Machen wir doch einfach folgendes: da es sich in Hinblick auf Korruption um einen nationalen Notstand handelt, führen wir einfach einen 7-Tage-Inzidenzwert hinsichtlich Korruption ein. Liegt der Wert bei über 25, schaltet die Ampel automatisch von grün auf gelb, liegt er über 50, dann ist die Ampel rot, wobei dann strengere Maßnahmen zulässig sein mögen.
Das ist zwar alles verfassungswidrig. Doch haben wir gelernt, dass die Verfassung zwar elegant, aber in Wahrheit doch spitzfindig ist, weswegen man sie getrost ignorieren kann. Außerdem brauchen die Verfassungsrichter ohnehin mehr als ein Jahr, um die Verfassungswidrigkeit zu erkennen – und bis dahin ist die alte Regelung ohnehin Geschichte und eine neue in Kraft.
Also, liebe Politiker und lieber Herr Dr. Unterberger:
Gerald
Die Maßnahmen fehlen noch.
Wenn die Korruptionsampel auf Rot schaltet, dann dürfen Politiker und Beamte aus diesen roten Gebieten nur noch durch Vorlage eines Strafregisterauszugs, sowie Offenlegung von Kontodaten und Chatprotokollen ausreißen. Wer das nicht macht, wird 14 Tage ohne Kommunikationsmittel daheim eingesperrt (Korruptionsquarantäne).