Es geht um Rumänien. Gerade vorhin habe ich einen Bericht über einen Mitstreiter hereinbekommen, den man um 6:30 morgens mit einer Haussuchung mit uniformierten, maskierten und schwer Bewaffneten überrascht hat. Familienvater von zwei kleinen Mädchen, neben seiner Frau.
Klar hat man da nichts gefunden, es führt zu keiner juristischen Anschuldigung, und deshalb fragt man sich, warum denn das Ganze losgetreten wurde. Aus dem einfachen Grund. Denn man hat ein Gesetz in Bukarest verabschiedet, aus dem hervorgeht, dass man rechtmäßig Haussuchungen durchführen kann, bei Personen, die bestimmten Kriterien unterliegen. Da war auch die Rede von "Förderung extremistischer Ideologien". Das ist ein Gummiparagraph,so wie es unter Hitler war, mit dem Ermächtigungsgesetz.
Die meisten kapieren nicht, dass es hier um einen Probelauf geht, und Rumänien ist nur der Anfang. Eine Zielrichtung zur Diktatur, und die EU deckt das – wohin führt das?
Hier der Betroffene mit seiner Familie, der nichts anderes getan hat, als sich gegen das geltende Regime auszusprechen, dadurch ist er automatisch ein Förderer extremistischer Ideen:
- illegaler Zugang zu einem Informationssystem
- Förderung extremistischer Ideologien.
Auf dieser Basis fanden am 4.6.2025 in Rumänien (also an einem einzigen Tag) 400 Haussuchungen statt. Und nun kommts: Am 25.6.2025 fanden in Deutschand unter ähnlicher Begründung 170 Haussuchungen statt.
Daher mein Rat: Weiter schweigen und alles tolerieren, was von oben kommt, und dann kann man davon ausgehen, dass es zur europaweiten Methode wird, was da abgelaufen ist.
Wie sagte doch Ignazio Silone so sinnig:
AntwortenLöschen"Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: «Ich bin der Faschismus» Nein, er wird sagen: «Ich bin der Antifaschismus»".
Genau das erleben wir zur Zeit. Wer die Geschichte kennt, ist dabei im Vorteil, weil das gabs schon alles einmal unter Hitler. Ich erinnere an das Heimtückegesetz des Jahres 1933:
http://www.documentarchiv.de/ns/heimtuecke.htm
Ich zitiere daraus die Spiegelbildlichkeit (nur die Wortwahl ist überholt, weil fast 100 Jahre alt, aber die Zielrichtung ist die selbe):
§1 (1): Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, .....
§ 2 (1): Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP., über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.
Alles klar? Nun soll mir jemand mal den Unterschied zur Begründung in der Meldung des Kölner Stadtanzeigers erklären:
https://www.ksta.de/politik/bundesweite-polizeiaktion-gegen-hetze-im-internet-1050970
Es gibt nur einen einzigen Unterschied, und zwar den, dass es 1933 kein Internet gegeben hat.
"Entwickelt sich", was genau ist denn die EU?
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