Samstag, 1. Mai 2021

»Natürlich darf man die Regierung auch weiterhin kritisieren«

 
Meint jedenfalls Horst Seehofer. Das ist ja tröstlich. Schließlich gab es auch in der DDR Kabarett (und dergleichen), wo man völlig unbehelligt und gefahrlos über Ronald Reagan ätzen konnte. Oder früher über Adenauer. Meinungsfreiheit pur! Hat niemand was dagegen gesagt — nicht mal Mielke ...
 
Dies vorausgeschickt, sollte man dann den unter dem obigen Titel veröffentlichten Artikel von Egon W. Kreutzer lesen. Keine beruhigende Lektüre, aber eine bedenklich bedenkenswerte ...

Horst Seehofer, der den Verfassungsschutz auf die Querdenker angesetzt hat, ist überzeugt, dass die Regierung auch weiterhin kritisiert werden darf, weil das ja das gute Recht jedes Deutschen ist, wie es im Grundgesetz als Meinungsfreiheit verankert ist.

Aber:

Das kann eben nicht für  alle Meinungen gelten. Und um herauszufinden, welche Meinungen nicht vom Geltungsbereich des Grundgesetzes erfasst sind, wird man doch wohl mal ein bisschen überwachen dürfen. Mit allen Mitteln, die so ein Geheimdienst zur Verfügung hat. Auch mit TK-Überwachung, auch mit V-Leuten, denn wenn die Gefahr droht, dass es zur

„Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“

kommt, dann muss dem Einhalt geboten werden.

Wir dürfen schon gespannt sein, ob der Horst noch mal den Erich macht und irgendwann

Ich liebe – Ich liebe doch alle – alle Menschen – Na ich liebe doch – Ich setze mich doch dafür ein.“

stammelt (was mit bayrischem Akzent sicher seinen besonderen Reiz hat ...). So, wie sich das Regime derzeit einbetoniert, wird's leider noch etwas dauern. Aber Herr Seehofer — Sie wissen schon, daß 1988 in Westdeutschland auch noch die meisten dachten, die DDR gäbe es mindestens noch über das Jahr 2000 hinaus.

Sowas kann sich schneller ändern, als man glaubt ...

4 Kommentare:

  1. Es ist eines, die Regierung zu kritisieren, wie das die drei Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei ja seit vielen Jahren vernehmbar und oft durchaus scharf und punktgenau tun. Kein Mensch in der von ihnen kritisierten Bundesregierung ist auf die Idee gekommmen, diess Parteien oder auch nur einzelne ihrer Vertreter durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

    Etwas sehr anderes ist es, nicht nur die Regierung zu kritisieren, sondern diese gemeinsem mit den genannten Oppositionsparteien in einen Sack zu stecken, "Schweinesystem" draufzuschreiben und die "Überwidnung" dieses "Systems" zu fordern. Und den Vertretern des "Systems" anzudrohen, mit ihnen werde, wenn die "patriotischen Deutschen" mal an der Macht sind, "kurzer Prozess" gemacht. So argumentieren nicht nur die sog. "Querdenker", sondern auch viele Vertreter der sie tragenden Partei, die sich selbst als "einzige Opposition" versteht. Was sogar insoweit stimmt, als diese Partei in einer fundamentalen Opposition zur deutschen Verfassung steht.

    Dass ein Verfassungsschutz den Staat gegenüber Feinden der Verfassung schützt, dürfte auch dem schlichtesten Gemüt einleuchten. Sonst hätte er seine Daseinsberechtigun verloren.

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  2. werter lepenseur!
    natürlich darf man jede regierung kritisieren, auch die saudische und nordkoreanische. zwar nur einmal aber man darf.

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  3. Werte Freya,
    erzählen Sie keinen Schmarrn:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Beobachtung_der_Partei_Die_Linke_durch_den_Verfassungsschutz
    Bitte, gern geschehen.
    MfG Fragolin

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  4. Chère Freya,

    Kein Mensch in der von ihnen kritisierten Bundesregierung ist auf die Idee gekommmen, diess Parteien oder auch nur einzelne ihrer Vertreter durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

    stimmt, obwohl das zumindest (!) bei der SED-Nachfolgepartei oft angebracht gewesen wäre. Und bei manchen "Grün-Pflanzen" nicht weniger.

    Etwas sehr anderes ist es, nicht nur die Regierung zu kritisieren, sondern diese gemeinsem mit den genannten Oppositionsparteien in einen Sack zu stecken, "Schweinesystem" draufzuschreiben und die "Überwindung" dieses "Systems" zu fordern.

    Erstens hat das "die AfD" hinsichtlich der Linkspartei so nicht behauptet, obwohl seit den Rot-Rot- bzw. Rot-Rot-Grün-Koalitionen auf Länderebene die Berechtigung dazu durchaus besteht.

    Zweitens: was ist daran "verfassungswidrig", wenn eine Partei die soganannte "Realverfassung", sprich: die verluderte Parteien"demokratie" mit ihrem Filz und ihrer faktischen Aushebelung der Gewaltentrennung, ihrer Kungelei und Korruption auf allen Ebenen, wieder an die Vorgaben der geschriebenen Verfassung zurückführen möchte?

    Man mag darüber streiten, ob eine AfD, wenn sie mal irgendwo in einer Regierung sitzen wird (das ist m.E. nur eine Frage der Zeit), sich nicht ebenso korrumpieren läßt. Ja, mag sein, vielleicht auch nicht, oder nicht im gleichen Maß wie die anderen. Aber das rechtfertigt keine präventive Beobachtung.

    Daß das politische System Deutschlands (und nicht nur Deutschlands, muß man gerechterweise hinzusetzen!) von dem, was in der Verfassung eigentlich gefordert wird, meilenweit abweicht, kann nur der totale Naivling oder der bereits Korrumpierte (bzw. zu seiner Korrumpierung freudigst bereite) leugnen.

    Volkssouveränität, Gewaltentrennung, Grundrechtsschutz etc. etc. sehen total anders aus, wenn Sie ins Grundgesetz blicken, als das, was uns in der Realität geboten wird.

    Wenn bspw. eine Parlamentsvizepräsidentin den Antrag auf Feststellung der Beschlußfähigkeit trotz evidenten Nicht-Vorliegens derselben einfach vom Tisch wischt, dann weiß man, was die politischen Machthaber von der Verfassung, Geschäftsordnung etc. halten: es ist für sie ein Papier zum Hintern-auswischen.

    Daß es eigentlich die Aufgabe eines Verfassungsschutzes wäre, die Verfassung gegen solche Feinde zu schützen, sollte auch dem schlichtesten Gemüt einleuchten. Also sogar Ihnen.

    Wird es aber nicht. Dafür werden Sie ja nicht bezahlt ...

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