von Fragolin
Unvaccinated lives matter.
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Der neue Generalstabschef und damit ranghöchste Offizier des österreichischen Bundesheers wurde von der türkisen Panzerklaudia ernannt. Und wer ist es? Erwartungsgemaß unser aller Liebling, der so gerne im Kampfstrampler auf Regierungspressekonferenzen vom harten Militäreinsatz gegen Ungeimpfte zur Durchsetzung der Impfpflicht träumte und das Eisenerzer Militärmanöver zur Zerschlagung von Demonstrationen leitete – also vermutlich alle Qualifikationen besitzt, die eine demokratieferne Autokraten-Regierung wie unsere Dollfußjünger mit ihrem giftgrünen Wurmfortsatz erwartet.
Meine Einschätzung ist, dass kaum jemand besser geeignet sein dürfte, im Sinne ferner Milliardärsfreunde der Parteifreunde mit aller Härte gegen aufbegehrende hungernde und frierende Bürger mit militärischer Gewalt vorzugehen und auch den Schießbefehl zu geben.
Was ist an der Spitze des Heeres besser als ein General, der sich bereits in Hetze gegen Teile der Bevölkerung bewährt hat und auch an seiner Bereitschaft, hart gegen jene vorzugehen, die nicht den Befehlen der Regierung folgen, nie Zweifel aufkommen ließ?
Ich bleibe dabei: die ÖVP gehört als Partei wegen faschistischer Wiederbetätigung verboten. Nicht abgewählt, sondern aufgelöst. Wer es innerhalb nur eines Jahrhunderts schafft, zweimal die Demokratie nachhaltig zu zerstören und in einem Klima der Angst und Spaltung eine Diktatur zu errichten, muss von aufrechten Demokraten und freiheitsliebenden Menschen als kriminelle Vereinigung betrachtet werden.
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Während eine israelische Delegation die Gedenkstätte des Terror-Anschlags von 1972 in München besuchte, zeigte ein Ordner eines Sicherheitsdienstes den Hitler-Gruß. Ein Polizist, der das beobachtete, nahm den Ordner vorübergehend fest. Die Medien berichten emotional und in den Foren tobt die Empörung.
Was aber nur in wenigen Medien am Rande erwähnt wird: der Täter ist ein „deutscher Staatsbürger mit arabischem Namen“. Besonders linkslastige Blätter vergessen den Hinweis – waren sie es doch, die bisher den Import arabischer Judenhasser beklatscht und bejubelt haben. Jetzt, wo die Früchte reif am Baum hängen, ist man zu feige zur Ernte.
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Ein satirisches Straßentheater der als „rechtsextrem“ eingestuften Regionalpartei „Freie Sachsen“ mit dem bezeichnenden Titel „Habecks Prozess“ wurde vor seiner Aufführung vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht untersagt. Begründung: Es sei zu erwarten, dass der Politiker „herabgewürdigt“ werde. Kann man jetzt von halten, was man will, aber komisch ist das schon in einem Staat, in dem ansonsten die Bezeichnung „Nazischlampe“ für eine Abgeordnete zum Bundesparlament als normale Meinungsäußerung zählt.
Artikel 5(1) Deutsches GG: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Doch, wie man sieht.
Artiekl 5(3) Deutsches GG: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Nein, sind sie nicht, wie man sieht.
Ein Land, in dem vom Staat und seinen Organen die Verfassung nicht eingehalten wird, ist kein Rechtsstaat.
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Ach ja, zum gestern schon erwähnten Merkelzäpfchen Reul, seines Zeichens Innenminister in NRW, der schon vom brutalen Niederknüppeln der gegen Armut und Hunger auf die Straße gehenden Bürger träumt – die böse Schwefelpartei hat im Landtag eine Anfrage gestellt, wie es sein kann, dass 189 den Behörden bekannte hochgefährliche islamistische Gefährder frei im Land herumlaufen und die 25 härtesten Fälle, gegen die sogar ein wohlbegründeter aufrechter Abschiebebescheid besteht, einfach nicht außer Landes geschafft werden. Die Antwort: Das sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Welche genau es sind, die aufrechte behördliche Bescheide nicht exekutierbar machen, wird nicht erwähnt; den „Rrächten“ muss man ja keine ordentliche Antwort geben, da reicht ein schnodderiges „Nö!“, das hat man vom Kanzelnden gelernt.
Interessant ist allerdings, dass auch das Niederknüppeln und Wegschleifen von demonstrierenden Rentnern oder einfach nur am Schaufenster verharrenden Omis, das Umreißen von Rollstühlen und Fahrrädern, das illegale Wegsperren und Nötigen unbescholtener Bürger eigentlich rechtlich nicht möglich wäre, aber weder diesen Innenminister noch seine Kollegen und die untergebenen Prügeltruppen auch nur eine Sekunde daran gehindert hat, genau das zu tun.
Recht gegenüber eingewanderten Terroristen zu exekutieren ist nicht möglich, Unrecht am eigenen Volk zu begehen aber schon. Nur, weil dieses Volk in der Masse so dämlich ist, dass es gar nicht weiß, was ein Rechtsstaat ist und deshalb auch nicht erkennen kann, wenn der sich verabschiedet hat.
Wenn der neue Militärchef hier so „anmoderiert“ wird, dann hat die Regierung hier genau richtig entschieden! 👍
AntwortenLöschenUnd: Der Massenmörder von München vor einigen Jahren war auch ein Deutscher mit „nichtdeutschem Namen“. Was gar nichts daran änderte, dass er sich im Prozess als lupenreiner Rechter darstellte.
Werter Anonym,
AntwortenLöschenwas mich immer wieder verwundert ist die Begeisterung und Vehemenz, mit der ihr Linksextremen den massenhaften Import genau dieser "rechten" judenhassenden Männerhorden fordert und bejubelt und jede Kritik daran als Rassismus und "rechts" beschreit - was mal wieder beweist, dass ihr eigentlich nur hirnlos "Rächts! Rächts! Rächts!" vor euch hinplärrt, denn den Widerstand gegen den Import judenhassender "Rechter" als "rechts" zu bezeichnen, nun, das müsste euch ja selbst irgendwann mal komisch vorkommen, wenn ihr nur eine Hirnzelle besitzen würdet.
MfG Fragolin
Bravo Fragolin, Sie haben diesem Linken die richtige Antwort gegeben!
AntwortenLöschendiesem Linken die richtige Antwort ...
AntwortenLöschenDie richtige Antwort kann man heutzutage, eigentlich seit einiger Zeit schon, nicht wiedergeben.