Freitag, 2. Juni 2023

Ein Einzelfall. Leider.

von LePenseur
 
 
Auf der Website » Hannah Arendt — Der Sinn von Politik ist Freiheit« veröffentlichte der Betreiber Boris Blaha ein Sittenbild der deutschen Exekutiv und (leider auch!) Justiz — mit einem kleinen Hoff-nungsfunken im gegenständlichen »Fall Blaha«, zugegeben ...
In eigener Sache: Darf man Bundestagsabgeordnete als Verfassungsfeind bezeichnen?
 
Ein Bremer Gericht entschied nun: man darf. Ich persönlich füge hinzu: man darf nicht nur, man sollte. Doch der Reihe nach. Am 18.11.2020 fand im Bundestag die namentliche Abstimmung zum Dritten „Pandemie-Ermächtigungsgesetz“ statt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits ausreichend Informationen frei verfügbar, um sich selbstständig eine sachlich fundierte, eigene Meinung zu bilden. Mehrfach hintereinander eine „Epidemische Lage nationaler Tragweite“ zu beschließen, die nur in der massenmedial erzeugten Fantasie existierte, in der Welt der Tatsachen aber nicht aufzufinden war, wird in die Annalen der an Ruhmestaten so reichen deutschen Parlamentsgeschichte eingehen. Wozu sich ausgerechnet ein Land wie Deutschland ein Parlament mit mehr als siebenhundert reichlich alimentierten Abgeordneten leistet, wenn die Mehrheit derselben zwischen Gerücht und Tatsache nicht zu unterscheiden weiß und sich seiner wichtigsten Aufgabe - der Kontrolle der Regierungsarbeit - verweigert, wird man Leuten, die sich um die Stabilität eines Gemeinwesens sorgen, schwer erklären können. Mit Parteien, die sich auf die Rolle einer Stellenvermittlungsagentur beschränken, ist kein Staat mehr zu machen. Inzwischen kursiert in informierten Kreisen der Witz: Was ist der Unterschied zwischen einer Verschwörungstheorie und einer Tatsachen-wahrheit? Zwölf Monate.
(Hier weiterlesen)
Das (Un-)Sittenbild eines nach totalitärer Unterwerfung der Untertanen (»Bürger« ist nur heuchlerische Camouflage!) steht und vor Augen. So sehr Herr Blaha zu beglückwünschen ist, daß ein (in Zeiten wie diesen als mutig zu bezeichnender) Richterspruch ihn komplett rehabilitierte — aber in welchen Zeiten leben wir, wenn eine an-sich-Selbstverständlichkeit nur mehr von mutigen Richtern gewagt wird? Und es bleibt abzuwarten, ob sich hier nicht der »Fall« eines Weimarer Richters wiederholt, den ein Urteil fällte, oder wenigstens, wenn nicht ein wunder geschieht, zu fällen droht!

Der Artikel ist mehr als lesenswert: er ist für viele (allzu viele!) augenöffnend, die immer noch der Illusion eines funktionierenden Rechtsstaates anhängen und nicht begreifen, daß es jetzt bereits spät, wenn nicht gar zu spät ist, dem Moloch Staat uns Opfer zu entreißen.

Nur in einem Punkt möchte ich zarte, aber doch nachdrückliche Kritik anbringen, nämlich wenn der Artikelautor schreibt:
Die Hoffnung der Amerikaner, den Deutschen mit den Nürnberger Prozessen einen Sinn für Rechtswahrung zu übertragen, hat sich nicht erfüllt.
Das halte ich — wohlgemerkt nicht, was die ja nur zu deutlich sichtbare »Nicht-erfüllung« betrifft, die steht leider außer Zweifel! — für völlig verfehlt! Denn »die Amerikaner« (recte: die Politmafiosi, die die Regierungen der USA zum Teil bilden, zum größeren Teil aber »bloß« lenken) hatten sicher alles mögliche im sinn, aber »den Deutschen mit den Nürnberger Prozessen einen Sinn für Rechtswahrung zu übertragen« sicherlich nicht!
 
Allzu klar beweisen die um Nürnberg »herum« gesetzten Aktionen (man denke bloß an die »Aktion Paperclip«, an die Greueltat der Rheinwiesenlager, an die Plünderung deutscher Patente, an die dreiste Arroganz, mit der eine Souveränität Deutschlands bis heute als bloße Mogelpackung zugelassen wird), daß »den Amis« (im obigen Sinne) »Rechtswahrung« schlicht und deftig gesagt am Arsch vorbeiging!

Und auch die Nürnberger Prozesse sind rechtlich gesehen eine Ungeheuerlichkeit: nicht, daß nicht viele der Verurteilten ein Urteil verdient hätten (auch nach damaligem Rechtsbestand: eben ein Todesurteil); aber die Zusammensetzung des »Gerichtshofes« sprach jeder Voraussetzung eines fair trial Hohn, da wurden Taten der Verliererseite geahndet, die von der Siegerseite exakt gleich begangen wurden, aber nicht nur ungeahndet blieben, sondern mit Orden, Auszeichnungen und Adelstiteln belohnt wurden.

