Donnerstag, 30. Januar 2020

Die 4. Kolonne

von  it’s me  


Nicht umsonst werden die Medien als 4. Macht im Staat bezeichnet und noch nie war das auffälliger als heute. Aber nur, wenn man abseits der Systemmedien auch alternative liest und sich wirklich umfassend informiert!

Es wäre aber Aufgabe auch der etablierten Medien, zu informieren, ohne persönliche Wertungen und Präferenzen einfließen zu lassen, was heute ständig passiert. Und wenn ein Geschehen nicht gefällt, wird es – der Lückenpresse entsprechend – unter den Tisch gekehrt, denn anders ist nicht zu erklären, dass eine Merkel noch immer von so vielen Krauts gewählt wird – dabei ist sie, und das kann man beweisen, einfach eine Verbrecherin.

Denn jemand, der bewusst Gesetze bricht, seien es EU-, Asyl- oder Verfassungsgesetze, hat sich außerhalb des Rechts gestellt und verdiente eine Strafe. Man stelle sich vor, jeder gutverdienende Deutsche bräche bloß die Steuergesetze so, wie Merkel sämtliche Gesetze – der deutsche Staat hätte kaum mehr Steuereinnahmen (aber im Gegenzug dazu hätten die Gutverdiener mehr Geld in ihren Taschen). Nur: da greift der Staat mit aller Härte durch – doch bei Mutti werden Ausnahmen gemacht und die Medien üben sich in Schweigen, andernfalls sogar der letzte Kraut kapieren würde, von welcher Zerstörerin er regiert wird.

Der erste, der auf Merkels Versagen und Verbrechen aufmerksam gemacht hat, war der Ver-fassungsrechtler Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider mit seinem Buch „Erinnerung ans Recht“, außerdem reichte er eine Klage in Karlsruhe gegen Merkels Gesetzesbrüche ein, die aber ohne Angaben von Gründen nicht einmal angenommen wurde. Man stelle sich vor, Sie werden niedergeschlagen, melden dies der Polizei und man schickt sie weg, weil man nicht interessiert sei an ihrer Anzeige – ein Offenbarungseid eines Rechtsstaates.

Der nächste, der Merkels versagen und Gesetzesbrüche dokumentierte, war der ehemalige Verfas-sungsrichter und jetzige Professor für Staatsrecht an der Universität Bonn, Prof. Dr. Udo di Fabio, der in einem von Horst Seehofer in Auftrag gegebenen Gutachten auf 124 Seiten aufschlüsselte, welche Gesetze Merkel im Zusammenhang mit dem 5. September 2015 gebrochen hat und das jeweilige Strafausmaß.


Conclusio daraus: verschwendetes Steuergeld, denn Seehofer zog keine Konsequenzen. Da hat der Innenminister schwarz auf weiß, dass seine Herrin eine Verbrecherin ist, und er frisst ihr weiter aus der Hand. Da hatte er die Chance, sich zu profilieren und in Bayern wieder vielleicht die absolute Mehrheit zu holen, aber er wird seinem Namen Drehhofer völlig gerecht.

Auch der amtierende Vizepräsident des deutschen Verfassungsgerichtshofes in Karlsruhe, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, sagte in einem Interview der FAZ am 29. 8. 2017 gegenüber, dass de jure nur 0,5% aller, die nach Deutschland geflüchtet sind, das Recht hätten, in Deutschland zu sein – das heißt, 5.000 statt 1 Million. Dazu müsste man halt die Gesetzeslage etwas kennen und die Genfer Flüchtlings-konvention. Auch die wurde von den speichelleckenden Systemmedie nie thematisiert, denn sonst wäre aufgefallen, dass nicht jeder, der „Asyl“ sagen kann, auch wenn es ein deutscher Oberleutnant ist, dieses auch erhält. Ein weiterer Beweis für ein Systemversagen, basierend darauf, dass sich die Kanzlerin anmaßte, das Kanzlerwort über die Verfassung zu stellen.

Der nächste in der Reihe der Kritiker war der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der in seinem letzten Buch „Die Warnung“ mit dem deutschen Rechtsstaat abrechnete, indem er u.a. sagt: »Ein Staat, der geltendes Recht in so offenkundiger Weise nicht durchsetzen kann, entzieht den Bürgern das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates.«

Was mich so traurig/ohnmächtig/wütend zurücklässt – da erheben die rechtskundigsten Männer eines Landes ihre Stimmen, klagen zum Teil über die Gesetzesverletzungen einer selbstherrlichen, hyper-moralisierenden, kommunistisch-geschult-diktatorischen Merkel, und die gesamte Medienwelt schweigt, statt ihrer Informationspflicht nachkommend, die Menschen darüber zu informieren. 1933, als unter den Nazis missliebige Bücher verbrannt wurden, wiederholt sich im Krautland täglich, halt nur in digitaler Form.

