Warum eigentlich? Gibt es den Tatbestand der Erschleichung etwa nicht? Oder sind Berliner Juristen derart unfähig, daß sie nicht einmal schwerkriminellen Banden von Kulturbereicherern die Verwirklichung des § 35 (dt.) StAG — d.h. Entziehung der Staatsbürgerschaft, »... wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist ...« — nachweisen können? Kann ich mir nicht vorstellen!
Der Grund wird wohl eher darin liegen, daß dies politisch einfach nicht gewollt wird. Von jenen Volksverrätern, die immer noch die Chuzpe haben, sich ungeniert Volksvertreter zu nennen.
Selbst wenn man diesen Leuten die Staatsbürgerschaft entzieht - wie geht's dann weiter? Abschieben wohin? Wer nimmt diese Leute? Wird doch jeder andere Staat sagen, nein danke, die könnt ihr euch behalten. Also wohin mit denen? Auf den Mond? Lebenslänglich einsperren?
AntwortenLöschen@Oblomow:
AntwortenLöschenSelbst wenn man diesen Leuten die Staatsbürgerschaft entzieht - wie geht's dann weiter? Abschieben wohin?
Ins Herkunftsland. Ist das nicht möglich, dann hier mit der vollen Härte der Gesetze behandeln. Warum soll man Leute, die sich einen Dreck um die Gesetze ihres Aufenthaltsstaates kümmern, mit Glacéhandschuhen anfassen?
Also wohin mit denen? Auf den Mond?
Viel zu teuer! Wissen Sie, was so eine Saturn V kostet? ;-)
Lebenslänglich einsperren?
Na, warum denn nicht? Arbeitslager für derlei Subjekte wären noch besser — denn arbeiten wollen die sicher nicht. Das hätte daher durchaus eine generalpräventive Wirkung (auf eine »Resozialisierung« dieser Kriminellen zu hoffen, wäre wohl zu blauäugig!).
Wenn derlei asoziales Gesocks »vom Markt« ist, lebt die autochthone Bevölkerung sicherer. Und darauf sollte es doch ankommen. Opferschutz, nicht Verbrecherschutz!
@LePenseur
AntwortenLöschen"...dann hier mit der vollen Härte der Gesetze behandeln."
Das sollte doch aber unabhängig von der Staatsbürgerschaft gehen?
Haben Eingebürgerte mit Migrationshintergrund etwa einen diplomatischen Sonderstatus?
@Oblomow:
AntwortenLöschenDas sollte doch aber unabhängig von der Staatsbürgerschaft gehen?
Sicher würde es nicht schaden, auch inländische Kriminelle schärfer zu bestrafen.
Haben Eingebürgerte mit Migrationshintergrund etwa einen diplomatischen Sonderstatus?
Das Problem ist ja weniger, daß derzeit Inländer zu lax verfolgt werden, und die armen, armen Ausländer (oder solche, denen man die Staatsbürgerschaft nachgeworfen hat) unnachsichtig verfolgt würden, sondern ganz im Gegenteil: die Ausländer bilden Banden, die gewisse Stadtgebiete für die Polizei (sic!) zu »no-go-areas« werden lassen.
Der von Ihnen monierte »diplomatische Sonderstatus« existiert also sehr wohl — aber in genau der entgegengesetzten Richtung!