Wenn ich diese Meldungen lese oder höre, habe ich ein Störgefühl. Es kommt aus der Vergangenheit. Die Älteren unter uns erinnern sich noch an den berüchtigten Radikalenerlass in den 70er-Jahren.Sie kennen die Formulierung: "Die AfD, die vom Verfassungsschutz als in Teilen rechts-extremistisch eingestuft wird, ...". Oder: "Der Thüringer Landesverband der AfD, der laut Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gilt, ...". Sie hören das in der Tagesschau, in Ihrem Radiosender, lesen es in der Lokalzeitung und natürlich auch auf der Internetplattform Ihres Vertrauens. Der Verfassungsschutz entlarvt die AfD!
Mittwoch, 14. Februar 2024
Ein wichtiger Text, gerade heute. Bevor es zu spät ist ...
1 Kommentar:
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Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
Da können wir auch noch weiter zurückgreifen, als zu den 68ern, z.B. in die Zeit des 3. Reiches.
AntwortenLöschenBeispiel: Corona-Restriktionen, die eigentlich im Widerspruch zur Verfassung stehen.
Unter Adolf gabs am 24.3.1933 das Ermächtigungsgesetz. Das ermöglichte u.a.:
Beschlossene Gesetze konnten von der Verfassung abweichen
https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933
Nach dem Reichstagsbrand wurden folgende Verordnungen erlassen:
Auf Grund des Artikel 48, Absatz 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:
("Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" kann man mit diesen Begriffen ersetzen: "Abwehr eines staatsgefährdenden Pandemie-Virus")
§ 1. Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahme sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.
Also - hatten wir doch schon einmal alles. Schon vergessen? Da gabs noch ein Gesetz (oder Verordnung) mit dem Begriff "Volksverhetzung". Hab das in der Schnelle jetzt nicht gefunden.