"Die Gerechtigkeit ist für die Harmonie der menschlichen Seele verantwortlich, indem sie die Balance hält zwischen deren drei Teilen: Dem muthaften, dem denkenden und dem begehrenden Teil"
... zitiert der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Michael-Paul Parusel in seiner aktuellen Corona-Strafanzeige aus Platons Politeia. Allerdings verkennt der mutige Mann, dass seiner deutschen Klientel und Zielgruppe der "muthafte" und der "denkende" Teil der Seele bereits nahezu vollständig abhandengekommen sind. Übrig geblieben ist bei den Deutschen noch der "begehrende" Teil, über dessen Inhalte und die Güterverteilung in Deutschland noch gestritten wird, bis es nichts mehr zu verteilen gibt.
Der Rechtsanwalt Dr. Michael-Paul Parusel mit Kanzlei in Heidelberg und Wien (https://www.ra-parusel.at/) erstattete am 30.04.2025 Strafanzeige gegen 52 führende Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Politik in Deutschland, weil sie mit den Corona-Massnahmen gemeinsam die Öffentlichkeit täuschten. Herunterzuladen hier: https://uploadnow.io/f/g3XtXBk
Der Rechtsanwalt Dr. Michael-Paul Parusel gründet seine 130-seitige Sachverhaltsdarstellung auf den Verdacht der Verwirklichung
• der schweren Nötigung gemäß § 240 StGB
• der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGB des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gemäß§ 7 (1) Nr. 8 VStGB
• der Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB
• der Volksverhetzung gemäß § § 130 StGB
• des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gemäß§ 7 (1) Nr. 9 VStGB
• der schweren Körperverletzung gemäß§§ 223, 226 StGB
• der Körperverletzung mit Todesfolge gemäß§§ 223, 227 StGB des Mordes gemäß § 211 StGB
• der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB
• der Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB
• der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß§ 129 StGB des Völkermords gemäß§ 6 (1) Nr. 3 VStGB
als vorsätzliche, rechtswidrige (nicht notwendigerweise schuldhafte) mögliche Haupttaten gegebenenfalls unter Anwendung auf den jeweils Angezeigten
• als Versuchstäter §§ 22, 23 StGB
• und/oder durch Unterlassen gemäß § 13 StGB
aber auf alle Fälle - unter Berücksichtigung der §§ 160 ff StPO für die StA unter Anwendung auf den jeweils Angezeigten -
• in unmittelbarer Täterschaft gemäß§ 25 (1) StGB
• in mittelbarer Täterschaft gemäß § 25 (2) StGB
• als Anstifter gemäß § 26 StGB
• als Beihelfer gemäß § 27 StGB.
Es wird interessant sein zu beobachten, wann dem mutigen Rechtsanwalt der "denkende" Teil seiner eigenen Seele bei morgendlichen Hausbesuchen signalisiert, dass die Renaturierung Deutschlands nicht aufzuhalten ist.
Viel "Vergnügen" beim Lesen der 130 Seiten ersatzweise als "Wort zum Sonntag" ...
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