Freitag, 10. April 2020

Ab wann darf man zu jemandem »Idiot« sagen?


Diese Frage stellt sich beim Chefredakteur eines (angeblichen) Qualitätsmediums, der sich nicht entblödet, sein gezwungen »lockeres« Geschwurbel in der Schlagzeile mit einem flockig-hippen

Happy Karfreitag

einzubegleiten. Zumal der folgende Text durchaus verrät, daß besagter Mann wenigstens rudimentäre Kenntnis davon hat, welches Ereignisses am Karfreitag gedacht wird. »Na, sei's drum«, wird jetzt die Pfaffenfresser-Fraktion meiner Leser murmeln — also gut: weiter im Text. Er wird nicht besser; aber bleiben wir kurz noch beim Karfreitag:
Unter Prostratio auch Prostration (lat. „Niederwerfen“) genannt versteht man in den katholischen, anglikanischen und orthodoxen Liturgien das ausgestreckte Sich-Niederwerfen einer Person im Altarraum als Zeichen der Demut, Hingabe und flehentlichen Bitte. Mancherorts ist es üblich, bei der Prostratio die Arme waagerecht auszustrecken, sodass die Person in Kreuzform vor dem Altar liegt. Dieser Ritus hat sein Vorbild im Judentum [...]
Na klar, wer Wikipedia schlampig abschreibt, läßt die Juden in Kreuzform vor dem Altar liegen. Weil das Kreuz ja ein so typisch jüdisches Symbol ist ... HErr, laß Hirn regnen! Aber irgendwie ist es doch eh wurscht! Was will man denn von einem Journaillisten, der danach fortsetzt:
Wäre doch als Übung was für das ORF-Schulfernsehen, wir fielen ein paar Mimen ein.
Und weniger Schnoddrigkeit wäre eine Übung für einen Chefredakteur einer angeblich bürgerlichen Qualitätszeitung, gell? Wird er aber vermutlich nicht mal kapieren (wie auch bei einem, der »Happy Karfreitag« wünscht ...). Leider verschont er uns auch nicht mit »Thesen«, die er in »echte« und »falsche« unterteilt — keine Angst, die »These 3« und »These 4« sind so belanglos dahingeschludert, daß ich Sie damit nicht quälen werde (Masochisten können ja die ganze Laberei hier lesen). Wenn dem auf den Gastkommentar zweier Juristen, die die Verfassungswidrigkeit der ominösen Anschober-Verordnung detailliert darlegen, und zum überaus peinlichen Résumé kommen:
Als unsere Bundesverfassung kurz nach Ende des Ersten Weltkriegs ausgearbeitet wurde, fehlten hunderttausende Kriegstote in den Familien, hungerten die Menschen in den Städten, und die Spanische Grippe wütete. Niemand möchte wohl unsere jetzigen Probleme mit der damaligen Katastrophe vertauschen. Unsere Verfassung ist also genau für solche Krisen geschaffen worden und ist zu ihrer geordneten und effizienten Bewältigung in der Lage. Wenn die Regierung der Ansicht ist, dass im Kampf gegen Covid-19 die massivsten Grundrechtseingriffe in der Zweiten Republik erforderlich sind, dann hat sie den verfassungsrechtlich vorgesehenen Weg zu beschreiten. Konkret: Dem Parlament die entsprechenden Verfassungsbestimmungen in einer Formulierung vorzu-legen, dass sich dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit findet, und diese dann im Stufenbau der Rechtsordnung zu vollziehen. Dieser Weg war der Regierung offenbar zu mühsam…
 ... bloß als Antwort einfällt
Der Hausverstand sagt jedenfalls, dass soziale Kontakte weiter massiv reduziert bleiben sollten. Auch zu Ostern.
dann sollte der besser nicht als Chefredakteur einer (angeblichen) Qualitätszeitung arbeiten, sondern beim Billa, wo bekanntlich der Hausverstand wohnt. Und hoffentlich mit Gesichtsmaske, damit man diese Visage nicht sieht ...


3 Kommentare:

  1. Ach ja, das mit dem "Happy Karfreitag" finde ich jetzt nicht so wild. In der gesamten angelsächsischen Welt heißt der Karfreitag "Good Friday". Klingt auch nicht so sehr pietätvoll. Und wenn der Tag offenbar "gut" ist, dann darf man da auch "glücklich" sein.

    AntwortenLöschen
  2. Um den Unterschied zwischen "Happy" und "Good" möcht' ich Klavierspielen können ...

    AntwortenLöschen
  3. werter lepenseur!
    wer die kirche kritisiert und sich über sie lustig macht, ist im "klub der aufklärer" willkommen. wer aber selbiges gegenüber dem islam macht, ist rrrrrääächts, nazi, dunkeldeutscher, pack, islamophob und .....
    ein patient von mir hat in den sozialen medien ständig cartoons über jesus gezeigt, in denen er arg verrissen wurde, das coverbild des ultralinken titanic, das benedikt zeigte mit einem urinfleck unter dem titel "vatikanleaks" und weitere geschmacklosikeiten. einmal habe ich ihn gebeten, dasselbe gegenüber mohammed und den islam zu machen, dann respektierte ich ihn als mann und nicht als feiges arschloch.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.