Donnerstag, 21. Mai 2020

Fußnoten zum Donnerstag

von Fragolin

In der steirischen Landeshauptstadt Graz wird eine „Impfstraße“ in der Stadthalle aufgebaut, um ab Pfingsten für Massenimpfungen vorbereitet zu sein. Hat jetzt aber nichts mit bösen Verschwörungstheorien zu tun, dass Massenimpfungen mit einem im Schnellverfahren zugelassenen Corona-Impfstoff vor der Tür stehen. Oder es gar eine Impfpflicht geben könnte, wie sie von dem in der Kurz-Truppe ziemlich mächtigen steirischen Landeshauptmann Schützenhöfer, der zufällig in Graz residiert, gefordert wird.
Man will nur die Zeckenimpfung effektiver durchführen.
Ehrlich!

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Kaum hatte die Regierung vollmundig verkündet, man dürfe sich nicht mehr privat besuchen, begannen die Behörden ohne jede Rechtsgrundlage fröhlich mit dem Abstrafen. Nachbarn wurden in den Medien aufgefordert, bei der Beobachtung von „verdächtigen Vorkommnissen“ sofort die Polizei zu rufen, was zum größten Orgasmus der Blockwarte seit dem Zweiten Weltkrieg und tausenden willkürlichen Amtshandlungen geführt hat. Es war nämlich niemals verboten, sich in privaten Räumen zu treffen.
Das hat jetzt auch das Landesverwaltungsgericht in Niederösterreich bestätigt. Man kann niemanden abstrafen, weil er etwas getan hat, was niemals verboten war. Und wenn Anschober, der das bei Grünen recht verbreitete und bei Anwälten der Gegenseite sehr beliebte Rechtsverständnis offenbart, dass nicht das Recht ist, was im Gesetz steht, sondern was er meint, dass es sein müsste, mit der Rechtsauslegung um die Ecke kommt, der Besuch von Privatpersonen wäre ja keiner der Ausnahmegründe für die (übrigens mangels Notstand oder bundesweiter Quarantäne ebenso verfassungswidrigen) Ausgangssperre gewesen, dann irrt er. Der vierte Grund war nämlich der Aufenthalt an der frischen Luft, Spaziergänge sind eine Interpretation davon, eine Radtour zu Tante Hilde aber auch.
Nun zahlt Niederösterreich den Abgestraften „kulant“ die Strafen zurück. Nett, oder? Nein, eher pragmatisch. Würden nämlich alle Abgestraften klagen und erwartbar Recht bekommen, würde das dem Land ein Vielfaches an Kosten bescheren.
Wenn etwas noch erstaunlicher ist als die Melange aus Angstschürerei und Blockwartermutigung, mit der diese vollkommen dilettantische Regierung agiert, dann die Begeisterung und Menge der Angstgetriebenen und Blockwarte.

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Der Wunsch und die Realität. Der Wunsch war, Trump über die Ukraine fallen zu lassen. Das hat bekanntermaßen nicht geklappt, weil da eben nichts war. Die Realität ist die, dass Biden, der angeblich von Trump falsch verdächtigt wurde, seine Finger in der Ukraine recht schmutzig gemacht zu haben, jetzt wohl über Telefonmitschnitte stolpern könnte, die beweisen, was für ein Spiel er dort spielte.

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Der Wunsch und die Realität Teil zwei. Der Wunsch war, dass die Christlich-Demokratische Union als konservative Partei jenen Bürgern Deutschlands eine Heimat gibt, die Verbrechern wie den SED-Schergen niemals wieder die Chance einräumen wollen, ein politisches Amt zu bekleiden oder in eine Machtposition zu heben, in der sie über das Schicksal der Bürger entscheiden können. Die Realität der zur Putztruppe einer einstigen DDR-Propagandistin herabgerutschten Partei ist, dass nach der Einsetzung eines kommunistischen Präsidenten in Thüringen auf Kanzlerinweisung die CDU in Mecklenburg-Vorpommern die Wahl einer alten SED-Funktionärin und aktivem Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten linksradikal-aggressiven Antifa-Strumtruppe „Antikapitalistische Linke“ zur Verfassungsrichterin ermöglicht hat. Richtig gelesen: eine vom Verfassungsschutz Beobachtete wird Verfassungsrichterin.
Nur das „Krebsgeschwür“ (Elmar Brok) der „Werte-Union“ findet leise Worte des Protestes. Der Rest ist lieber still, man will die inzwischen offen mit dem ultralinken Rand flirtende Parteichefin ja nicht ungnädig stimmen. Das Regiment der Angst in Merkeldeutschland wirkt.


4 Kommentare:

  1. zu Biden

    Da gibt es nicht nur diese Telefonmitschnitte, Biden spricht auch ganz offen und präpotent während einer Konferenz darüber, wie er Poroschenko erpresst, damit er den Generalstaatsanwalt, der gegen Biden's Sohn ermittelte, entlässt.
    Erpressung ist in vielen Bereichen erstes Mittel der "großen Demokratie" USA, dieses Kürzel steht wohl für United Sanctions of America.

    https://www.youtube.com/watch?v=UXA--dj2-CY

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  2. Richtig gelesen: eine vom Verfassungsschutz Beobachtete wird Verfassungsrichterin.

    Und welche Schlußfolgerungen ziehen wir daraus? Schon gut, ich sag' ja nichts. Binjamin Wilkomirski hat es nie gegeben, außerdem war er ein absoluter Einzelfall.

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  3. Wenn eine vom linksgrünversifften deutschen Verfassungsschutz Beobachtete Verfassungsrichterin wird, dann ist das geradezu sensationell. Es zeigt, dass es noch Politiker in Krautland gibt, die sich der Merkel-Diktatur nicht unterwerfen.

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  4. Cher (chère?) Anonym (vom 23.05.2020 um 00:03),

    nein: sondern es zeigt, daß die Beobachtung von Linksextremisten durch den "Verfassungsschutz" bloß vorgetäscht wird, um die Beobachtung und Ausschaltung regierungskritischer Bürger unter dem Vorwand, diese seien "rechtsextrem", elegant zu rechtfertigen.

    In Wahrheit ist der Linksextremismus in Merkelstan schon längst ins politische System eingebaut worden: siehe jüngst in Thüringen, wo ein demokratisch vom Landtag gewählter FDP-Ministerpräsident auf Weisung dieser IM Erika durch einen SED-Ministerpräsidenten ersetzt werden mußte.

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