, der diesen Fall jahrelang zu bearbeiten hatte, unter, nochmals, »eigenartigen« Umständen Selbstmord beging, und sein Bruder einen Selbstmord mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen will, dann ist dies angesichts sich aufdrängender Parallelen mit dem belgischen Fall Dutroux, in dessen Verlauf mehr als zwei Duzend Zeugen und Auskunftspersonen mehr oder weniger eigenartig ums Leben kamen, auch nicht geeignet, das bröselnde Vertrauen in die korrekte Arbeit unserer Justizorgane zu festigen.
OGH-Präsident i.R. Dr. Rzeszut hat statt bequemer Untätigkeit den aufsehenerregenden Gang an die Öffentlichkeit gewählt. Solange es Persönlichkeiten wie ihn gibt, brauchen wir eigentlich nicht um die österreichische Justiz bangen. Eigentlich. Denn die Korruptions-Staatsanwaltschaft hat blitzschnell befunden, daß »vorerst keine dringlichen Amtshandlungen oder Erhebungsschritte nötig sind«. Und diese schnelle Erledigung will mir irgendwie nicht recht gefallen. Denn sie erinnert zu sehr an die schnelle Beeindigung des Falles Dutroux, als im Gerichtsverfahren herauszukommen drohte, welche Personen im Hintergrund dieses Verbrechens Nutznießer, Beteiligte und Fädenzieher gewesen sein dürften ...
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