NATO-Staaten haben im November 2021 in einem großen Manöver geprobt, der Ukraine in einem Krieg gegen Russland beizustehen. Der Kriegsgrund sollte ein russischer Biowaffenangriff sein.Viele fragen sich, warum Russland ausgerechnet im Februar in der Ukraine interveniert hat. Militärisch sind Angriffe im Winter in der Regel nicht von langer Hand geplant, weil die Wetterbedingungen schlecht für militärische Operationen sind. Geplante Kriege werden in der Regel im Frühsommer begonnen, wenn Kälte und von Tauwetter ver-schlammtes Gelände einen Vormarsch nicht mehr behindern. Auch wirkte die russische Intervention nicht eben gut vorbereitet, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass Russ-land zwar in den ersten Tagen weitgehend ohne Widerstand vorrücken konnte, dann aber den Vormarsch selbst gestoppt hat. Ukrainische Gegenwehr war – außer im Donez-ker Gebiet – wochenlang kaum zu sehen. All das wirkte unentschlossen und sah nicht nach einer von langer Hand vorbereiteten und durchgeplanten Operation aus. Was also waren die Gründe dafür, dass Russland ausgerechnet im Februar der Meinung war, in der Ukraine intervenieren zu müssen?
Donnerstag, 27. Oktober 2022
Die Kriegsverursacher sitzen nicht in Moskau
5 Kommentare:
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
Zum Teufel mit den Kriegsverursachern.
AntwortenLöschenZu viele Zerstörer am Werkeln.
Ziemlich zermürbend.
Zahlen müssen wir es.
Jo mei, „Thomas Röper“. Ein in Moskau lebender „Geschäftsmann“ im Solde des Kreml. Wes Brot er isst, des Lied er singt. Wer’s glaubt, mag selig werden.,
AntwortenLöschen@Gisela
AntwortenLöschenIhrer Logik folgend müssen wir also allen Journalisten und Politikern misstrauen die mit der Atlantik Brücke, dem Aspen Institute, der Münchner Sicherheitskonferenz, dem American Council on Germany, der Deutsch Atlantischen Gesellschaft, dem German Marshall Fund oder der Atlantischen Initiative in Verbindung stehen.
Volle Zustimmung!
Volle Zustimmung in der Tat, werter Sandokan, wenn Journalisten von Welt, FAZ, Zeit, SZ, taz, Spiegel u.a. Medien nachweislich auf der Gehaltsliste der von Ihnen genannten Organisationen stehen. Sie werden doch hoffentlich Beweise dafür vorlegen. 😉
LöschenChère Mme. (Mlle?) Gisela,
AntwortenLöschen... wenn Journalisten von Welt, FAZ, Zeit, SZ, taz, Spiegel u.a. Medien nachweislich auf der Gehaltsliste der von Ihnen genannten Organisationen stehen ...
- Und wie sieht es mit Ihrem Beweis aus, daß Thomas Röper auf der Gehaltsliste des Kremls steht? Denn der gegen ihn vom Ihnen erhobene Vorwurf "Ein in Moskau lebender „Geschäftsmann“ im Solde des Kreml" kann ja nur eben dieses bedeuten.
- Da die Journaillisten der Welt, FAZ, Zeit, DZ, taz, Spiegel u.a. auf der Gehaltsliste (bzw. Honorarliste bei "freien Mitarbeitern") der genannten Medien stehen, ist klar. Daß von den von Ihnen genannten Medien der Spiegel namhafte Zuwendung von Gates' Stiftung erhielt, dürfte Ihnen offenbar entgangen sein. Und was die Springer-Presse betrifft: die "Grundsätze", an die jeder Mitarbeiter gebunden ist, sind ganz explizit in der derzeit aktuellen Fassung, wobei die zuvor geltenden Bestimmungen noch rigider waren. Derzeit gilt:
1.Wir treten ein für Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie und ein vereinigtes Europa.
(zuvor: Das unbedingte Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland als Mitglied der westlichen Staatengemeinschaft und die Förderung der Einigungsbemühungen der Völker Europas.)
2. Wir unterstützen das jüdische Volk und das Existenzrecht des Staates Israel.
(zuvor: Das Herbeiführen einer Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen, hierzu gehört auch die Unterstützung der Lebensrechte des israelischen Volkes.)
3.Die Unterstützung des transatlantischen Bündnisses und die Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika.
(zuvor: Wir zeigen unsere Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika.)
4. Wir setzen uns für eine freie und soziale Marktwirtschaft ein.
(zuvor: Die Verteidigung der freien sozialen Marktwirtschaft.)
5. Wir lehnen politischen und religiösen Extremismus ab.
(zuvor: Die Ablehnung jeglicher Art von politischem Totalitarismus.)
Während man den Punkten 4. und 5. (bei allerdings defizienter Textierung) eine Berechtigung grundsätzlich nicht absprechen kann, sind die Punkte 1. und 3. nichts anderes als Knebelungsparagraphen zugunsten Brüssels und Washingtons. Meinungsfreiheit ahoi!