Hermann Hesse:
Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.
…muss sich die deutsche Innenministerin Nancy Faeser gedacht haben, leben in ihrem Sinne, einem linksextremen, diktatorischen, undemokratischen — und kam auf die Idee, die schon lange in ihr reifte und die sie sogar vor laufender Kamera bei Maischberger eingestand, nämlich den Rechtstaat abzuschaffen, indem eine Grundsäule der Judikatur, die Beweislast, auszuhebeln.
Sie sagte nämlich, dass es bei Mitarbeiter des öffentlichen Dienstas in Zukunft einfacher werde, sie loszuwerden, sollten sie „demokratiefeindlich“ sein. Was das heißt, ist bei ihrer Gesinnung leicht zu erraten, schrieb sie selbst für linksextreme Zeitungen der Antifa Gastbeiträge (man stelle sich bloß vor, Herbert Kickl schriebe bspw. Beiträge für ein Pamphlet von Gottfried Küssel, nur so als Gedankenspiel zum Vergleich) ...
Weiters führte sie aus, dass für eine Kündigung nur ein Verdacht auf „Demokratiefeindlichkeit“ reiche und wortwörtlich: „Wir haben eine gute Idee gefunden, das zu tun“.
Aber um dies umsetzen zu können, bedarf es eines Anlasses, und den (er)fand sie, indem sie 25 Rentner zu Umstürzlern, Demokratiefeinden, Reichsbürgern und größter Bedrohung (seit wann eigentlich?) erfand, und eine von den Medien begleitete Zirkusshow bot, indem sie 3.000 Polizisten (an dieser Stelle stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit) aufbot, um zwei Dutzend Rentner verhaften zu lassen. Glück gehabt, den Sturm auf den Reichstag verhindert zu haben und eine gleich große Gefahr, wie sie einst von 88 ausging, verhindert zu haben ...
Die vom Staat (sprich vom Steuerzahler) alimentierten Medien spielten die Seifenoper, die Faeser diri-gierte, im großen Orchester (fast so wie Hector Berlioz, der von einem Orchester mit 450 Musikern träumte) brav mit — und der Durchschnittsbewohner von Scheißland glaubt das auch noch: an die Abwendung einer riesig großen Gefahr.
So, jetzt steht ihrer Idee, die Inquisition wieder einzuführen, nichts mehr im Weg, denn es wird in Zukunft nicht mehr nötig sein, dass der Kläger die Schuld des Beschuldigten beweisen muss, sondern es tritt die Beweislastumkehr in Kraft, sprich: der Beschuldigte muss beweisen, dass er unschuldig ist. Was sich aber als schwierig herausstellen wird, denn wie will jemand bewiesen, dass seine Gedanken nicht demokratiefeindlich sind , sondern im Einklang mit der Verfassung stehen?
Die Betroffenen werden in Zukunft auch ohne Beweise mittels eines einfachen Verwaltungsaktes aus dem Dienst entfernt und müssen ihre Unschuld selbst beweisen. Das nennt man Inquisition, wie es die Kirche lange genug praktizierte.
Was diese Kreatur Faeser so gefährlich macht: ihr als Innenminister*in unterstehen die Polizei und der Verfassungsschutz, genau die dafür benötigten Organe.
Was das Ganze amüsant macht: Auch Faeser hat sich an verschiedenen Stellen über den angeblichen Demokratieverlust in Polen und Ungarn beschwert.
Freunde, das aufzuzeigen wäre die Aufgabe der Medien, aber nicht meine.
"Inquisition" hat nix mit Beweislastumkehr zu tun, sondern allenfalls mit der Einheit von Ankläger und Richter. Im Gegenteil legte das mittelalterliche Inquisitionsverfahren höchsten Wert auf Beweiserbringung, wenn auch mit Methoden, die man lieber nicht will. Aber der Beschuldigte musste sich niemals "freibeweisen". Beweislastumkehr ist eher eine Errungenschaft "moderner Rechtsstaatlichkeit".
AntwortenLöschenwerter Herr Lechner,
AntwortenLöschenwürde ihrer Ansicht nach dies eventuell als Beweislastumkehr gelten?
