oe24 informiert:
In der neuen Gesetzesnovelle des
Gesundheitsministeriums gilt schon eine Versammlung von vier Menschen
als eine Veranstaltung. Bei Missachtung drohen harte Strafen.
Eine Gesetzesnovelle vom Gesundheitsministerium wurde Mittwochabend in
Begut-achtung geschickt. Leichter verordnet werden können durch diese
auch Ausgangs-beschränkungen. Die Begutachtung läuft bis 9. März. Auch
werden die Eingriffs-möglichkeiten bei Zusammenkünften neu geregelt.
Künftig gelten Ansammlungen von mindestens vier Personen schon als
Veranstaltung.
Bis zu 30.000 Euro Strafe für Veranstalter
Dies gilt im öffentlichen wie im privaten Bereich, wobei bei letzterem
wieder klar gestellt wird, dass es daheim zu keinen Kontrollen kommt.
Dennoch soll es harte Strafen geben können: Organisatoren von
Veranstaltungen können mit bis zu 30.000 Euro Geldstrafe oder sechs
Wochen Haft bestraft werden, wenn sie eine Untersagung ignorieren.
Teil-nehmer an verbotenen Events haben bis zu 1.450 Euro abzuliefern.
Veranstalter, die keine Bewilligung einholen bzw. Auflagen nicht
einhalten, haben mit 3.600 Euro oder vier Wochen Haft zu rechnen.
Ausgangsbeschränkungen sollen erleichtert werden
Erleichtert werden sollen Ausgangsbeschränkungen. Diese konnten bisher
nur verhängt werden, wenn das Gesundheitssystem zusammenzubrechen
drohte oder in "ähnlich gelagerten Notsituationen". Nunmehr sollen
kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren bereits dann
möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung auf Grund der
unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden
kann.
Das heißt im Klartext:
Wer gegen die grün-schwarze Junta demonstriert, dessen Existenz wird vernichtet. Denn 30.000 Euro für »Veranstalter« mögen für einen Bill Gates oder George Soros bloß einen Griff in die Postkassa bedeuten. Für normale Bürger, die sich gegen eine machtgeile Regierung zur Wehr setzen wollen, indem sie zu — von der Exekutive dann prompt untersagten — Demonstrationen aufrufen, sind sie existenzvernichtend.
Und auch für den bloßen Teilnehmer an solch einer Demonstration sind — angesichts des monatlichen Medianeinkommens von knapp über 2.000 Euro — Strafen von 1.450 Euro existenzgefährdend, vier Wochen Haft in der Regel sogar existenzvernichtend, denn dann ist mit Sicherheit der Job weg, bzw. die eigene, kleine Firma in Konkurs.
Und die Erleichterung der Ausgangsbeschränkungen heißt: der gläserne Bürger wird schon intensiv vorbereitet — mit Handypflicht in der Öffentlichkeit zwecks Erstellung von lückenlosen Bewegungs-profilen (à la Volksrepulik China), um durchgeknallte Allmachtsphantasien von Politruks und ihren ebenso gewissenlosen wie karrierehgeilen Handlangern in Polizei und Justiz auslebbar zu machen.
Machen wir uns nichts vor: dieser Begutachtungsentwurf — mit einer lächerlich kurzen Frist für die Stellungnahmen, bloß bis zum 9. März! — ist nichts anderes als ein lupenreines
ERMÄCHTIGUNGSGESETZ
des in grüner Hand befindlichen Gesundheitsministeriums. Jetzt ergeben auch die bizarren Ermitt-lungshandlungen der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (ebenfalls in stramm-grüner Hand!) gegen einen früheren Justizminister und derzeitigen Richter des Verfassungsgerichtshofs auf einmal Sinn: nein, es ging nicht darum, ob ein Rechtsberater eines Korruptionsverdächtigen diesem einen Hinweis auf eine ihm zu Ohren gekommene mögliche Hausdurchsuchung gab (was nicht nur völlig legitim, sondern vermutlich sogar standesrechtlich geboten wäre!), das war nur der Vorwand — sondern: das Eindringen einer Staatsanwältin in eine Sitzung des Verfassungsgerichtshofs, um Brandstetter in die Zange zu nehmen, sollte ihm und vor allem (!) den anderen Mitgliedern des VfGH signalisieren: wagt es bloß nicht, ein »grünes« Gesetzesvorhaben wegen Verfassungswidrigkeit zu kippen, sonst werden wir euch einfach mit Ermittlungen — unter welchem Vorwand immer — diskreditieren, mundtot machen und ausschalten!
Es soll in künftigen Zeiten keiner kommen, der behauptet: »Das haben wir doch nicht ahnen können!« Doch: habt ihr! Spätestens mit diesem Gesetzesentwurf, der eines der elementarsten Grundrechte jeder (!) demokratisch verfaßten Ordnung, nämlich das Demonstrationsrecht, durch freies Ermessen von Exekutivorganen aushebeln läßt, indem durch Gummiparagraphen etwas, was in Fällen des Notstandes gerade noch verzeihlich ist, auch in Fällen administrativer Zweckmäßigkeitserwägungen anwendbar gemacht wird.
Wenn das Gesetz wird, dann ist der demokratische Rechtsstaat in Österreich nur mehr von Gnaden der Regierung zugelassen. Eine »Rechtsordnung« dieser Art war man freilich bislang gewohnt als Diktatur zu bezeichnen.
werter Le Penseur,
AntwortenLöschenich habe lange überlegt ob ich diesen Link einstelle..... ich tue es einfach mal
"Unsere" Pandemie läuft nach Plan ab. Oktober 2019 ....Stichwort Event 201 ... ich habe hier schon einmal darüber geschrieben
In diesem Video geht's um die Teilnehmer und Hintergründe dieser "Übung" .... am interessantesten fand ich die Rolle Chinas und auch die immer wiederkehrenden Hinweise zu Davos, Klima, Weltherrschaft und der Zensur der Medien..............und natürlich die Politik
.. auf mich wirkt es gespenstisch aber das muss jeder für sich beantworten
https://www.bitchute.com/video/smz3oN13ekVp/
mlg Alexandra