Montag, 19. Februar 2024

Die Bestrafung von "Meinungsverbrechen" nimmt im "freien" Westen Fahrt auf

von LePenseur
 
 
Macron also nun hat durchgesetzt, daß der Rat, sich einer bestimmten medizinischen Behandlung nicht zu unterziehen, mit Geldstrafe bis zu 45.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren pönalisiert wird, sofern dadurch die Person einem "ernsten Gesundheitsrisiko" ausgesetzt würde. Dies gilt, wenn der "Stand der Wissenschaft" die fragliche Behandlung vorsehe.

Hm. Ich kann mich an Stände der Wissenschaft aus jüngster Zeit erinnern, etwa, daß "die Impfung" schützt, und zwar nicht nur den "Geimpften", sondern auch die anderen bla bla bla ... Ein, zwei Jahre später klang das dann anders. Hilft aber dem, dann bereits ein Jahr im Knast verbracht hat, auch nicht wirklich. Und die Schufterei des Staates und seiner Justiz wird schon zu verhindern (oder doch nach brürokratischen Kräften zu behindern) wissen, daß der nach späterem "Stand der Wissenschaft" eben nicht schädigende Ratgeber dafür entschädigt wird (soweit das bei Freiheitsstrafen überhaupt möglich ist – die verplemperte Lebenszeit kiegt ja keiner zurück ...).

Ist es Zufall daß Macron, der das gegen Widerstände durchgesetzt hat, einer der Young Global Leaders jener der Globalisten- und Konzern-Lobbyplattform WEF ist, die regelmäßig den Chef von Pfizer (und andere Führer der globalen Pharma-Mafia) zu Gast bittet und hofiert?

Die Frage zu stellen heißt, sie zu beantworten ...

1 Kommentar:

  1. Sehr von mir geschätzter Penseur!

    Da hilft wohl nur noch sparen?

    MfG Michael!

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