Mittwoch, 26. August 2020

Fußnoten zum Mittwoch

von Fragolin

Zwölf Stunden Stau an der Kärntner Grenze, weil die Kärntner die Verordnung vom Anschober wörtlich umgesetzt haben. Das nennt man „Dienst nach Vorschrift“. Und plötzlich soll die Vorschrift eigentlich doch gar nicht so gemeint gewesen sein. Das nennt man dann „Anschober-Verordnung“. Dieses Wort wird wohl bald in den allgemeinen Wortschatz aufgenommen werden für eine Ministerverordnung, die in dem Moment, wo man sie so befolgt, wie sie geschrieben ist, ins Chaos führt und deshalb niemals so gemeint war wie geschrieben.
Über die Amtsfähigkeit eines Ministers, der nach fünf Monaten immer noch nicht in der Lage ist, eine umsetzbare Verordnung zu erlassen, braucht man nicht mehr zu diskutieren. Ich bin nur froh für all jene Volksschulkinder, die diese Unfähigkeitsgranate niemals als Lehrer haben mussten. So hat seine Karriere doch noch etwas Positives.

***

Beim Thema Wortschatz. Unser kompetenztechnisch auch so bei etwa einem Anschober liegender Bundeskanzler trötete bei der Heiligen Kanzlermesse Pressekonferenz, ab jetzt solle „flächendeckender“ kontrolliert werden.
Flächendeckend hat seit gestern also einen Komparativ. Duden war gestern (frei nach Heinz Erhardt: „Meine Frau sagt auch immer, was weißt Duden?“), heute ist Kurz. Sein Wörterbuch könnte sich am flächendeckendsten von allen verkaufen.
(Beschwerde an Open Office: die Rechtschreibprüfung strichelt mir den Superlativ von „flächendeckender“ rot. Was soll das? Passt euer Programm gefälligst an den Neuen Kurz an! Dass es gratis ist, kann ja keine Ausrede sein!)

***

Apropos Anschober-Verordnung. Diese Woche möchte und wird der grüne Bonsai-Wesir wohl mit den Stimmen der Schwarzen, die er sich durch devoteste Backbordarbeit bei seinem Großen Meister ehrlich verdient hat, das neue Maßnahmengesetz durch die Abnickversammlung peitschen. Darin enthalten auch die geradezu historisch anklingende Ermächtigung des Gesundheitsministers, allein auf den Verdacht eines unguten Gefühles bei irgendwelchen Testergebnissen ohne Absprache mit anderen Regierungsmitgliedern, ohne lästiges Nachfragen beim Parlament und ohne jede Möglichkeit der Beeinspruchung Maßnahmen gegen nicht näher genannte Epidemien, Pandemien oder allgemein „Bedrohungslagen“ zu ergreifen, und das von Maskenzwang unter Strafandrohung bis hin zum generellen, staatsweiten und für alle geltenden strengsten Hausarrest. Der nächste Lockdown kann von Anschober einfach per Verordnung bestimmt werden, und keiner kann etwas dagegen tun.
Langsam wird mir klar, warum Anschober als jahrelanger grüner Empörungs- und Anklageautomat permanent größenwahnsinnige Verfassungsfeinde zu sehen glaubte: Er sah sich so oft im Spiegel.

***

Vor drei Jahren gab es eine Studie von Ednan Aslan über die extremen Einstellungen muslimischer „Flüchtlinge“ in Graz, in deren Ergebnis er vor radikalem religiösen Fanatismus und ganz besonders hohem Judenhass warnte. Oh, was wurde er damals von linker Seite niedergebrüllt, zum islamophoben Naziliebchen erklärt und als Wasseraufdiemühlengießer gegeißelt!
Gestern dann die Überraschung: sogar im „Standard“, jener linksextremen Propagandapostille, die vor drei Jahren federführend beim Niederkreischen des bösen Verbreiters unangenehmer Fakten war, wird jetzt genau diese Studie herangezogen um sich zu fragen, wie trotz dieses Wissens ein Vorfall wie der des judenhassenden Syrers in Graz passieren konnte. Wenn der Staat doch weiß, wie viele judenhassende Muslime es in Graz gibt, warum hat er dann nicht reagiert?
Nun ja, wir wissen die Antwort: keine der möglichen Reaktionen wäre politisch korrekt gewesen und jede einzelne von wieder den gleichen Gestalten als gelebtes Nazitum niedergebrüllt worden, die jetzt einen auf fassungslos und empört mimen. Heuchelei in Reinkultur, wie man es eben von der selbsterklärt „linken“ Seite gewohnt ist.

