von Fragolin
Ich habe mich nicht wirklich mit den Inhalten des „Compact“-Magazins auseinandergesetzt, und auch die Person des Jürgen Elsässer hat mich nicht wirklich interessiert. Dass er vom politischen Flügel des Linksterrorismus, der inzwischen sogar in der Bundesregierung vertreten ist, als „Rechtsextremer“ niedergebrüllt wird, sagt mir inhaltlich eigentlich nur, dass seine Ansichten nicht in die Denkwelt der Linksextremen passt. Mehr Bedeutung hat diese freimütig ausgekübelte Zuweisung nie.
Der Haken ist auch ein anderer: es ist vollkommen egal, ob in diesem Magazin „Desinformationen“, „Verschwörungserzählungen“ oder „Umsturzphantasien“ vorkamen, denn das sind oft genug auch die Inhalte der Gazetten vom linken Rand, in denen eine Frau Faeser sogar selbst publiziert – das „Verbieten“ einer Presse-Publikation ist weder mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung eines Rechtsstaates noch mit dem als Verfassung geltenden Grundgesetz vereinbar. Die immer offener linksfaschistisch agierende Innenministerin hat in bester stalinistischer Manier per Ukas die Verfassung und geltendes Recht außer Kraft gesetzt, um sich an einem verhassten Abtrünnigen zu rächen. Wenn Elsässer im Interview dann sagt, die Beamten hätten sich bei der Razzia „korrekt verhalten“, dann ist das auf besondere Weise kurios, denn das einzig korrekte Verhalten wäre gewesen, gegen diese offen verfassungswidrige Razzia zu remonstrieren und diese zu verweigern. Aber nachdem deutsche Polizisten schon seit Zeiten eines Justizministers Maas verfassungswidrige und illegale „Umschauen“ bei „Hasspostern“ machten ohne sich zu schämen und auch verfassungswidrige Befehle eines dazu gar nicht befugten Gesundheitsministers mit Wasserwerfer und Knüppel gegen Frauen und Rentner durchsetzten, wundert mich da nichts mehr. Dumpfe Befehlsempfänger waren schon immer das Rückgrat einer Diktatur, in einer Demokratie wären sie eher die Milz.
Dass man Elsässer jetzt Verfassungsfeindlichkeit vorwirft, wirkt aus dem Munde einer offensichtlichen Verfassungsbrecherin kurios. Die Verfassung ist nämlich das Abwehrrecht des Bürgers Jürgen Elsässer gegen eine vollkommen übergeschnappte Nancy Faeser und nicht umgekehrt.
Dass die Fraktion der Linksfaschisten immer offener agiert, Presse verbietet und oppositionelle Journalisten amtsmissbrauchend durch Staatsterror fertig macht, kann nur zwei mögliche Ursachen haben: entweder sind sie sich schon so sicher, alle notwendigen Machtpositionen besetzt zu haben, dass sie die Masken fallen lassen können, oder sie haben einfach nur noch nackte Angst vor dem eigenen politischen Untergang. Da mein Vertrauen in die Demokratie mangels derer Anwesenheit in Ampeldeutschland gleich Null ist, befürchte ich, ersteres ist der Fall. Die Transformation von der Scheindemokratie zur offenen Diktatur scheint abgeschlossen. Das Regime kann offen und ungestraft die Verfassung und geltendes Recht beugen und außer Kraft setzen, ohne noch Angst vor einem aufbegehrenden Volk oder einer funktionierenden freien Justiz haben zu müssen. Und man beachte auch: die FDP als Steigbügelhalter macht das möglich und die Union applaudiert offen.
Die hanebüchenen Begründungen sind lächerlich. Egal ob Compact „rechte“ oder „antisemitische“ oder „verschwörungserzählende“ Artikel veröffentlicht, nichts davon ist strafbar. Egal ob man diese Meinungen teilt oder ablehnt, es sind Meinungen, und die Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich garantiert. Dieses Magazin unterliegt der Pressefreiheit, und auch diese ist grundgesetzlich garantiert. Wörtlich steht im Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt.“
Das Verbot eines Presseerzeugnisses – kein rechtsstaatlich übliches Vorgehen gegen einzelne, bestimmte und möglicherweise gegen Strafrecht verstoßende Artikel und Autoren sondern das komplette Ausräumen der Redaktionsräume inklusive des Mobiliars und das Konfiszieren aller Konten – ist die extremste Form der Zensur, wie es sie in Deutschland seit 1945 nicht mehr gegeben hat. Das Grundgesetz, die Verfassung, auf die sich ausgerechnet Faeser beruft, ist genau wegen Menschen wie ihr geschrieben worden. Gegen Menschen wie sie. Ein Regime, das mit faschistischen Willkürmethoden herrscht, sollte auf deutschem Boden nie wieder erstehen. Wie es scheint, hat das nicht funktioniert.
Fast könnte man meinen, Metternich ist in seiner schlimmsten Form reinkarniert.
