Samstag, 19. Dezember 2020

Wahlausgänge

 
Zu Andreas Unterbergers Artikel »Rückblick und Ausblick: Was es mit Trumps Niederlage wirklich auf sich hat« erscheint folgender
 
 
Gastkommentar
von elfenzauberin
 
 
Die europäischen Journalisten können es gar nicht erwarten, bis Biden zum Präsidenten angelobt wird. Doch könnte es ebenso auch anders kommen.

Der Grund liegt einfach darin, dass das Wahlergebnis noch nicht endgültig feststeht. Und solange das nicht der Fall ist, besteht für Trump kein Anlaß, eine Niederlage einzugestehen. Interessanterweise haben die Wahlmänner von einigen Bundesstaaten sog. »provisional votes« für Trump abgegeben, um eben — im Falle des Falles und in Abhängigkeit von den endgültigen Entscheidungen der Gerichte — auch noch für Trump stimmen kann.

Der supreme court hat die Klage von Trump abgewiesen. Die Begründung dafür ist aber interessant. Sie liegt nicht etwa darin, dass der supreme court den mutmaßlichen Wahlbetrug in Abrede stellt, sondern darin, dass der supreme court die Rechte der Bürger von Texas durch die Wahlunregelmäßigkeiten nicht verletzt sieht. Diese seltsame Begründung wurzelt offenbar in der Überzeugung der Höchst-richter, dass es nicht Aufgabe eines Höchstgerichtes ist, über eine Wahl zu entscheiden, welche ja letzt-endlich ein Bürgerrecht ist. Ich meine, dass diese Haltung schon etwas für sich hat. Jedenfalls hebt sich das amerikanische Höchstgericht sehr positiv von den europäischen Höchstgerichten ab, die offenbar ihre Aufgabe darin sehen, Politik zu betreiben.

Das Wahlergebnis wird dann feststehen, wenn die letzten anhängigen Gerichtsverfahren abgewickelt sind. Und wie diese Gerichtsverfahren ausgehen werden, weiß kein Mensch. Das Mehrheitswahlrecht in den USA bringt es mit sich, dass man mit wenigen umstrittenen Stimmen doch noch haushoch gewinnen kann, weil eben der Präsident in den USA — anders als in Österreich — nicht direkt, sondern indirekt über Wahlmänner gewählt wird.

-----
 
PS: Besondern pikant ist in diesem Zusammenhang, dass sich immer wieder unterbelichtete "glü-hende" europäische Politiker finden, die das Wahlsystem in den USA als undemokratisch anprangern, ohne zu verstehen, dass wir in der EU ein ganz ähnliches Wahlrecht haben. Da wie dort sind die Bundes- bzw. Mitgliedsstaaten nicht nach ihrer Bevölkerungszahl repräsentiert.
 
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.