Mittwoch, 20. Juli 2016

Daß Österreich einmal eine Seemacht war

... (freilich keine besonders große), das wissen heute die wenigsten. Ein "runder" Gedenktag, nämlich die 150. Wiederkehr des Tages der Seeschlacht von Lissa, ist ein guter Grund, sich daran zu erinnern. Österreich(-Ungarn) hatte zwar keine überseeischen Kolonien (auf die Eiswüste Franz-Joseph-Land, das von der Österreichisch-Ungarischen Nordpolarexpedition ihm zu Ehren so benannt worden war, erhob der Kaiser verständlicherweise keine territorialen Ansprüche), aber doch eine über die Häfen von Triest und Fiume recht ausgedehnt im Mittelmeer und dem Mittleren Osten tätige Handelsflotte, sowie in den Kriegshäfen Istriens und Dalmatiens eine kleine, aber nach Tegetthoffs Sieg in besagter Seeschlacht durchaus wieder "feine" Kriegsmarine.



An Admiral Tegetthoff wurde auf diesem Blog vor zwei Jahren bereits aus gegebenem Anlaß erinnert, doch die wirklich nicht allzu große Zahl von gewonnenen Seeschlachten Österreichs macht es geradezu unvermeidlich, auf diesen sicherlich hochbegabten Marine-Taktiker nochmals hinzuweisen. Daß im 1. Weltkrieg die k.u.k. Kriegsmarine bis auf wenige Scharmützel kaum zum Einsatz kam, lag v.a. an der Bündnisbrüchigkeit Italiens, dessen Marine im Falle des (vorgesehenen) Zusammenwirkens im "Dreibund" (Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien) mit Österreich-Ungarns Kriegsmarine wohl weite Teile des Mittelmeeres unter Kontrolle gehalten hätte, und selbst eine mächtige Seenation wie Großbritannien lokal vor ernste Probleme gestellt hätte.

Nun, Italien entschied sich anders, und damit war die k.u.k. Kriegsmarine auf sich allein gestellt mit dem Schutz der Seegrenze der Doppelmonarchie teilweise ausgelastet. Darüber hinausgehende weitere Tätigkeiten verbot die kombinierte Präsenz britischer, italienischer und französischer Verbände, denen sie natürlich hoffnungslos unterlegen gewesen wäre.

So ist zu Kriegsende die k.u.k. Kriegsmarine ohne viel Ruhm unter den Kriegsgewinnern und dem Nachfolgestaat Jugoslawien aufgeteilt worden. Sic transit ...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.