Mittwoch, 18. März 2020
Fußnoten zum Mittwoch
7 Kommentare:
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
Das Chinakügelchen ändert die EU?
AntwortenLöschenNicht wirklich, denn Änderungen wie Einreisebesimmungen gelten nach wie vor nur für die schon länger hier lebenden. Alle anderen dürfen die Grenze nach wie vor passieren.
Oder wie anders darf ein Artikel verstanden werden, den ich heute auf Seite 3 unserer Tageszeitung las(auf Seite 1 standen die aktuellen Reisebeschränkungen): NEU EINTREFFENDE (Hä??) Asylbewerber würden an der Grenze untersucht und dann in eine Aufnahmeeinrichtung gebracht.
Wenn dort ein Schub eingetroffen sei, dann würde die Einreichtung 14 Tage lang keine weiteren Asylbewerber aufnehmen müssen.
Ja sind die Grenzen jetzt geschlossen oder nicht?
Ach und der Gummihandschuh - was nützt so ein Handschuh, wenn sich die behandschuhte Verkäuferin mal kurz am Hals kratzt (Pickel?)und anschließend ohne Handschuhwechsel weiter arbeitet?
So gesehen in einer großen deutschen Supermarktkette ...
Es gibt offenbar noch sehr viele Defizite, aber - wir schaffen das.
Oder üben noch.
Geschätzter Fragolin!
AntwortenLöschen2 Jahre? Solange braucht das System nicht, bis es zerbricht.
Aber was dann? Ab Mai kommen die Reservisten zum Einsatz! Wofür?
Ich bin mir sicher, dass es zu gesetzlichen Verschärfungen
kommen wird. Wir erleben gerade einen gigantischen Umbruch, da bleibt u.U kein Stein auf dem anderen. Ob "die" das Ruder nochmal herumreißen?
MfG Michael!
Sehr geehrter Fragolin,
AntwortenLöschenSie können ja der Kanzlerin alles nur Denkbare in die Schuhe schieben, geschenkt. Aber das "Absingen des Deutschlandliedes ab der ersten Strophe" ist nun nicht erst unter Merkel ein No go in Deutschland, sondern seit 1945.
Auch unter Kohl, in dessen Ära Ihnen zufolge die politische Welt ja noch in Ordnung war und es keine AfD brauchte, wäre solches undenkbar gewesen. Unter Adenauer übrigens auch.
@Verena Volkert: Bez. Deutschlandlied: Verboten im eigentlichen Sinn ist die 1. Strophe übrigens nicht, sie wird halt nicht mehr als offizielle Hymne verwendet.
AntwortenLöschenDetail am Rande: Natürlich wurde die 1. Strophe vom anwesenden Publikum auch beim "Wunder von Bern" aka Fußball-WM 1954 gesungen - vertrauen Sie da nicht dem gleichnamigen Film aus dem Jahr 2003, wo politisch korrekt die 3. Strophe ertönt.
Tomj
Das Absingen des Deutschlandliedes ab der ersten Strophe war vielleicht nicht in Deutschland opportun, jedoch im Wankdorfstadion im Jahre 1954 von den deutschen Schlachtenbummlern offen-hörbar kein Problem.
AntwortenLöschenAus, aus, aus... das Lied ist aus.
Klar, das ist auch mir bekannt, und kann ja leicht abgehört werden, wie die siegenstrunkenen Schlachtenbummler das "Wunder von Bern" im Wankdorfstadion mit der ersten Strophe besangen.
AntwortenLöschenAber das macht das nicht besser. Bundespräsident Heuss hat sich danach bei der Schweizer Bundesregierung in aller Form für diese peinliche Entgleisung nur 9 Jahre "danach" entschuldigt.
Chère Verena Volkert,
AntwortenLöschenohne mich in Ihren Dialog mit Kollegen Fragolin einmengen zu wollen — aber was am Singen der ersten Strophe des Deutschlandliedes ein "peinliche Entgleisung" sein soll, erschließt sich wohl nur einem rückgratgebrochenen Deutschen mit Alleinschuldkomplex.
Ich würde eher die Entschuldigung von Heuss als peinlich ansehen.
Und, nein: ich finde das Deutschlandlied keineswegs eine großartige Hymne (und zwar keine der drei Strophen, von denen die erste banal, die zweite einfach doof und die dritte nichtssagend ist).
Aber solange Franzosen bei allen Gelegenheiten die Marseillaise singen dürfen, in der sie markig
Zu den Waffen, Bürger,
Formiert eure Truppen,
Marschieren wir, marschieren wir!
Unreines Blut
Tränke unsere Furchen!
skandieren, solange darf auch ein Deutscher (der ich als Österreicher ja nun nicht wirklich bin!) getrost "Deutschland, Deutschland über alles!" singen. Ich als Österreicher muß es ja nicht mitsingen.
Und auch die "armen" Schweizer waren 1954 nicht dazu verpflichtet ...