Dienstag, 15. Februar 2022

Über Freiheit

 
... haben viele sogenannte »Bürgerliche« (für die Andreas Unterberger fast als role model herhalten kann ...) etwas eigenartige Begriffe. So meint er, das Demonstrationsrecht sei maßlos überbewertet und plädiert für ein Anziehen von Daumenschrauben (à la Schalli?):
Strafrechtsverurteilungen wegen Landzwanges, wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, wenn andere Menschen oder Fahrzeuge länger als maximal eine Stunde ein-mal in der Woche bei der freien Bewegung und Erwerbsausübung behindert werden.
Man hört da förmlich ein ferdinandeisches »Ja, dürfen s' denn das?« heraus ... Grundrechte als Gnadenprivileg — grotesker könnte ein bürgerlicher Freiheitsbegriff nicht mißverstanden werden! Dazu ein


Gastkommentar
von elfenzauberin


Die persönliche Freiheit muss immer ihre Grenzen in der Freiheit der anderen haben — stimmt! Die Freiheit kann aber nicht ihre Grenze dort haben, wo die Paranoia der anderen anfängt.

Wenn sich der Herr Dr. Unterberger vor einer Krankheit schützen will, darf er sich ohne weiteres impfen lassen. Was er aber nicht darf: andere impfen zu lassen, um sich selbst zu schützen, gleich ob vermeintlich oder tatsächlich; und das steht niemanden zu, auch nicht einer Gemeinschaft oder einem Staat, die neuerdings solche Rechte für sich reklamieren.

Mittlerweile gibt es schon bestens dokumentierte Todesfälle von Kindern, die unmittelbar nach der Impfung verstorben sind. Die Fälle sind alle sehr ähnlich und haben eine Gemeinsamkeit — plötzlicher Herzstillstand mit Todesfolge. Die Betroffenen sind unter 20 Jahre (!), einige von ihnen waren nicht einmal volljährig. Spätestens hier hört sich der Spaß auf. Denn Corona ist für diese Altersgruppe keine Gefahr, die Impfung aber schon.

Hier greift auch nicht das dummsinnige Nocebo-Argument, das darauf hinausläuft, die Betroffenen bilden sich die Impfnebenwirkungen nur ein. Man kann sich viel einbilden, aber mit Sicherheit nicht eine tödliche Nebenwirkung. Es handelt sich bei diesen fatalen Konsequenzen keineswegs nur um zufällige Koinzidenzen, wie uns einige weismachen wollen, denn in dieser Altersgruppe stirbt man nicht einfach so aus heiterem Himmel. Hier müssen triftige Gründe für das Ableben vorliegen, etwa ein Verkehrsunfall, ein Drogenmissbrauch oder eben ein unzureichend ausgetesteter Impfstoff. 

In diesem Zusammenhang greift auch nicht das oft gehörte Argument, dass es sich um Einzelfälle handelt. Abgesehen davon, dass die Mehrzahlbildung von Einzelfall ein Oxymoron ist, ist ein einziger an der Impfung Verstorbener 15-Jährige zuviel. Und es greift auch nicht das idiotische Long-Covid-Argument, das in Wahrheit nur ein Short-brain-Argument ist.

Wer das Leben von Kindern aufs Spiel setzt, um Alte und Uralte zu retten, die das Ende ihrer Lebens-spanne erreicht haben, der hat solche Begriffe wie das Gemeinwohl und den Schutz der Gemeinschaft gründlich missverstanden.

Zu all dem gesellt sich die unerfreuliche Tatsache, dass die rechtswidrigerweise verordnete Impfplicht auch nicht zweckdienlich ist. Man kann sich nicht aus einer Pandemie herausimpfen, insbesondere nicht mit einem Impfstoff, dessen Wirksamkeit bei weitem nicht ausreicht, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Wie wir alle längst wissen, schützt die Covid-Impfung nicht vor Übertragung und Weitergabe einer Coronainfektion, was man als Argument für die Impfpflicht ins Treffen führen könnte. Eine Impfung ist in diesem Zusammenhang einfach nicht zweckdienlich, sondern nur eine potentielle Gefahr insbesondere für die Jungen und Jüngsten. 

