... wenn Sie wissen wollen, warum es einen so starken und erbitterten Drang gibt, Kinder zu impfen, müssen Sie verstehen, wie die Rechtslage ist.Das Coronavirus-Hilfen-Gesetz (CARES) und das Nothilfengesetz von 2005 (PREP) sehen vor, dass Impfstoffe mit Notfallgenehmigung (EUAs) von Haftung freigestellt sind. Solange es sich also um einen EUA-Impfstoff handelt, kann man sie nicht haftbar machen. Egal, wie rücksichtslos sie handeln, egal, wie schwer Ihre Schädigung ist, egal wie fahrlässig sie sind, Sie können sie nicht verklagen.
Sobald dieser Impfstoff offiziell zugelassen ist, verschwindet dieser Schutz, diese Immunität, die Haftungsfreistellung. Und dann können wir sie verklagen – es sei denn, es handelt sich um einen empfohlenen Impfstoff für Kinder!
Freitag, 18. Februar 2022
Eine interessante Information
2 Kommentare:
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Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
Und natürlich wurden die Verträge der EU etwa mit Pfizer, wie auch die Verträge unserer Bundesregierung mit Pfizer und anderen Impfstoffherstellern, noch immer nicht veröffentlicht.
AntwortenLöschenLeider thematisieren das auch die kritischen Stimmen in Politik und Medien zu wenig bis gar nicht.
Gerade mal eine handvoll EU-Abgeordneter ist tätig geworden, und hat dann seitenweise geschwärzte Vertragskopien erhalten.
Sandokan
cher Le Penseur
AntwortenLöschen"LePenseur war und ist kein Befürworter der Todesstrafe."
Das wird sich noch ändern, wenn's so weitergeht.
Für gewisse Verbrechen gibt es nämlich nur die EINE Strafe!
cordialement, Nightbird