Mittwoch, 17. April 2013

»20 Jahre Haft für Anzünden von Gebetsteppich in USA«

... berichtet heute der Österreichische Rotfunk in seinen Nachrichten (die auf der ORF-Homepage sinnigerweise im Verzeichnis »stories« zu finden sind):
Ein Mann, der in einer Moschee im US-Bundesstaat Ohio einen Gebetsteppich angezündet hatte, ist zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das teilten die örtlichen Behörden heute mit.

Der 52-Jährige hatte laut Anklage gestanden, mit dem Ziel eines Anschlags mit mehreren Schusswaffen und drei Benzinkanistern im Auto von seinem Haus im Bundesstaat Indiana zu dem Islamischen Zentrum in Greater Toledo in Ohio gefahren zu sein. Er drang demnach in das Gebäude ein und ging zunächst mit einer Schusswaffe in der Hand durch mehrere Räume. Dann schüttete er Benzin auf einen Teppich im Gebetsraum und entzündete das Feuer. Schaden rund eine Million Dollar

„Hassverbrechen wie diese beschädigen mehr als Gebäude, sie zielen auf unseren amerikanischen Lebensstil“, sagte der für Nordohio zuständige Staatsanwalt Steven Dettelbach. Die 20-jährige Haftstrafe und die Unterstützung der Gemeinde für ihre muslimischen Nachbarn zeigten, „dass unsere Freiheiten stärker und belastbarer sind als der Hass dieses Mannes“.
Nun, genau das wird dadurch eben nicht gezeigt! Wären nämlich die Freiheiten in den USA stärker und belastbarer als sie es in Wahrheit sind, dann würde der Mann völlig unaufgeregt und unberichtet wegen Brandstiftung, schwerer Sachbeschädigung — oder was auch immer in dieser Richtung vorliegt — zu einer angemessenen Gefängnisstrafe verurteilt und im Zivilrechtsweg zur Tragung des mit ca. 1 Mio. Dollar höchst beträchtlichen Schadenersatzes verpflichtet — nicht aber ein aberwitziges Gesinnungsstrafrecht angewandt, das »Haßverbrechen« stärker bestraft als andere!

Wer Gesinnungen bestraft, der straft letztlich im Sinne und auf dem Niveau kommunistischer »Klassenjustiz« oder nationalsozialistischen »gesunden Rechtsempfindens des Volkes«. Beides ja nicht gerade Vorbilder an Rechtsstaatlichkeit ...

Ein Mord an der wegen ihrer permanenten Nörgelei gehaßten Schwiegermutter ist in einem Rechtsstaat nicht schwerer zu strafen als ihre Ermordung aus bloß pekuniären Motiven (z.B. weil der Schwiegertochter ihre wertvollen Schmuckstücke ins Auge stachen). Bei Morden an Schwiegermüttern wird das auch von jedem sofort eingesehen — warum also soll dies bei Gebetsteppichen anders sein? Eine Brandstiftung ist eine Brandstiftung, eine Sachbeschädigung eine Sachbeschädigung. Man mag ja noch in besonders gelagerten Ausnahmefällen bei Verbrechen aus einem besonders »edlem« Motiv (was selten, aber doch vorkommt!) über ein außerordentliches Milderungsrecht des Gerichtes reden — aber eine exorbitante Strafverschärfung wegen welcher Gesinnung des Täters auch immer ist eine legistische und moralische Bankrotterklärung des Rechtsstaates!

Die USA, in Zeiten europäischer Absolutismen und Diktaturen ein Leuchtfeuer des »fair trial«, hat diesen Ruf mit seinen ebenso paranoiden, wie bedenkenlos sich über alle Rechts-, ja sogar Verfassungsgrundsätze hinwegsetzenden Aktionen zur »Terrorbekämpfung« längst eingebüßt. Mit der immer weiter ausgebauten Gesetzgebung und Judikatur zu »Antidiskriminierungstatbeständen« und »hate crimes« verkommt seine Justiz endgültig auf das Niveau von penetrant gutmenschelndem Gesinnungsterror.

Ein Terror, der um keinen Deut besser ist als das, was er zu bekämpfen vorgibt.

2 Kommentare:

  1. Anscheinen bin ich etwas früher Aufsteher. Andere Aufhänger, gleiches Thema. Das ist schon geradezu unheimlich? Oder vielleicht einfach nur "normal"?

    Wer weiß. Kein Link da ich Sie hier nicht vollspammen möchte :)

    PS: Mir gefällt die Idee den Spinner für die 1 Mio Schaden gerade stehen zu lassen. Stattdess kann man grob überschlagen 20 * 70 000 = 1 400 000 Kosten für den Steurzahler. Aber nun ja die haben es ja wohl "dicke"....

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  2. Gutartiges Geschwulst17 April, 2013 13:58

    Und das, obwohl keine türkischen Prozess-Beobachter zugegen waren!

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