Samstag, 5. Dezember 2020

Pfusch – aber nicht »am Bau« ... sondern in der Politik!

von  it’s  me 
 

 

Ich frage mich, wozu unsere Wirtschaftsministerin Schramböck Wirtschaft studierte, wenn sie davon so wenig versteht, denn ihre Inkompetenz offenbart sich u.a. in den Coronahilfsmaßnahmen.

 

Nehmen wir das Beispiel Gastronomie her, wo bis zu 80% des Umsatzes des Vergleichsraumes aus 2019 ausgeschüttet werden, wenn die Mitarbeiter weiterhin im Angestelltenverhältnis bleiben und nicht ge-kündigt werden.

 

Wenn diese Branche mit 80% des Nettogewinnes entschädigt werden würde – okay, aber nicht mit 80% vom Umsatz!

 

Ich gebe der Dame gerne kurz Nachhilfeunterricht: in der Gastronomie beträgt der Wareneinsatz laut Richtsatz des Finanzministeriums (okay, sind die der Krauts, aber das wird bei uns nicht viel anders sein!) zwischen 26% bei Pizzerien und 28% bei Speiselokalen (in Toplokalen natürlich wesentlich höher). Wenn jetzt alle Lokale Corona-bedingt geschlossen bleiben und mit 80% entschädigt werden, haben sie schon einen satten Gewinn, auch wenn sämtliche Angestellte weiterhin bezahlt werden, denn der Wareneinsatz ist höher als die 20%, weiters erspart sich die Gastronomie die Energiekosten und andere „Nebengeräusche“ wie Entsorgungskosten etc. 

 

Zusätzlich darf die Gastronomie „Take-away“ anbieten, was ein zusätzliches Körberlgeld bedeutet. Also auf ganzer Linie ein Gewinn für die Szene, aber ein totaler, unnötiger Flop für den Steuerzahler. Da zeigt sich das Problem von „Wirtschaftswissenschaftern“ wie Schramböck, die in der Theorie viel gelernt haben, aber dieses Wissen nie als selbständige Unternehmer unter Beweis stellen mussten, sondern immer im Angestelltenverhältnis waren mit dementsprechend geringem unternehmerischen Risiko.

  

An zwei Beispielen kurz dargestellt: 

 

1. ein sehr gutes Restaurant am Land , das wir  gerne aufsuchen – eine Goldgrube – freut sich über den Lockdown, denn nach Aussagen der Besitzerin wird sie so viel verdienen wie nie, denn zusätzlich zu den 80% erspart sie sich, wie bereits erwähnt, den Wareneinkauf, hat jede Menge Freizeit und verkauft am Wochenende über 200 Essen über die Straße. 

 

2. ein ganz lieber, sehr wohlhabender Bekannter, hat vor einiger Zeit aus Jux und Tollerei und aus Über-angebot an Freizeit, ein kleines Lokal gepachtet, das er Anfang dieses Jahres wieder aufgab, da es sich nicht wirklich rechnete. Jetzt zeigte er mir den Bescheid, dass er, der das Lokal nicht einmal mehr hat, basierend auf dem Umsatz des Vorjahres, 12.000€ bekommen wird, wahrscheinlich dasselbe für den Dezember usw.

 

Wer anders behauptet, der lügt, denn der Großteil der Gastronomie ist der Nutznießer aus der Krise, und das sollte nicht sein. Entschädigung ja, aber Ausnützen der Krise auf Kosten des Steuerzahlers – Nein.

 

Wenn die Frau Ministerin meine Aussage bis jetzt nicht verstanden haben sollte, hier ein Beispiel aus einem Top-Restaurant:

2 Menus a 150,00 €

Da sich so ein Essen über einen längeren Zeitraum  hinzieht, braucht man etwas zum Trinken, neben dem obligatorischen Pfiff Bier als Aperitiv.

1 Flasche Grüner Veltliner Smaragd Wachstum Bodenstein 2015  -  90 €

1 Flasche Mouton Rothschild 1996  -  ca 80 0€

Alles in allem beträgt die Endsumme ca 1.200,00 €

 

Bis jetzt alles klar, Frau Ministerin?

 

Nach alter Rechenart bliebe dem Lokal brutto, nach Abzug des Wareneinsatzes beim Essen 180 €, beim GV 65 € und beim Mouton 650 €, macht in Summe: 895 € – aber nach der Coronasubvention wird dem Lokal 960€ bleiben.

 

Und das nennen Sie okay, nebst der Tatsache der oben erwähnten zusätzlichen Einsparungen?

 

Es gibt aber keine Unterstützungen für Zulieferer der Gastronomie. Meine absoluten Lieblinge – die Weinbauern – bekommen trotz massivster Umsatzeinbußen keine Unterstützung. Die Fleischhauer – ebenso nichts. Diese Liste ließe sich lange fortsetzen.

