Montag, 30. Dezember 2024

Auch eine "Nazi-Schlampe"?

von Deliberator  Austriacus 
 
 
Bekanntlich darf laut Gerichtsurteil Frau Dr. Weidel straflos als "Nazi-Schlampe" bezeichnet werden. Denn daß solches bloß satirisch (und somit von Strafbarkeit entschuldigend bzw. rechtfertigend) gemeint sein kann, ist ja offenkundig, so das Gericht. Doch was einer Frau Dr. Weidel recht sein muss, ist das auch billig bei einer anderen Politikerin (wenn auch schon am Weg im Ausgedinge), nämlich Frau Mag. Edtstadler, die zu der von ihr favorisierten Covid-Impfpflicht Wortspenden abgab, die – weitaus eindeutiger als jede auch nur erinnerbare von Seiten Dr. Weidels – unangenehme Erinnerungen an die Jahre von 1933 bis 1945 hochkommen ließ?


Nürnberger Kodex, schon davon gehört, Frau Mag. Edtstadler? Und aus Ihrem Jus-Studium: gibt es da noch eine vage Erinnerung ans BV-G 1920 und an das Staatsgrundgesetz von 1867 ("Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder"), das vom BV-G 1920 rezipiert wurde und das u.a. auch die Grundrechte der Freizügigkeit (Art. 4), Aufenthaltsfreiheit (Art. 6) und der Freiheit der Berufswahl und -ausübung (Art. 18) garantiert. Davon schon gehört?

Was Sie damals von sich gegeben haben, war im Stil übelster, verfassungswidriger Denke, wie sie in der NS-Gesetzgebung zu Aufenthalts- und Berufsverboten ihren Niederschlag fand. Schämen Sie sich, als damalige "Verfassungsministerin" unseres Landes derartige Auslassungen von sich gegeben zu haben! Allein solche Gedanken disqualifizieren Sie für  jede weitere politische Tätigkeit! Und seien Sie versichert:
 
WIR VERGESSEN ES NICHT!
 

1 Kommentar:

  1. Dieser Person schaut das Böse aus den Augen!!!
    Das Bild sagt ja mehr als tausend Worte!

    mfG
    Tanit

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