Da saßen bspw. sowjetische Richter und Ankläger, die wegen der Massenmorde zu Katyn Deutsche anklagten und verurteilten, obwohl wenigstens ihnen bestens bekannt sein mußte, daß diese Verbrechen von sowjetischer Seite begangen wurden. Es ehrt insbesondere die britische Justiz, daß eine Reihe von hochrangigen Richtern, die um eine Teilnahme an diesem Tribunal gebeten wurden, diese ablehnten, weil sie eben keine fairen Verfahren und unparteiischen Urteile gewährleistet sahen — und es entehrt jene, die dennoch an dieser Gerichtsinszenierung teilnahmen.

So richtig wohl die Feststellung ist, daß die deutsche Justiz nach zwölf Jahren Unterwerfung (und Unterwürfigkeit) unter die Stiefel der Nazi-Bonzen ebenso nicht geeignet gewesen wäre, die Prozesse zu führen — aber es gab 1945 noch neutrale Staaten mit funktionierender Gerichtsbarkeit, die so eine Funktion der Rechtswahrung mit größerer Glaubwürdigkeit hätten wahrnehmen können! Ob will man bestreiten, daß es geeignete Richter in Schweden, der Schweiz, der Republik Irland und vielleicht auch im Vatikan gegeben hätte? Geeignetere jedenfalls als die Negativ-Auslese (s.o.) an Anklägern und Richtern, die von den Siegermächten letztlich aufgeboten wurde?

Wenn die Nürnberger Prozesse eines zeigten, dann die Unfähigkeit einer Siegerjustiz, Recht zu wahren! Das ist — und dies muß zur Vermeidung von gewollten »Mißverständnissen« leider betont werden! — keine Sehnsucht nach Reinwaschung von Nazi-Verbrechern, sondern die elementarste Voraussetzung jeglicher Rechtspechung: daß das Gericht unparteiisch zu besetzen ist. Kein Mensch käme auf die Idee, Angehörige und Freunde eines Mordopfers zu Richtern im Mordprozeß zu bestellen. Eine Regierung, die genau so etwas macht, hat damit jeden Anspruch verwirkt, mit Rechtswahrung etwas im Sinn zu haben.

Doch zurück zum Artikel von Herrn Blaha: Hut ab vor seiner Konsequenz, Standpunkt zu beziehen und sich auch gegen rechtswidrige Aktionen der »Obertanen« behaupten zu wollen. Es ist ihm in diesem Fall gelungen — herzliche Gratulation! Ob aber dem Hoffnungsschimmer dieses einzelnen Urteils ein Morgenrot unparteiischer, an Recht und Verfassung orientierter Judikatur folgen wird, bleibt freilich abzuwarten, wenngleich die Hoffnung darauf nach so vielen Gegenbeispielen fast vermessen scheint. Doch wie ein russisches Sprichwort so treffend sagt:

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

6 Kommentare:

  1. "Darf man Bundestagsabgeordnete als Verfassungsfeind bezeichnen?"
    Kann man Feind einer nicht existierenden Verfassung sein ?

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    1. Natürlich hat Deutschland eine Verfassung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

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  2. Rheinwiesenlager
    Verbrechen gegen Deutsche haben straffrei zu bleiben, damals wie heute.
    Kapiert es endlich !

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    1. Ach so, deshalb bleibt die auch hier zu lesende Dauerhetze gegen Deutschland und die Deutschen („Köterrasse“ u.v.a.m.) straflos.

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  3. "Natürlich hat Deutschland eine Verfassung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland."

    Du schreiben Blödsinn! Die BRD-Köter glauben auch, daß ein Esel ein Pferd sei, wenn man nur gut leserlich "Pferd" auf die Flanken des Esels pinselt.

    "Ein Grundgesetz ist ein verfassungsähnliches Rechtsdokument, mit welchem die Innen- und Außenangelegenheiten eines zu verwaltenden Besatzungskonstruktes für eine Übergangszeit auf Veranlassung eines Besatzers bzw. besetzenden Staates geregelt werden. Von daher sind Grundgesetze Ausdruck einer staatlichen und völkischen Fremdbestimmung. Letztere endet erst dann, wenn mit Abschluß eines Friedensvertrages und Aufhebung des Grundgesetzes die Selbstbestimmung bzw. Volkssouveränität eines vormals fremdbestimmten Staatsvolkes wiederhergestellt ist."

    Die juristische Staatlichkeit der BRD steht auf sehr dünnen Beinchen, weswegen sie auch so allergisch gegen "Reichsbürger" vorgeht, denn deren größtest Verbrechen ist es, dies aufzudecken ...

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  4. Ach so, deshalb bleibt die auch hier zu lesende Dauerhetze gegen Deutschland und die Deutschen („Köterrasse“ u.v.a.m.) straflos.

    In mir schrie es, "Welch eine BlödianIn!" Würde ich aber nie sagen.
    Hier - also zumindest ich als "Oberhetzer" - habe nie gegen Deutschland, sondern gegen die BRD, die ein FEINDSTAAT Deutschlands ist, und deren Bewohner, die singulär ehrlosen BRD-KöterInnen, "gehetzt". Ansonsten dürfte ich in jeder Pore mehr Deutschlandliebe haben, als du anonymes Veganerwürstchen ...

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