 

Auch der Handel soll mit einem gewissen Prozentsatz entschädigt werden. Hat die Frau Ministerin bereits daran gedacht, dass die Spanne in der Textilbranche eine ganz andere ist als in der Sport-branche, denn an einem E-Bike verdient der Sporthändler nicht viel, im Gegensatz zu einem Geschäft, das T-Shirts verkauft.

 

Wieder der Beweis erbracht, dass der Pfusch in Österreich anscheinend erfunden wurde.

 

Und wie schaut es mit Subventionen aus für Berufszweige, die speziell im ersten Lockdown massivste Einbußen hatten, dabei denke ich an gewisse Fachrichtungen in der Medizin?

 

Denn wer ließ sich aus kosmetischen Gründen Zahnkronen machen, die nur der Optik dienen? Nie-mand, man ging nur zum Zahnarzt oder zum HNO-Arzt (die gefährdetsten Ärzte, wegen der Aerosole), wenn dringend nötig? Werden diese Kollegen ebenfalls entschädigt? Ich habe nichts Entsprechendes darüber gelesen.

 

Alles in allem: eine Husch-Pfusch-Entscheidung, die völlig an der Realität und an den Bedürfnissen vorbei-geht – typisch für unsere amateurhaften Politschauspieler.

 

 

-----

 

 

PS: Heute hat mir meine Frau ein gutes Reh versprochen, aber auch ich werde meinen Beitrag leisten und diese Schönheit beisteuern:



 

3 Kommentare:

  1. Der Gastronom kauft keine Rohware ein, verkauft aber 200 Essen über die Straße.
    Kann der Zaubern?
    Oder braucht der seine eingefrorenen Vorräte auf?
    Ich glaube, dass sie diesen Text besser noch mal überarbeiten sollten, es mag ja sein, dass Sie im Prinzip recht haben, der Teufel steckt aber im Detail.

    AntwortenLöschen
  2. Cher (chère?) Anonym,

    das "Zauberrätsel" klärt sich eigentlich recht einfach auf. Der von Ihnen inkliminierte Satz lautet nämlich:

    ... denn nach Aussagen der Besitzerin wird sie so viel verdienen wie nie, denn zusätzlich zu den 80% erspart sie sich, wie bereits erwähnt, den Wareneinkauf, hat jede Menge Freizeit und verkauft am Wochenende über 200 Essen über die Straße.

    Was heißt das, den Text sinnerfassend interpretiert?

    a) Für die im Restaurant durch den Lockdown entallenden Umsätze im Restaurant erspart sich das Restaurant den Wareneinkauf.

    Dem werden Sie, cher Anonym, hoffentlich zustimmen.

    b) gibt es zusätzlich noch Gassenverkauf (der aber die 80% Umsatzeratz nicht kürzt). Nun, dafür wird es wohl einen Wareneinsatz geben — aber das war gar nicht der Punkt der Argumentation von Kollege it's me, der weiter unten in seinem Rechenexempel ganz eindeutig von den durch die Lokalschließung betroffenen Umsätze ausgeht (oder haben Sie je einen "Menü-über-die-Gasse-Verkauf" mit einem Flascherl Mouton Rothschild dazu erlebt? Ich nicht!

    Und es sollte wohl allgemein bekannt sein, daß in Restaurants der Rohaufschlag bei Getränken weitaus höher zu sein pflegt (insbes. bei teuren Kreszenzen, wie sie in einem Toplokal angeboten und konsumiert werden!), als bei Speisen.

    Beim typischen "Mittagsmenü" verdient der Wirt nämlich fast nix, sondern praktisch nur durch die mitkonsumierten Getränke. Deshalb "schläft" dem Wirt auch, wie man sprichwörtlich sagt, "das Gesicht ein", wenn ein Menü-Gast zum Essen nur ein Glas Leitungswasser bestellt — weshalb viele Gastwirte dazu übergegangen sind, auch für "ein Glas Leitungswasser" etwas zu berechnen, aber eben nur dann, wenn kein anderes Getränk bestellt wird.

    Der Teufel steckt also weniger "im Detail" des Artikels, sondern eher im nicht sorgfältigen bzw. wenig sachkundigen Lesen desselben!

    AntwortenLöschen
  3. was ich vergessen habe zu erwähnen zgl. toprestaurant!
    die entschädigung inkl. weinen beträgt 80%, nur können die wirtsleute später den wein "nochmals verkaufen", nämlich an den zahlenden gast. ein zusätzlicher gewinn, für etwas entschädigt zu werden, was weiterhin im keller schlummert.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.