Generell sieht man viele Paralellen mit dieser schwarzen Zeit, denn auch missliebigen Menschen wie Nicolaus Fest wurde das Konto bei der deutschen Bank ohne Angabe von Gründen gekündigt, den Juden die ihren 1935, die Antifas marschieren einschüchternd und gewalttätig wie einst die Gestapo, es findet sich niemand, der der AfD seine Räumlichkeiten für ihren Parteitag zur Verfügung stellt, weil etwaige Willige von der linken SS eingeschüchtert werden und irgendwann einknicken.

Auch das wird verschwiegen, bzw. ins Gegenteil pervertiert, indem lobend erwähnt wurde, dass die größte deutsche Oppositionspartei zwar eine Immobilie kaufen wollte, es ihr aber verwehrt wurde. Dass dies viele linke Politiker gut fanden – selbstredend, dieselben aber hyperventilieren, wenn ein Arbeitsplatz an die Bedingung geknüpft wird, kein Kopftuch zu tragen als relgiöses Zeichen.

So pervers ist Krautland unter Merkel verkommen und ich wage die Diagnose, obwohl nicht Psychiater, dass bei Merkel eine Mischung vorliegt zwischen Psychose und kommunistischem Schläfertum.

-----

PS: die übliche
Frage an Radio Mekka: Darf ein Mann eine Frau, während sie die Menstruaton hat, liebkosen?
Antwort Radio Mekka: Ja, aber sie muss sich mit einem Lendenschurz bekleiden, dann darf man die Frau liebkosen.
Sahih Muslim, Hadithur 440/ Kapitel 4 


4 Kommentare:

  1. Wenn alle diese hohen Rechtsgelehrten und (Ex-)Verfassungsrichter juristisch so eindeutig Frau Merkel als Verbrecherin entlarvt haben, dann fragt sich der gesunde Menschenverstand ganz schlicht, warum sie dann nicht den Rechtsweg beschreiten, denn Verbrecher gehören angeklagt und ggf. bestraft.

    Oder sind diese hohen Herren, und all die Wutblogger, die sie zitieren, am Ende des Tages einfach nur wohlfeile Maulhelden??

    AntwortenLöschen
  2. Cher Wastl,

    niemand hindert Sie daran, im Wege einer Privatanklage (sowas wird's in ähnlicher Form wohl auch in Deutschland geben) gegen eine flagrant rechtsbrechende Regierungschefin vorzugehen.

    Wenn allerdings das rechtliche Instrumentarium hiefür ähnlich unbrauchbar ist wie in Österreich — wovon ich fast ausgehen möchte, denn so gut wie jede Staatsanwaltschaft weltweit scheut wohlweislich eine wirksame Konkurrenz durch Verbrechensopfer oder gerechtigkeitsinteressierte Bürger! —, dann werden Sie eine überaus überschaubaren Erfolg damit haben: exakt gar keinen nämlich!

    Dafür aber die mächtigste Polit-Funktionärin Deutschlands als Ihre erbitterte Gegnerin — ach was: Todfeindin! — gewonnen haben. Was angesichts ihrer Machtposition für Sie recht unliebsame Folgen haben dürfte (außer Sie sind zufälligerweise ein Milliardär mit Wohnsitz in einem Drittstaat mit Weltmachtstellung — dann könnten Sie's riskieren ... aber halt nur dann).

    Da LePenseur und seine Co- & Gastautoren leider (soweit mir bekannt) nicht zu dieser exklusiven Menschengruppe zählen, verlangen Sie, cher Wastl, also etwas, was Sie selbst wohl ebenso nicht bereit wären zu riskieren. Aber dafür von unsereinem lauthals einfordern.

    Sind Sie demnach auch bloß einer dieser "... einfach nur wohlfeilen Maulhelden"??

    AntwortenLöschen
  3. ad wastl!
    wenn sie meinen artikel gelsen haben, ist ihnen aufgefallen, dass schachtschneider eine klage eingereicht hat, die aber - ohne angabe von gründen - nicht einmal angenommen wurde.
    und sie denken, dass jetzt eine klage von it's me behandelt wird? und sollte dieses wunder eintreten - ich habe nicht die finanziellen reserven, diesen prozess durchzustehen, denn ich muss meine reserven angreifen, während die verbrecherin deutsches steuergeld in die hand nimmt.
    dieser "wettkampf" ist von beginn an unfait un dkennt nur einen verlierer - mich - trotz der gutachten.
    ist das irgendwie verständlich?

    AntwortenLöschen
  4. Der gesunde Menschenverstand, werter Wastl, sollte dazu benutzt werden, um die Argumente auf Stichhaltigkeit zu überprüfen, abzuwägen und dann erst ein Urteil zu fällen. Ich z.B. brauche keinen Rechtsweg um zu erkennen, dass unser aller Merkel nichts als heiße Luft ihrem Amtseid folgen liess.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.