Der bekannte Slogan lautet nicht ohne Grund so, denn es heißt wohlweislich nicht »Versichert sein beruhigt!«, sondern eben »Versichern beruhigt!«
Besonders beruhigt sind natürlich die Pflichtkrankenversicherungen, denen die Beitragszahler dank gesetzlichen Zwangs nicht davonlaufen können, die aber, wenn ihnen die Kosten davonzulaufen drohen, entweder die Beitragssätze erhöhen oder aber die Leistungen sistieren. So aktuell bei der Gewerblich-Selbständigen-Krankenversicherung, welche seit 1. Juni von einem »vertragslosen Zustand« bei den niedergelassenen Ärzten profitiert. Wie praktisch! Die Kosten bleiben gleich, ja sinken vermutlich sogar, da die Selbständigen noch weniger als bisher zum Arzt gehen werden, riskieren sie doch, diesem ein Privatpatientenhonorar zahlen zu müssen, jedoch nur 80% der Kassentarife vergütet zu bekommen. Was im Endeffekt durchaus nur 20% der Arztrechnung bedeuten kann.
Ein paar Naivlinge riefen daraufhin zu einer Demonstration vor der Sozialversicherungsanstalt auf: es kamen ... 30 Personen. Kein Wunder, sind Selbständige schließlich weder gewerkschaftlich organisiert, noch genießen sie Kündigungsschutz oder Ersatz des Verdienstentgangs, wenn sie ihr Geschäft zusperren, um demonstrieren zu gehen!
So wird's also wohl nicht gehen — und die Sozialversicherungsanstalten reiben sich sicher schon die Hände bei dem Gedanken, nach einigen Wochen »vertragslosen Zustands« die Selbständigen soweit mürbegeklopft zu haben, daß ihnen eine saftige Beitragserhöhung mühelos hineingedrückt werden kann.
Was also tun? Demonstrieren auf eigene Kosten und mit dem Risiko, seine Kunden zu vergraulen? Wagemutigere rufen zu einem Boykott der Beitragszahlungen auf. Tz, tz, tz ... das kann ins Auge gehen! Denn dies würde die SVA umgehend zu Pfändungsmaßnahmen berechtigen (da sie als staatliche »Sozial«versicherung dafür nicht einmal die Gerichte zu bemühen braucht, sondern sich ihre Exekutionstitel selbst schreiben kann). Der Aufruf zu derlei Aktionen ist darüberhinaus strafbar. Also keine so gute Idee ...
Bessere Idee!
Wie wär's mit einer konzertierten Aktion, alle fälligen Sozialversicherungsvorschreibungen unter Hinweis auf die faktische Leistungsfreiheit der Anstalten zu beeinspruchen, unter diesem Titel Herabsetzungsanträge zu schreiben, Berufungen gegen sämtliche Vorschreibungen zu erheben und die bescheidmäßige Vorschreibung der Beiträge durch die zuständigen staatlichen Organe (d.h. den jeweiligen Landeshauptmann) zu begehren.
All das hat natürlich unter der geltenden Rechtslage bloß einen Verzögerungseffekt, bringt aber die geölte Maschinerie der zwar sich und ihre zahlreichen Mitarbeiter bestens versorgenden, aber sich um ihre Beitragssklaven herzlich wenig scherenden Sozialversicherungsanstalt binnen kurzem zu einem knirschenden Halt. Und aus dieser Position heraus kann man dann wirkliche Verhandlungen führen ... zielführende nämlich, z.B. über eine Möglichkeit des opting out, oder über eine Versicherungspflicht statt einer Pflichtversicherung.
Pack ma's, Leutl'n!
Besonders beruhigt sind natürlich die Pflichtkrankenversicherungen, denen die Beitragszahler dank gesetzlichen Zwangs nicht davonlaufen können, die aber, wenn ihnen die Kosten davonzulaufen drohen, entweder die Beitragssätze erhöhen oder aber die Leistungen sistieren. So aktuell bei der Gewerblich-Selbständigen-Krankenversicherung, welche seit 1. Juni von einem »vertragslosen Zustand« bei den niedergelassenen Ärzten profitiert. Wie praktisch! Die Kosten bleiben gleich, ja sinken vermutlich sogar, da die Selbständigen noch weniger als bisher zum Arzt gehen werden, riskieren sie doch, diesem ein Privatpatientenhonorar zahlen zu müssen, jedoch nur 80% der Kassentarife vergütet zu bekommen. Was im Endeffekt durchaus nur 20% der Arztrechnung bedeuten kann.
Ein paar Naivlinge riefen daraufhin zu einer Demonstration vor der Sozialversicherungsanstalt auf: es kamen ... 30 Personen. Kein Wunder, sind Selbständige schließlich weder gewerkschaftlich organisiert, noch genießen sie Kündigungsschutz oder Ersatz des Verdienstentgangs, wenn sie ihr Geschäft zusperren, um demonstrieren zu gehen!
So wird's also wohl nicht gehen — und die Sozialversicherungsanstalten reiben sich sicher schon die Hände bei dem Gedanken, nach einigen Wochen »vertragslosen Zustands« die Selbständigen soweit mürbegeklopft zu haben, daß ihnen eine saftige Beitragserhöhung mühelos hineingedrückt werden kann.
Was also tun? Demonstrieren auf eigene Kosten und mit dem Risiko, seine Kunden zu vergraulen? Wagemutigere rufen zu einem Boykott der Beitragszahlungen auf. Tz, tz, tz ... das kann ins Auge gehen! Denn dies würde die SVA umgehend zu Pfändungsmaßnahmen berechtigen (da sie als staatliche »Sozial«versicherung dafür nicht einmal die Gerichte zu bemühen braucht, sondern sich ihre Exekutionstitel selbst schreiben kann). Der Aufruf zu derlei Aktionen ist darüberhinaus strafbar. Also keine so gute Idee ...
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Wie wär's mit einer konzertierten Aktion, alle fälligen Sozialversicherungsvorschreibungen unter Hinweis auf die faktische Leistungsfreiheit der Anstalten zu beeinspruchen, unter diesem Titel Herabsetzungsanträge zu schreiben, Berufungen gegen sämtliche Vorschreibungen zu erheben und die bescheidmäßige Vorschreibung der Beiträge durch die zuständigen staatlichen Organe (d.h. den jeweiligen Landeshauptmann) zu begehren.
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