Mittwoch, 6. Mai 2020

Fußnoten zum Mittwoch

von Fragolin

In der Not wird der Mensch innovativ. Zumindest der böse weiße männliche. Also erfand er die Distanzweste. Ein gar wunderbares Gerät, das die Nähe einer zweiten Abstandsweste spürt und beim Unterlaufen des zwar willkürlich festgelegten, aber sich eben gut anhörenden Ein-Meter-Abstandes zu blinken und zu vibrieren beginnt, dass sich das Virus wie zuhause in einer radioaktiv glühenden Tschernobyl-Fledermaus fühlt.

Ich wäre dafür, diese Dinger statt der nutzlosen Nasenlappen und Desinfektionsfetzen vor jedem Supermarkt zwingend den Kunden um den Wanst zu schnallen. Das würde zwar die Leute weiterhin nicht daran hindern, sich bei der frischen Lieferung von Trockenhefe gegenseitig fast auf den Buckel zu steigen, aber es wäre dann doch ein kauziges Bild, wenn ein Rudel Pensionisten sich um ein Germpackerl keilt und dabei aussieht wie ein Stapel blinkender Vibratoren.

Für das Problem mit dem Schwimmbad habe ich auch schon eine Idee: ein verpflichtendes Set aus Badehaube und Schwimmreifen, der bei Annäherung mit einem Torusdurchmesser von einem halben Meter aufploppt, während die Badehaube zu blinken und Sirenentöne auszustoßen beginnt. Das wäre ein Halligalli im Strandbad! Und das Virus würde sich zu Tode erschrecken, wenn es denn überhaupt leben würde.
Es lebe die Innovation!

***

Jenes rechtslinksstaatsverräterische Pack, welches seinen renitenten Widerstand gegen die alternativlose Weisheit der Großen Vorsitzenden immer noch nicht aufgibt, bekommt eben die gnadenlose Härte des Rechts… äh, sagen wir mal, des Staates zu spüren. Denn lerne, oh verfassungsextremistischer Rechtsradikaler (also radikaler Verfechter des geltenden Rechts), das Grundgesetz auch nur zu zeigen, seine pure Existenz öffentlich sichtbar zu machen, ist im Gegensatz zur Zurschaustellung staatstragender und zu Deutschland gehörender Rechtsschriften wie dem heiligen Quran, eine verabscheuungswürdige und nicht tolerierbare Dreistigkeit und rangiert als neuerdings polizeilich verbotene „politische Meinungsäußerung“ auf der Rangliste der politischen Schwerverbrechen zwischen dem Zeigen der Deutschlandfahne und dem Skandieren der faschistischen Parole „Merkel muss weg!“.
Glaubste nich? Guckstu hier. Und ja, die Polizisten drohen offen mit Festnahme, weil das Grundgesetz sichtbar getragen wird.

***

Wenn man gegen den Strom schwimmt, merkt man erst, wie viel Dreck einem entgegenkommt.
Es scheint, dass es umso mehr wird, je weiter man stromaufwärts kommt.

***

Damals galt er noch als Spinner, heute gelten jene als Spinner, die nicht so herumlaufen:


3 Kommentare:

  1. zum Zeigen des Dt. Grundgesetzes
    Der Polizist bemängelt, dass die Damen durch das Tragen des Grundgesetzes "eine gewisse Message" verbreitet, und das sei nicht erlaubt. Ich erinnere ihn demnächst daran, wenn ein paar Klimahüpfer mit ihren Plakaten herumlaufen, die verbreiten auch immer "eine gewisse Message". Hoffentlich steht er dann noch immer dort und ist nicht wieder zurück bei seinem alten Job, mit einer Radarpistole versteckt hinter einem Baum auf dem geradesten Stück Autobahn.

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  2. Gernot Meier06 Mai, 2020 14:13

    "Und ja, die Polizisten drohen offen mit Festnahme, weil das Grundgesetz sichtbar getragen wird." -

    Einmal mehr blanker populistischer Agitprop. Kein Mensch kommt in Deutschland mit der Polizei in Konflikt, wenn er die Verfassung sichtbar trägt. Der Blogger weiß genau, was der Grund für das Einschreiten der Polizei war: dass diese "Demonstranten" bewusst die derzeit geltenden Regelungen für öffentliche Versammlungen mißachtet und sogar ostentativ verhöhnt haben. Da muss jede Polizei als Ordnungsmacht einschreiten.

    Dass man in Deutschland sogar auf höchstem Niveau mit Hilfe der Verfassung die Regierung kritisieren, ja sogar maßregeln kann, hat erst gestern das Bundesverfassungsgericht mit seiner EZW-Entscheidung vorgeführt. Im Unterschied zu dem wirren Parolen jener Demonstranten gegen die angebliche "Hygiene-Diktatorin", denen man eigentlich den Gang zum Psychiater nahelegen sollte, hat man am Verfassungsgericht erstens Manieren und zweitens Verstand.

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  3. Werter Gernot Meier,
    Ihre Weisheit ist unangreifbar, ist es doch wirklich offensichtlich, wie sich diese renitente junge Frau mit sich selbst versammelt, ach was, zusammengerottet hat, derweil der spitzfindige Polizist genau das, nämlich sich nicht versammeln zu dürfen, extra nicht erwähnt und auf das Zeigen des Grundgesetzes ablenkt, um umso deutlicher zu machen, dass es nur um das Versammlungsverbot geht.
    Nur mir Dummerchen ist der Fehler unterlaufen, aus der Drohung, die Frau für das Zeigen des GG einzusperren, sie aber nicht daran zu hindern, sich mit sich selbst oder sonstwem zu versammeln, irgendwie abzuleiten, dass es das Zeigen des GG ist, dass den Kappelträger stört.
    Gut, dass ein aufmerksamer Deuter von Beamtenkryptik mitliest. Danke!
    MfG Frgolin

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