Freitag, 18. Oktober 2019

Die Bestätigung für den Spruch

von  it’s  me  


schon des Öfteren geschrieben – »Keine je in der Physik gemessene Halbwertszeit ist kleiner ist das Denk- und Erinnerungsvermögen eines Linken« – fand ich heute auf Journalistenwatch:

Erste Headline (neuhochdeutsch für Schlagzeile):
Deutsche, verkauft nicht an AfD-ler :  Sawsan Chebli bejubelt Diskriminierung politisch Andersdenkender
Was war geschehen? Die AfD wollte ein Haus kaufen, was vom Eigentümer verweigert wurde, da der
potentielle Käufer eben die AfD war. Genau das feierte die Hardcore – Palästinenserin Sawsan Chebli – die muslimische Sprechpuppe (anencephal sowieso) – als „Zivilcourage“, denn die AfD wäre nach ihrer Wortmeldung voller Nazis, obwohl ihr einziger Fehler darin bestand, das Parteiprogramm der CDU aus 2002 zu kopieren.

Natürlich blieb diese Aussage der muslimischen Quotze unwidersprochen, denn solange es gegen die AfD geht, sind alle Mittel legitim. Im nächsten Beitrag folgende Schlagzeile:
Weil er nicht an Ausländer vermieten möchte : Vermieter steht vor Gericht
Ein Neger aus Burkina Faso (dem ehemaligen Obervolta, ein shithole country schon vor 40 Jahren, als ich es bereiste) klagt den potentiellen Vermieter auf Diskriminierung und was auch sonst was. Ergebnis offen, aber wenn ich mir die Prozesse in Erinnerung rufe, in denen Apotheker oder Ärzte als Voraussetzung geltend machten: kein Kopftuch – wurden diese immer vor den Kadi gezerrt und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Kotau vor der „Religion des Friedens“ und ihren Repräsentanten, wie besagte Dummnuss Chebli, nimmt pathologische Formen an.


4 Kommentare:

  1. tja, es wird einen Grund geben, warum die Weltanschauung nicht, die Herkunft aber sehr wohl ein Diskriminierungsgrund nach dem AGG ist, oder?

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  2. ad frolleinwunder:
    das hätten sie vor ihrer wortmeldung lesen sollen: artikel 3 des GG

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    POLITISCHE ANSCHAUUNGEN, haben sie das gesehen??????

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  3. @ it‘s me

    Bei aller Sympathie: Das GG regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger, das AGG die Beziehung zwischen Bürgern. Politische Anschauung ist mW im AGG nicht geregelt.

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  4. @ Barthel Berand hat gesagt...

    Grau, Freund, ist alle Theorie ...

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