Sonntag, 24. Juli 2022

Anatoli Alexandrow

von LePenseur
 
 
... dessen Todestag sich heuer zum vierzigsten Mal jährte, und zwar am 16. April, ist ein bemerkens-werter Komponist Rußlands, über dessen Schaffen es (leider ohne Untertitel) aus dem Jahr 1975 einen erkennbar einfühlsamen Dokumentarfilm gibt, den ich zunächst bei Minute 20:02 starten möchte, denn da beginnt der 1. Satz aus seinem Streichquartett No. 4 in C-dur, op. 80, gespielt von vier jungen Damen, die beweisen, daß Musik einfach — Leidenschaft sein kann:
 

Mir fällt in der Tat keine bessere Einstimmung auf diesen leider fast völlig in Vergessenheit geratenen Komponisten, der mit seinem Geburtsjahr 1888 weit in die großen Traditionslinien russischer Musik zurückreicht und hochbetagt erst 1982 verstorben ist.
 
In den 1920er-Jahren war er vor allem durch seine an Alexander Skriabin geschulte, feinnervige und bis an die Grenzen der Tonalität gehende Klaviermusik ein Begriff. Dem Klavier blieb er allerdings sein Leben lang treu: allein 14 Klaviersonaten (von 1914 bis 1971) sind die beeindruckende Ernte eines inspirierten und inspirierenden Lebens. In der Dokumentation erlebt man ab min. 32:34 den greisen, damals 87-jährigen Komponisten bei der Interpretation eines seiner Werke.

Was da erklingt, ist eine Musik von großer Zeitlosigkeit, dennoch zugleich wie »aus der Zeit gefallen«, wenn man die damals »zeitgenössischen« seriellen und elektroakustischen Experimente, welche in den 50er- und 60er-Jahre die Musik so unattraktiv und mühsam anzuhören (bessergesagt: nicht anzuhören!) machten. Alexandrow verschloß sich diesen Experimenten; die von Wikipedia angestellte Vermutung, dies sei Folge der stalinistischen Kulturpolitik, wird wohl zu kurz greifen. Alexandrow beschäftigte sich (wie viele andere Komponisten jener Jahre, und nicht bloß in Rußland) mit dem reichen Schatz an Volksmusik, aus deren Quellen er immer wieder zu schöpfen verstand.

Späte und für einen damals 77-jährigen fast überraschende Frucht seines kompositorischen Schaffens ist  seine Symphonie No. 1 in C-dur, op. 90 (1965), die hier in der Interpretation von Eugen Swetlanow durch »sein« Staatliches Symphonieorchester der UdSSR erklingt: 


Seine Symphonie No. 2 in B-dur, op. 109 (1977/78), eine seiner letzten Kompositionen, konnte ich leider auf Youtube nicht finden, dafür aber seine 1974 entstandene Konzert-Symphonie für Klavier und Orchester in b-moll, op. 104 (deren Beginn übrigens die obige Dokumentation einleitet, dort vom Komponisten und dem Pianisten dieser Einspielung, Viktor Bunin, auf zwei Klavieren gespielt) — ein Werk von eindringlich-düsterer Wucht und emotionaler Expressivität:
 

Nein, Alexandrow war sicher kein »Neuerer« — aber kommt es bei guter, tiefempfundener Musik darauf wirklich an, ob sie ihre insignia contemporalia sichtbar vorweisen kann ...?
 
Alexandrows letztes vollendetes Werk ist jedenfalls ein wunderbarer Schluß dieses kleinen Gedenk-Artikels — seine Sonate für Violoncello und Klavier in G-dur, op. 112, die er im Jahr vor seinem Tod komponierte. Ein Werk voll tiefer Ausdruckskraft und verschwenderisch blühender Melodik, hier einfühlsam interpretiert von Wladimir Tonkha:




4 Kommentare:

  1. Franz Lechner26 Juli, 2022 10:08

    Die Cello-Sonate ist schön, die Symphonie war mir zu langweilig. Aber ich hab mir nur die Sonate bis zum Ende angehört. Danke für den Tip, cher Penseur. Antonow hatte für mich alles andere als einen guten Ruf, was wohl aus Schostakowitschs abfälligen Worten im Zusammenhang mit diesem Ohrwurm-Lied stand, die Stalin als "Schlachtschiff von einer Hymne" bezeichnete, und das in der von Stalin gewünschten getragenen statt marschmäßigen Form weltweiten Kultstatus erlangte.

    AntwortenLöschen
  2. Geschätzter Herr Collega,

    Antonow hatte für mich alles andere als einen guten Ruf

    Die Antonov ist im großen und ganzen schon recht zuverlässig, nur manchmal stürzt halt eine ab ... ;-)

    Nein, Scherz beiseite: ich weiß schon, Sie meinten "Alexandrow". Aber Achtung! Hier findet fast gewohnheitsmäßig eine Verwechslung statt!

    Der Komponist, mit dem sich der Artikel beschäftigt, ist Anatoli Nikolaijewitsch Alexandrow (1888 - 1982) — und der (u.a.) von Schostakowitsch geringgeschätzte Komponist der Sowjet-Hymne (die mit geändertem Text auch die Melodie der derzeitigen RF-Hymne liefert) war hingegen Alexander Wassiljewitsch Alexandrow (1883 - 1946). Zwei Komponisten, die unterschiedlicher nicht sein könnten!

    P.S.: was halten Sie von dem in der Eingangs-Doku ab min 20:02 gespielten Streiquartett-Satz? Ich finde ihn großartig! Er erinnert mich ein wenig an die Kammermusik (insbes. das "Quartetto chromatico") von Joseph Marx, der ja nur ein paar Jahre älter war als Anatoli N. Alexandrow ...

    AntwortenLöschen
  3. Franz Lechner26 Juli, 2022 13:21

    Peinliche Verwechslung...
    Also von diesem Anton..äh Alexandrow hab ich in der Tat noch nie gehört. Eigentlich ist es trostlos, was sich ab dem 20 Jh alles an erstklassigen Komponisten herumtummelt, von denen Otto Normalinteressent einfach nichts mitkriegt...
    Der von Ihnen angeführte Streichquartettsatz ist natürlich sehr schön, wie es mir überhaupt scheinen will, dass Alexandrows Stärke in der Kammermusik lag.

    AntwortenLöschen
  4. Geschätzter Collega,

    ... wie es mir überhaupt scheinen will, dass Alexandrows Stärke in der Kammermusik lag.

    Und natürlich v.a. in seiner Klaviermusik, derentwegen ihn Meyers Enzyklopädie (1971-85) als einen der bedeutendsten neuen Komponisten in der UdSSR bezeichnete. Fand ich bemerkenswert - zwei Links (die 1. und die 14., letzte, Klaviersonate) habe ich in den Artikel gestellt; mit Ausnahme der 3. Sonate finden sich alle auf YT — man kann so die stilistische Entwicklung Alexandrows sehr schön nachvollziehen!

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.