Dienstag, 14. März 2023

Fußnoten zum Dienstag

von Fragolin

 

Unvaccinated lives matter.

***

Gemäß dem VfGH widerspricht die Nutzung von ORF-Streamingdiensten (die dieser btw freiwillig zur Verfügung stellt) ohne GIS zu zahlen der Verfassung.

Erstens ist das rechtlich nicht nachvollziehbar, da es sich bei der unbezahlten Nutzung eines kostenpflichtigen Programmes keineswegs um einen Verstoß gegen die Verfassung handelt, sondern schlicht um einen Verstoß gegen ein Gesetz. Der VfGH macht sich einmal mehr der verfassungsfeindlichen Gefälligkeitserkenntnis verdächtig.

Alle Haushalte zum Zahlen zu zwingen, auch dann, wenn sie nicht nur das Programm gar nicht nutzen wollen, sondern auch gar nicht nutzen können, soll dagegen verfassungsmäßig sein? ich hoffe, dass das baldestmöglich geklärt wird, aber seit den Corona-Exzessen des schwarzgrünen Regimes werden ja Verfahren verschleppt bis Sankt Nimmerlein.

Einem nicht parteipolitischer Nähe verdächtigen sondern rechtsstaatskonform neutralen VfGH dürfte solches System einigermaßen Bauchweh bereiten.

Zweitens wäre das Problem weit einfacher zu lösen: Wenn es den ORF stört, dass Menschen seine außerhalb der traditionellen Kanäle freiwillig zur Verfügung gestellten Inhalte betrachten können, dann muss er entweder dafür sorgen, diese so zu verschlüsseln, dass nur Gebührenzahler sie empfangen können, oder einfach dieses Angebot wieder einstellen.

Ich kann doch nicht meine Ware ungeschützt an den Straßenrand stellen und dann erwarten, dass nur Leute, die in meinem Abo-Club sind, diese Ware nehmen und im Falle einiger Diebe dann auch noch verlangen, dass alle Menschen dafür zahlen müssen, auch die, die das gar nicht interessiert. Das muss auch Verfassungsrichtern klar sein.

Mit der gleichen Begründung könnten auch XHamster und YouPorn eine Zwangsabgabe verlangen, weil jeder frei die von ihnen selbst ins Internet gestellten Schmuddelvideos anschauen könnte, und nicht nur ihre Premium-Abonnenten, und diese Zwangsabgabe auch noch von jenen eintreiben, die das nicht nur nicht anschauen wollen sondern auch mangels Computer gar nicht anschauen können.

Dass der Parteiensender aber noch weniger Genierer hat als die Betreiber von Pornokanälen, verwundert nur Menschen, die sich über die Mentalität der parteinahen arroganten Abzocker und kaltblütigen Ausplünderer nicht im Klaren sind.


2 Kommentare:

  1. Der ORF ist die effizienteste Propagandaschleuder der Regierung, die ohne staatliche Enteignung der Bürger nicht überlebensfähig wäre. Der Staat wird sich dieses Instrumentes nicht berauben lassen und erfindet einfach ein willkürliches Gesetz dazu. Fertig. Der Rest ist juristische Buchstabenklauberei, die Argumentation der VfGH-Richter ist an Unverständnis ja nicht zu überbieten.

    AntwortenLöschen
  2. Werter Fragolin

    Ich kann mir noch immer nicht vorstellen, dass das so einfach funktionieren wird

    Da werden mit Sicherheit einige Klagen. Ich bezahle beim Bäcker x auch keine Semmeln wenn ich nicht einmal sein Geschäft betrete - geschweige denn etwas nicht kaufe.

    mlg Alexandra

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.