Schon bei den Eilanträgen entschied das ‚Bundesverfassungsgericht gegen Bewegungs-freiheit und frische Luft‘. Das hat es in den Hauptverfahren durch den heute ver-öffentlichten „Beschluss vom 19. November 2021“ bestätigt. Die Bundesregierung darf mit höchstrichterlichem Segen die Grundrechte beliebig einschränken, wenn das ihrer Ansicht nach Gesundheit und Leben schützen könnte. Ein empirischer Nachweis für die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist auch nachträglich nicht nötig, mildere Mittel mussten und müssen nicht ernsthaft erwogen werden.
Freitag, 3. Dezember 2021
Im Zweifel gegen die Freiheit, das scheint nun der neue Grundsatz
2 Kommentare:
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Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir können bei der anstehenden Rettung des Klimas und damit der ganzen Menschheit nicht auf jedes Individum Rücksicht nehmen. Grundrechte können, wenn es um solche existentiellen Fragen geht, nur noch in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
AntwortenLöschen@Klimaretter
AntwortenLöschenDas ist entweder Sarkasmus - dann gratuliere ich!
Oder es ist ernst gemeint, dann: Be careful what you wish for!
Das einzige das gewisse Elemente in der Gesellschaft physisch schützt (wie gewisse Aktivisten und NGOs) ist ein funktionierender Rechtsstaat.
Wird der Soziale Kontrakt einseitig aufgelöst, dann dürft ihr euch warm anziehen.
Sandokan