Sonntag, 3. Januar 2021

Auf der stets lesenswerten

 Kunst- und Kulturplattform DrehPunktKultur
 
 
... erschien zu Silvester ein  trefflicher Kommentar von Reinhard Kriechbaum:
Also sprach Bundeskanzler Sebastian Kurz via ORF am späteren Abend zum Volk: Wenn ab 18. Jänner Kulturveranstaltungen wieder möglich sein werden, werden die Besucher ein negatives Testergebnis nachweisen müssen. Das darf nicht älter als 48 Stunden sein und der Veranstalter wird’s kontrollieren müssen. 
 
So weit der offizielle Informationsstand aus dem Mund des Bundeskanzlers, Stand 30. Jänner, 22 Uhr. Die Verfassungsrichter wetzen zwar schon die Messer, aber das kratzt Kurz nicht: Das Freitesten sei „ein komplexer, neuer Bereich“, und es gebe eben „immer einen Verfassungsexperten, der etwas skeptisch sieht, weil es neu ist“. Wir ahnten es: So ein junger, dynamischer Kanzler hat seine Crux mit den pessimistischen Altvorderen beim Verfassungsgerichtshof...

Im Mai 2020 hat derselbe Autor in einem (auf dem LePenseur-Blog zitierten) Artikel auf die fürwahr banausischen Regulierungen für  Orchesterkonzerte süffisant hingewiesen. Der Unterhaltungswert der Lektüre war da freilich weitaus höher als der Lerneffekt bei Politruks und »Gesundheits«-Bürokraten.

Und so dürfen wir auch für das Neue Jahr davon ausgehen, daß besagte Gruppen nichts dazulernen. Außer der vertieften Erkenntnis, daß man der österreichscihen (und deutschen) Untertanenschaft nicht nur fast nach Belieben auf den Kopf machen kann, ohne Proteste zu ernten, sondern diese Exkremente auch noch ad libitum verreiben darf.

Eine Einsicht, die allerdings ebenso wenig überraschend, wie deprimierend ist ...

 

 

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