AntwortenLöschenWas diese ..... (nicht salonfähig) in ihrem abgrundtiefen Haß auf Andersdenkende und solche, die es gar auszusprechen bzw. -schreiben wagen, imstande sind zu tun, muß sogar den Teufel vor Neid erblassen lassen.
mfG
Tanit
aus dem Archiv
AntwortenLöschen2014
Die sagenumwobene Kanzlerakte, mit der sich die Regierungschefs der alten Bundesrepublik gegenüber den alliierten Mächten verpflichten mussten, hat tatsächlich existiert. Dies bestätigte der Vordenker der sozialliberalen Ostpolitik und enger Wertgefährte Willy Brandts, Egon Bahr, in einem Interview mit dem Monatsmagazin COMPACT (Ausgabe 4/2014, EVT 27. März)
https://www.openpr.de/news/785132/Egon-Bahr-Brandt-musste-die-Kanzlerakte-unterschreiben.html
Egon Bahr bei Compact 2015 zum Thema NATO - Ukraine ab Minute 9 - Ukraine und die geopolitischen Ziele der USA
https://youtu.be/PjVjNWdhfw4
möglicherweise auch hier
https://juergenelsaesser.wordpress.com/2015/02/05/wie-die-brd-aus-der-nato-aussteigen-kann-bahr-bei-compact-tv/
und wenn es morgens um 6 Uhr klingelt, steht möglicherweise nicht der "Milchmann oder Brötchendienst" vor der Tür -Ironie off
@Fragolin: In welchem Ministern bzw. welchen Minister(inne)n sehen Sie den Linksterrorismus politisch vertreten? Welcher Minister hat einem Linksterroristen angeordet, einen Recxhten zu ermorden???
AntwortenLöschen"das „Verbieten“ einer Presse-Publikation ist weder mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung eines Rechtsstaates noch mit dem als Verfassung geltenden Grundgesetz vereinbar"
AntwortenLöschenDa ist es bemerkenswert, dass Sie Russland als Rechtsstaat ansehen. Bzw. daraus ist offenbar zu schließen, dass Sie der Überzeugung sind, in Russland werden keine Presse-Publikationen verboten.
Das ist wahrnehmungsoriginell.
@Fragolin: Als Österreicher mögen Sie evt. nicht wissen, dass das Äußern antisemitischer Inhalte in Deutschland sehr wohl strafbar ist. Es fällt unter den Tatbestand der Volksverhetzung. Es ist eines jeden Recht, das zu kritisieren. Aber solange die Rechtslage ist wie sie ist, hat man sich daran zu halten und muss die Konsequenzen tragen, wenn man es nicht tut.
AntwortenLöschenEs gibt sie tatsächlich noch, aufrechte unbeugsame Sozialdemokraten! Ein 96jähriges SPD-Urgestein hält seiner verwirrten Partei den Spiegel vo:
AntwortenLöschenhttps://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-klaus-von-dohnanyi-unterstuetzt-sahra-wagenknecht-a-6f046cf4-868b-491d-bbda-63097170e2a7
Chapeau, Herr von Dohnanyi! Meine Hochachtung.
Die gute Sahra hat zu verstehen gegeben, dass sie sowohl mit dem CDU-(Selbstzensur) als auch mit den Grünen Khmer innig zu schmusen gedenkt, also, mit Theodor Fontane: Wat soll der Unsinn?
AntwortenLöschen@Anonym (und zwar alle)
AntwortenLöscheneure Unfähigkeit, sich durch einen einfachen Nickname ansprechbar zu machen, disqualifiziert euch eigentlich für eine Antwort, aber egal, ich gebe sie hier allgemein, jeder kann erkennen, welche an wen gerichtet ist.
Erstens: Terrorismus und Mord sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Wer das nicht kapiert, naja, bei dem wundert mich auch die Unfähigkeit, sich ansprechbar zu machen, nicht. Wer seine Macht gebraucht, oder besser missbraucht, um Millionen in die Kassen aggressiver linksterroristischer Vermummter zu schaufeln, ist offensichtlich und bekannt.
Zweitens: Den Moment, als Deutschland an Russland angegliedert wurde, habe ich leider verpasst. Erklärt aber, warum sich diese Regierung genau so aufführt, wie sie es einem Putin vorwirft. Danke für den Hinweis, werde meine alten Russisch-Wörterbücheer wieder ausgraben. Anders ergibt das ganze Posting keinen Sinn.
Drittens: Strafbare Äußerungen können erst bestraft werden, nachdem sie getätigt wurden, und dann auch nur über eine Strafanzeige gegen den Autor dieser Äußerungen und nicht vorbeugend durch die Zerschlagung eines kompletten Mediums. Vorbeugende Verunmöglichung statt nachträglicher Bestrafung nennt man Zensur, und diese ist laut Verfassung verboten. Also wer so mit seinem Rechtswissen prahlt sollte nicht unterschlagen dass es nicht um den Inhalt der Äußerungen geht sondern den Vorgang der Zensur, der einen ebenso offenen wie geradezu merkelhaft kaltschnäuzigen Verfassungsbruch darstellt. Für gesetzwidrige Äußerungen kann der Autor unabhängig davon selbstverständlich angezeigt und verurteilt werden.
Viertens: Wagenknecht ist das Buhlen um den Futtertrog gewohnt, das legt man nicht so leicht ab. Sie ist eben keine echte Alternative, aber da man die echte Alternative verbieten will und zur Not per staatlichem Handstreich verbieten wird - wie gehabt - bietet man rein zufällig den "Protestwählern" noch schnell eine "wählbare Opposition" an, die aus dem gleichen ultralinken Sumpf aufblubbert wie Dunkelrot und Grün. Also wer da drauf reinfällt, ich weiß ja nicht...
MfG Fragolin