Montag, 9. Juni 2025

Am 1. August werden wir der 100. Wiederkehr

von LePenseur
 
 
... seines Geburtstages gedenken, doch heute sei der 25. Wiederkehr des Todestages von Ernst Jandl gedacht:

Ernst Jandl
1. August 1925 - 9. Juni 2000

Am 9. Juni 2000 starb Ernst Jandl an Herzversagen. Er hatte schon seit längerem an einer Verengung der Aorta gelitten, musste Anstrengungen wie Treppensteigen meiden und war auf den Rollstuhl angewiesen. Jandls Begräbnis entsprach dem katholischen Ritual. Er wurde in einem Ehrengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof (Gruppe 33 G, Nummer 29) beerdigt. Die Todesanzeige zitierte das Gedicht zwei erscheinungen aus dem Gedichtband idyllen:

ich werde dir erscheinen
wie stets ich erschienen dir bin
und du wirst weinen
denn ich bin dahin
 ... vermerkt Wikipedia. Es ist fürwahr nicht sein treffendstes Gedicht, das seine Todesanzeige zitierte, aber vielleicht das für den Anlaß geeignetste gewesen. Eulenspiegel sterben nicht — und Ernst Jandls Lyrik ist eben zu weiten Teilen Eugenspiegelei ...

Seine bierernsten Bewunderer werden das freilich entrüstet in Abrede stellen und etwas über die „Spannung zwischen dem beschädigten Wort und der unverletzten Syntax“ (aber gern auch umgekehrt, wenn's beliebt) intellektuell daherschwafeln. Soll sein — Germanisten müssen ja auch irgendwie ihr Brot verdienen ...

2 Kommentare:

  1. Aber wie urteilt der werte Penseur nun über diesen Dichter?? Das bleibt kryptisch.

    AntwortenLöschen
  2. Cher (chère?) Anonym,

    warten Sie einfach bis zum 1. August (falls ich bis dahin darauf nicht vergessen habe ...). Vorabdies : vieles finde ich öde und konstruiert und frage mich: "Wat soll der Unsinn?" (um Fontane zu zitieren). Aber manches finde ich einfach brillant.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.