Sonntag, 11. September 2022

Es wird Leser dieses Blogs geben

von LePenseur
 
 
... die von der vergleichsweise kühlen Kenntnisnahme vom Tode der britischen Königin etwas ... sagen wir: verwundert waren. Andere waren, ganz im Gegenteil, überrascht, daß ich mit der Verstorbenen nicht scharf ins Gericht gegangen bin — nun, da halte ich's mit dem alten Satz: »De mortuis nil nisi bene« (wenigstens solange es sich um »aktuell« Verstorbene handelt; wenn man bspw. einen Hitler, Stalin oder Mao nie mehr kritisieren dürfte ... das wäre ja ungeheuerlich!)

Aber zurück zu ersterer Lesergruppe: für Sie erlaube ich mir den Verweis auf den höchst wohlabge-rundeten und — wie immer bei ihm — von Bildung und edler Empathie getragenen Gedenkartikel des geschätzten (wenigstens von meiner Seite ... ob die Schätzung reziprok erwidert wird, wage ich nicht zu beurteilen) Professore »Silvæ«:
Queen Elizabeth
 
Die neue Premierministerin hat die Königin noch ernannt, Boris Johnson den Hosen-bandorden zu verleihen, ist ihr erspart geblieben. Vielleicht verleiht der König Charles dem Boris den Orden auch nicht, honi soit qui mal y pense. In siebzig Jahre auf dem Thron hat Elizabeth Premierminister kommen und gehen sehen. Als sie einsam und alleine ihren Ehemann betrauerte, war ihr Premierminister Boris Johnson bei irgend-einer Party. Die deutsche Außenministerin twitterte nach dem Tod von Elizabeth: Wir trauern mit unseren britischen Freund*innen um Queen Elizabeth II. Sie war für ihr Land fast 100 Jahre lang Quelle der Stärke und Zuversicht. Deutschland bleibt ihr ewig dankbar, dass sie uns nach dem Terror des Zweiten Weltkriegs die Hand zur Ver-söhnung gereicht ha
t. Das mit diesem albernen Gendersternchen musste wohl sein.
Leseempfehlung! Und das neidlose Eingeständnis: ich hätte so einen Artikel nicht einmal annähernd zusammengebracht ...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.