***

In Wien hat ein „Mann“ in der Wohnung auf eine „Frau“ eingestochen und ist dann aus dem Fenster im dritten Stock gesprungen. Also Scheidung auf Neuwienerisch. Ich hätte es für besser gehalten, wenn der Typ die andere Reihenfolge gewählt hätte: erst aus dem Fenster springen, noch vor dem Zustechen…

***

Wieder einmal brennen in den USA ganze Straßenzüge und werden Geschäfte geplündert, weil die Polizei einen Schwarzen angeschossen hat. Dass der arme kleine Engel laut US-Medien ein wegen schwerer häuslicher Gewalt und Vergewaltigung per Haftbefehl Gesuchter ist, der sich der Verhaftung entziehen wollte, indem er mit seinem Auto flüchten wollte, in dem seine drei kleinen Kinder saßen, wobei nicht bekannt ist, ob die Polizei davon ausgehen musste, dass er die Kinder entführen oder nur als menschliche Schutzschilde gegen seine Verfolgung verwenden wollte, wird in unseren Medien nicht gerne verbreitet, dafür in den Foren aber gerne gelöscht.
Ort des Wahnsinns:
Kenosha, Wisconsin.
Bürgermeister: John Martin Antaramian, Demokrat.
Gouverneur: Tony Evers, Demokrat.
Schuldiger: Donald Trump.
Wieso? Naja, einfach weil er jetzt die Nationalgarde schickt. Okay, die wurde eigentlich von Evers nach Bitte von Antaramian angefordert, aber das sind Spitzfindigkeiten...


5 Kommentare:

  1. passend zum Thema
    https://www.achgut.com/artikel/eu_placebo_befragung_zur_migartion
    Vor allem der Kommentar von
    S. Marek / 25.08.2020
    sei zu beachten :)

    AntwortenLöschen
  2. Zu deinen forschen „Tatsachenbehauptungen“ zu den Polizeischüssen in den Rücken des Schwarzen: Belege?!? Fehlanzeige.
    Die FAZ, Deutschlands seriöseste Tageszeitung, berichtet völlig anderes. Der glaube ich im Zweifelsfall mehr als links- und rechtsradikalen Internetportalen.

    AntwortenLöschen
  3. Werter Gernot Meier,
    nein, die Arbeit der Recherche in den amerikanischen Medien nehme ich Ihnen nicht ab. Übrigens wurde dort inzwischen sogar der Polizeiakt des Engelchens veröffentlicht. Will mal so sagen: Wenn jemand, der in einem Scheidungskrieg lebt, mehrmals brutale häusliche Gewalt angewandt hat, wegen Vergwealtigung per Haftbefehl gesucht wird und mit seinen drei kleinen Kindern (hatte ich den Scheidungskrieg erwähnt?) in ein Fluchtauto steigen will, dann bin ich mal gespannt, welche Begründung ein Richter dafür findet, warum die Officers den hätten unbehelligt fahren lassen und auf den Haftbefehl pfeifen sollen. Wegen der Hautfarbe? Nur mal so gefragt wegen Rassismus und so.
    MfG Fragolin

    AntwortenLöschen
  4. Ihr Wortschöpfung von der „Heiligen Kanzlermesse“ brachte gedanklich einen Stein bei mir ins Rollen.
    Hier das Ergebnis:
    https://unfucku.home.blog/2020/08/29/oesterreich-im-jahr-2025/

    AntwortenLöschen
  5. Werter Notbert,
    nichts davon würde ich mich getrauen, als unmöglich zu bezeichnen ;-).
    Danke!
    MfG Fragolin

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.