Die Wasserprobe mit kaltem Wasser (iudicium aquae frigidae) wurde vermutlich von Papst Eugen II. (824–827) eingeführt. Die Angeklagten wurden über Kreuz gefesselt und mit einem Seil sitzend in einen Teich oder ein ähnliches Gewässer heruntergelassen oder hineingeworfen. Dies mit der Gebetsformel: „Lass das Wasser nicht empfangen den Körper dessen, der vom Gewicht des Guten befreit durch den Wind der Ungerechtigkeit emporgetragen wird.“ Falls die Angeklagten oben schwammen, galt dies als Beweis für Hexerei, doch wenn sie untergingen, galt das nicht als Gegenbeweis, da dies immer noch als Ausnahme gewertet werden konnte. Man glaubte, dass das reine Element Wasser Hexer/Hexen abstoßen würde. Wie auch bei der Wasserprobe mit heißem Wasser brauchte es in diesem Fall ein „Wunder“, um freigesprochen zu werden. Wenn die Angeklagten nicht schwammen, wurden sie wieder aus dem Wasser gezogen – wobei es hier auch zu ungewollten Todesfällen kommen konnte. Dies protokollierte man als einen „Verfahrensfehler“.
Die juristische Wasserprobe mit heißem Wasser (iudicium aquae ferventis, Kesselprobe oder auch Kesselfang) ist vermutlich die älteste Form des Gottesurteils in Europa, die auch in den ältesten Gesetzestexten (beispielsweise bei Hinkmar von Reims) erwähnt wird. Der Angeklagte musste dabei mit nacktem Arm einen Ring oder einen kleinen Stein aus einem Kessel mit kochendem Wasser holen. Hand und verbrühter Arm wurden anschließend verbunden und versiegelt. Nach einigen Tagen wurde der Verband entfernt. Wenn die Wunde nicht eiterte, war die Probe bestanden, die Unschuld also bewiesen. In einer anderen als Kesselfang bezeichneten Variante mussten die Angeklagten einen Kessel mit siedendem Wasser auffangen. Die Variante wurde insbesondere als Keuschheitsprobe angewendet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserprobe_(Recht)
Nur mal so nachgefragt
mlg Alexandra
Herr Lechner, ein kleiner Einspruch.
AntwortenLöschenDas christliche Mittelalter hatte mit Inquisition recht wenig am Hut, als Institution existierte sie nicht.
Was es gab waren isolierte Prozesse wegen Häresie.
Die Inquisition war dann eher ein Phänomen der humanistischen Neuzeit in Folge des Protestantismus bzw. eben der Gegenreformation.
Ganz ähnlich also wie bei den sog. Hexenprozessen.
Und für die hist. Interessierten...
Im Islam begann die "Inquisition" bereits im 9.Jh.
Als sog. "Mihna" so etwa unter dem Kalifen Harun ar-Rashid (bei uns auch bekannt als orientalische Märchengestalt aus 1001 Nacht).
Die muslimischen Abbasiden haben damit ihre ebenfalls muslimischen Gegner blutig verfolgt, nach dem Machtwechsel haben diese sie dann ebenso verfolgt.
Ironischerweise wird die linksradikale Organisation hinter der Zeitschrift "Antifa" für die Nancy Faeser einen Beitrag schrieb selbst vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet.
AntwortenLöschenUnd hat sich einen Sturz des Systems (also wohl von Demokratie und Rechtsstaat) auf die Fahnen geheftet.
Erinnert irgendwie an eine spätere Justizministerin die einer Moschee einen Freundschaftsbesuch abstattete wo auch Islamisten verkehrten ...
Sandokan, die Inquisition wird üblicherweise schon im Spätmittelalter angesetzt, auch wenn sie, wie Sie richtig schreiben, im Ganzen neuzeitliche Züge trug.
AntwortenLöschenFrau Alexandra, streng genommen, also juristisch betrachtet: auf Ihre Frage ein klares Ja. Was Sie da schildern, ist natürlich finsterstes Mittelalter, was aber an der grundsätzlichen Problematik nichts ändert, dass es sich - wie naiv, untauglich und inakzeptabel auch immer - um ein Beweisverfahren und nicht um Strafvollzug handelt. Das wird auch beim Inquisitionsverfahren nicht anders gewesen sein. Confessio est regina probationum. Und: ecclesia non sitit sanguinem. Die Folter war - theoretisch - kein Selbstzweck. Natürlich klingt das zynisch und wird in x-Fällen von sadistischen Folterknechten gehörig pervertiert worden sein, abgesehen vom notorischen Umstand, dass man mit Folter jedes Geständnis erpressen kann.
Dennoch ist die Überschrift falsch, derlei Methoden sind kein Wesensmerkmal des Inquisitionsverfahrens.