Dienstag, 30. Mai 2023

Was ist von unserer Neutralität übriggeblieben?

von LePenseur
 
 
Diese Frage stellt und beantwortet — mit leider ziemlich desillusionierendem Resultat — in gewohnter Eloquenz und Sachkenntnis Dr. Johannes Hübner im österreichischen Bundesrat:

 
Hörens- und sehenswert! Warum können die Politruks der Systemparteien nicht ein bisserl Nachhilfe-Unterricht bei ihm nehmen? Ein bisserl Haltung lernen, statt nur servil Washingtons Weisungen zu folgen. 
 
Es wäre wirklich kein Schaden, wenn bspw. der bisweilen etwas sonderliche, ältere Herr in der Seniorenresidenz Hofburg, bevor er in Reden im In- und Ausland zum Verfassungsbruch aufruft (was, nebenbei gesagt, einen Grund für ein Amtsenthebungsverfahren darstellt), sich von Dr. Hübner beraten ließe, wenn schon die Beamten seiner Präsidentschaftskanzlei es sich offensichtlich nicht trauen (oder, schlimmer noch: nicht können). 
 
Wird natürlich nicht geschehen! Wenn sich die Bundesregierung in Zeiten der Hygiene-Diktatur unter dem Vorwand der Covid-»Pandemie« nicht entblödete, am laufenden Band gesetzwidrige Verord-nungen zu erlassen und Grundrechte der Bürger zu schreddern, wird man sich doch durch solche Quisquilien wie dieses Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs nicht stören lassen ...

1 Kommentar:

  1. Werter Le Penseur,

    "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum
    Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrecht-erhalten und verteidigen."

    Ich bin leider kein Jurist, aber meiner Meinung nach wäre es besser gewesen diese Neutralität auch im Staatsvertrag (und nicht nur als Bundesgesetz)mit den Unterschriften der 4 Siegermächte festzuhalten. Dann könnten auch diejenigen ein Veto einlegen wenn Österreich sich nicht an die Neutralität halten würde. Dann gäbe es auch vermutlich keine Panzertransporte durch österreichisches Staatsgebiet.

    Nebenbei bemerkt...Soviel ich weiß dürfte Österreich sich laut Staatsvertrag keinem wirtschaftlichen oder politischen Bündnis (Insbesondere Deutschland) anschließen - zu diesem Zwecke wurde die Neutralität bereits aufgeweicht um den EU-Beitritt überhaupt zu ermöglichen. Werter Le Penseur sie dürfen mich gerne korrigieren.

    mlg Alexandra

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