Auch sind die Gegner der Coronamaßnahmen keineswegs durchgehend Impfgegner. Es gibt aber eben Ärzte, die vorsichtig bei der Verabreichung Medikamenten sind, die nur eine sehr kurze Testphase hinter sich haben und die Gesunden verabreicht werden sollen. Dazu kommt, dass die Herstellerfirma die Haftung für den Impfstoff ablehnt. Man muss tatsächlich eine Art Einwilligungserklärung unter-schreiben, wenn man geimpft werden will. Bei Impfstoffen wie Tetanus, Diphterie oder Masern wurde das niemals so gehandhabt, was viele Menschen verständlicherweise mißtraurisch macht.
Den größten Fehler hat die Politik begangen, die den Impfstoff als Wunderwaffe idealisiert hat wie dereinst die V2. Das ist ungeschickt und dämlich. Der Herr Kurz und der Herr Anschober hätte sich nur vor die Kamera stellen müssen (Pressekonferenzen haben sie ja zur Genüge abgehalten) und verkünden können, dass es alsbald einen Impfstoff geben wird, mit dem sich jeder impfen lassen kann, wenn er will. Es wäre dann noch klug gewesen, wenn er darauf hingewiesen hätte, dass der Impfstoff naturgemäß nur eine kurze Erprobungsphase hinter sich hat und demnach ein unbekanntes Restrisiko besteht, das er uns seine Berater für gering halten.
Das wäre eine ganz andere Ansage gewesen als die Obesessionen, die etliche Politiker in Zusammen-hang mit dem Impfstoff entwickelt haben. Vielleicht sollte man dem Hrn. Sebastian Kurz einmal einen Nachhilfeunterricht in Jus erteilen, dass es so etwas wie ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt, das in praktisch allen Verfassungen zivilisierter Staaten verankert ist. Das sind eben keine Spitzfindig-keiten, sondern zentrale Bürgerrechte, die zu respektieren sind. Wenn ein Bundeskanzler solche zentralen Bürgerrechte unterminiert (und da ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit ja nicht das einzige, es gibt ja auch ein Recht auf Meinungsfreiheit, das von der ÖVP mit Füßen getreten wird), dann gehört dieser Bundeskanzler seines Amtes enthoben.
Was die Coronatoten und die Übersterblichkeit anbelangt, dann sollte man wissen, wie diese Zahlen erhoben werden. Die Übersterblichkeit hängt nämlich nicht nur davon ab, ob eine Epidemie über das Land hinwegfegt oder nicht, sondern auch von der Anzahl der Menschen, die in diesem Land lebt (Tendenz steigend) und von der Altersstruktur (Tendenz steigend Richtung höheres Lebensalter). Es existiert auch keine signifkante Änderung der Lebenserwartung. Im Jahr 2015 war sie genauso hoch wie im Jahr 2020.
Was die Coronatoten betrifft, so ist deren Ermittlung derart unseriös, dass es fast schon einem Skandal gleichkommt. Es interessiert nämlich die Medien, die Politik und die Statistik Austria nicht, was der Totenbeschauarzt oder der Pathologe in den Totenschein schreibt. Insbesondere letzterer ist aber derjenige, der es wohl am allerbesten weiß. Denn der studiert die Krankengeschichte, telefoniert mit den anderen behandelnden Ärzten, welche Krankheiten zuletzt im Vordergrund standen und gibt dem-entsprechend die Todesursache an. Wenn Unklarheiten herrschen, wird eine Obduktion durchgeführt, wo dann stringent ermittelt wird, ob der Betreffende an Corona, an einem Herzinfarkt oder einer Lungenembolie verstorben ist.
Doch all das interessiert niemanden!
Für die Behörden ist nur entscheidend, ob ein Test positiv ist oder nicht. Und positiv ist der Test auch mit einem CT-Wert von 36 (Virusnachweis nach 36 Replikationen, was nichts anderes bedeutet, als das aus einer einzigen Virusnukleinsäure 2^36 erzeugt werden). Ist so ein Test positiv, dann wird das der Behörde gemeldet. Stirbt ein Patient, dann wird das ebenfalls der Behörde gemeldet. Diese beiden Datensätze werden gematcht und – voilà! – wir haben die Coronatoten!
Das ist keine Erfindung vorn mir, sondern auf der Homepage des Sozialministerium nachzulesen, wo wörtlich steht:
Die Eingabe der Zahlen von Todesfällen ins Epidemiologische Meldesystem erfolgt durch Labors und Bezirksverwaltungsbehörden.Das ist an Unseriosität kaum zu überbieten. Letztendlich wird ein isolierter Labortest zur Ermittlung der Todesursache herangezogen. Diese Vorgehensweise widerspricht allem, was man als Arzt zu diesem Thema lernt und irgendwelche selbsternannten Experten, die derart idiotische Vorgaben machen, gehörten sofort besachwaltet.
Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Virus-erkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) ver-storben ist.
Noch etwas: die neue Zählweise der WHO wird wohl zu niedrigeren "Fallzahlen" führen. Umgekehrt führt es aber auch zu einer höheren Letalität. Ich bin überzeugt davon, dass man mit solchen Zahlenspielen die Gefährlichkeit von Corona wieder unverhältnismäßig hochspielen wird, um dann neue Lockdowns zu argumentieren.
Ich würde darauf einen hohen Betrag wetten.
Dass diese flammende Apologie für die nach dem Urteil der Behörden stark antisemitisch gefärbten „Querdenker“ ganz gezielt und bewusst am Internationalen Holocaust-Gedenktag hier platziert wird, kommentiert sich selbst. Ein Abgrund an ethischer Verkommenheit. Aber der schaurige Antisemitismus der Soros/Kahane-Dauerhetzer und Bewunderer des Antisemiten Orban hier ist ja nichts Neues.
AntwortenLöschenCoronaleugner, Klimaleugner, Auschwitzleugner.
AntwortenLöschenDoch ein Begriff muß bei dem Worte sein ...
Denn eben wo Begriffe fehlen,
Da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein.
Mit Worten läßt sich trefflich streiten,
Mit Worten ein System bereiten,
An Worte läßt sich trefflich glauben,
Von einem Wort läßt sich kein Jota rauben.
Einen hab' ich noch - Gretchen: Das ist nicht recht, man muß dran glauben! Faust: Muß man?
AntwortenLöschenwerter frau kollegin!
AntwortenLöschenwürden sie mir bitte einen link geben auf das ministrium, wo ich diesen abschnitt finden kann, denn ich wurde nicht fündig.
mit dank im voraus.