Mittwoch, 6. Mai 2020
Fußnoten zum Mittwoch
3 Kommentare:
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zum Zeigen des Dt. Grundgesetzes
AntwortenLöschenDer Polizist bemängelt, dass die Damen durch das Tragen des Grundgesetzes "eine gewisse Message" verbreitet, und das sei nicht erlaubt. Ich erinnere ihn demnächst daran, wenn ein paar Klimahüpfer mit ihren Plakaten herumlaufen, die verbreiten auch immer "eine gewisse Message". Hoffentlich steht er dann noch immer dort und ist nicht wieder zurück bei seinem alten Job, mit einer Radarpistole versteckt hinter einem Baum auf dem geradesten Stück Autobahn.
"Und ja, die Polizisten drohen offen mit Festnahme, weil das Grundgesetz sichtbar getragen wird." -
AntwortenLöschenEinmal mehr blanker populistischer Agitprop. Kein Mensch kommt in Deutschland mit der Polizei in Konflikt, wenn er die Verfassung sichtbar trägt. Der Blogger weiß genau, was der Grund für das Einschreiten der Polizei war: dass diese "Demonstranten" bewusst die derzeit geltenden Regelungen für öffentliche Versammlungen mißachtet und sogar ostentativ verhöhnt haben. Da muss jede Polizei als Ordnungsmacht einschreiten.
Dass man in Deutschland sogar auf höchstem Niveau mit Hilfe der Verfassung die Regierung kritisieren, ja sogar maßregeln kann, hat erst gestern das Bundesverfassungsgericht mit seiner EZW-Entscheidung vorgeführt. Im Unterschied zu dem wirren Parolen jener Demonstranten gegen die angebliche "Hygiene-Diktatorin", denen man eigentlich den Gang zum Psychiater nahelegen sollte, hat man am Verfassungsgericht erstens Manieren und zweitens Verstand.
Werter Gernot Meier,
AntwortenLöschenIhre Weisheit ist unangreifbar, ist es doch wirklich offensichtlich, wie sich diese renitente junge Frau mit sich selbst versammelt, ach was, zusammengerottet hat, derweil der spitzfindige Polizist genau das, nämlich sich nicht versammeln zu dürfen, extra nicht erwähnt und auf das Zeigen des Grundgesetzes ablenkt, um umso deutlicher zu machen, dass es nur um das Versammlungsverbot geht.
Nur mir Dummerchen ist der Fehler unterlaufen, aus der Drohung, die Frau für das Zeigen des GG einzusperren, sie aber nicht daran zu hindern, sich mit sich selbst oder sonstwem zu versammeln, irgendwie abzuleiten, dass es das Zeigen des GG ist, dass den Kappelträger stört.
Gut, dass ein aufmerksamer Deuter von Beamtenkryptik mitliest. Danke!
MfG Frgolin