Freitag, 11. Oktober 2019
Ehrliche Antworten
5 Kommentare:
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Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
Der Unterschied ist bei den beiden genannten verbrechen zumindest nach derzeitigem Kenntnisstand ein strafrechtlicher. Der Eriträer vom Frankfurter Bahnhof soll, so wurde bisher kommuniziert, schwer psychisch krank sein. Inwieweit dies die Kategorie "grundloser Hass" rechtfertigt, haben die Fachleute im Strafprozess zu klären.
AntwortenLöschenSolches ist von Stephan B. - bisher - nicht bekannt. Er scheint nach der derzeit vorliegenden Fakrten im Vollbesitz seiner geiasrtigen Möglichkeiten gewesen zu sein. (Dass diese gelinde gesagt schlicht zu sein scheinen, steht auf einem anderen Blatt, ist aber keine forensisch-psychiatrische Kategorie.)
Aber all dieses haben zu gegebener Zeit die Gerichte zu klären.
Wie zwischenzeitlich bekann wurde, hat Stephan B. das Attentat gestanden. In einer mehrstündigen Vernehmung beim Bundesgerichtshof am in Karlsruhe zeigte er sich aussagefreudig und machte umfangreiche Angaben. Er gab an, aus rechtsextremen und antisemitischen Motiven gehandelt zu haben und schilderte diese ausführlich.
AntwortenLöschenCher Jürgen,
AntwortenLöschenSolches ist von Stephan B. - bisher - nicht bekannt.
Und ich kann Ihnen aus der Erfahrung der letzten Jahre ohne große Gefahr des Irrtums prophezeien, daß "solches" auch nicht bekannt werden wird. Denn die "geistige störung" (welche auch ganz spontan und akut auftreten kann, und vorher wie später eigentlich nicht mehr feststellbar ist) ist, wie ein etwas süffisanter Kommentar von Kollegen "it's me" unter dem vorherigen Artikel treffend bemerkt, "... anscheinend ein privileg für surensöhne".
Welchem Befund angesichts der deutschen Judikatur in derlei Fällen nichts hinzuzufügen ist. Außer, daß die Kotzstärke auf der — auf diesem Blog bereits häufiger angeführten — nach oben offenen "Liebermann-Skala" mittlerweile mindestens bei "10" steht ...
@Chronist:
AntwortenLöschenhaben sie etwa was anderes erwartet? Das ist entweder nachtraegliche prahlerei eines gescheiterten dummkopfs, oder gehoerte halt mit zum auftrag.
Werter Chronist,
AntwortenLöschendass jemand etwas gesteht, bei dem er nicht nur sich selbst gefilmt hat sondern auch von anderen gefilmt wurde und das er selbst ins Internet gestellt hat, ist für mich weniger eine Feststellung wert, als wenn er es jetzt geleugnet hätte.
MfG Fragolin