Und noch etwas sei dem Hrn. Dr. Unterberger ins Stammbuch geschrieben: Würde man mit den Heer-scharen an Polizisten, die für die Demonstrationen eingesetzt werden, einen Grenzschutz betreiben, dann hätten wir nicht jährlich -zig-Tausende illegale Migranten hier in Österreich. Statt dessen zieht man es vor, dieses Personal gegen die Bürger selbst einzusetzen, deren angeblichen Verbrechen darin besteht, sich gegen behördliche Willkür zur Wehr zu setzen. Mit behördlicher Willkür ist die Einforderung der Einhaltung von Abstandsregeln gemeint, die von den Polizisten selbst nicht beachtet werden und damit ist auch die Maskenpflicht im Freien gemeint, die nur deswegen verordnet wurde, um Bürger mit mißliebingen Meinungen zu schikanieren und zu kujonieren. Denn eine evidenzbasierte Notwendigkeit für das Tragen von Masken im Freien gibt es nicht, außer unter Verschwörungs-theoretiker vom Range eines Dr. Unterberger.

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PS: Die oben genannten Todesfälle werden alsbald das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Ich bin schon neugierig, wie und auf welche Weise die Verantwortlichen dann zurückrudern werden. Denn die Behauptung, man hat das ja nicht wissen können, greift nicht. Diesbezügliche Warnungen gab es näm-lich zuhauf, unter anderem in den Stellungnahmen zum Impfpflichtgesetz. Und hier geht es nicht nur um die rechtliche, sondern um die moralische Verantwortung. Den Tod von Kindern billigend in Kauf zu nehmen, um ein paar Alte und Uralte zu retten, ist verwerflich und menschenverachtend. 
 
Dr. Unterberger reiht sich in die Riege der Impfnebenwirkungsleugner ein: 
 

3 Kommentare:

  1. Hat der Unterberger, als die diversen Linken bei ihren Demos - staatlich und medial gefördert - randalierten, ähnliches gefordert?
    Die Corona-Demos sind zumeist sehr friedlich aber "von oben" und massenmedial verleumdet, da wagt halt auch ein Unterberger totalitäre Gedanken ...

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  2. liebe Elfenzauberin

    "PS: Die oben genannten Todesfälle werden alsbald das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Ich bin schon neugierig, wie und auf welche Weise die Verantwortlichen dann zurückrudern werden"

    Gar nicht. Denn dann sind sie nicht mehr im Amt!

    "Den Tod von Kindern billigend in Kauf zu nehmen..."

    Kinder sind die demonstrierenden und ungehorsamen Erwachsenen von morgen. Was also wäre besser, als sie schon heute zu entsorgen?
    (natürlich zynisch gemeint)

    lG, Nightbird

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  3. Unterberger ist moralisch wie geistig völlig von der Rolle und günstigstenfalls zur unfreiwilligen Witzfigur eines journalistischen Rabaukentums mutiert, das sich nur durch seinen radikalen schwarz-türkisen Anstrichs vom eigentlichen Mainstream unterscheidet. An sich nicht der Rede wert, schon gar nicht aus meinem Munde, zumal ich von seinen intellektuellen Fähigkeiten nie besonders viel gehalten habe.
    Im Zusammenhang mit unserem kriminellen Covid-Regime wird immer wieder der Tatbestand § 275 StGB (Landzwang) als mögliche Grundlage für Sanktionierungen genannt. Ich halte diesen Tatbestand für eher verfehlt und jedenfalls unangemessen.
    Zwar trifft es zu, dass die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt wird, indes ist nicht zu verstehen, warum man sich auf die bloße Drohung kaprizieren sollte, wo doch dieser Angriff massenweise in die Tat umgesetzt wird und schwere Schäden nach sich zieht? Ein Schübel von Tatbeständen würde hier besser in Betracht kommen. Vielleicht sollte man hier, werter Penseur, einen Extra-Artikel schreiben?

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